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Thema: Geschäftsnamen

  1. #1
    TP-Junior Avatar von Berlin4Me
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    Geschäftsnamen

    Da wir demnächst einen laden eröffnen wollen, wollte ich mich hier auch erstmal erkundigen.

    Es gibt ja bestimmte Namen die geschützt sind, z.b. Villa Kunterbunt usw.
    Wie sieht es aber mit anderen namen aus, z.b. krabbelkiste oder Regenbogen usw.

    Sagen wir mal es gibt einen Einzelhandel der sich Regenbogen nennt, ist dieser name dann "besetzt"`? Darf kein anderer Einzelhandel mehr dieses Wort nutzen? Oder wie sind dort die regelungen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    Es gibt ja bestimmte Namen die geschützt sind, z.b. Villa Kunterbunt usw.
    Wie sieht es aber mit anderen namen aus, z.b. krabbelkiste oder Regenbogen usw.
    Das müsst Ihr eben vorher recherchieren.

    Sagen wir mal es gibt einen Einzelhandel der sich Regenbogen nennt, ist dieser name dann "besetzt"`? Darf kein anderer Einzelhandel mehr dieses Wort nutzen? Oder wie sind dort die regelungen?
    Das ist alles nicht in drei Sätzen zu klären. Namen können grds. geschützt und als Marke eingetragen sein. Das müsst Ihr recherchieren. Und wenn Ihr euren Laden genauso nennt, wie einen bereits existierenden Laden zum Beispiel in der selben Stadt, kann das auch ohne Markeneintragung Ärger geben, weil Namen auch durch ihren Gebrauch geschützt sein können.

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  3. #3
    TP-Junior Avatar von Berlin4Me
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    danke, und wo kann man sowas recherchieren?
    Aber "Normale" wörter wie Regenbogen können doch eigentlich nicht geschützt sein oder? Oder Regenwurm Das sind doch wörter aus dem alltäglichem leben. Genau wie z.b. Eis Laden. Wenn man seinen laden nun einfach Eis Laden nennt, da kann doch der ladeninhaber der in der gleichen stadt lebt nicht sagen "hey, mein laden heißt schon Eis Laden" nenn dich wieder um."

    z.b. Fön ist ein geschützter name...aber Haartrockner nicht. Haartrockner kann jeder benutzen wenn er Haartrockner herstellt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    danke, und wo kann man sowas recherchieren?
    Zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt.

    Aber "Normale" wörter wie Regenbogen können doch eigentlich nicht geschützt sein oder? Oder Regenwurm
    Doch, können sie.

    Das sind doch wörter aus dem alltäglichem leben.
    Na und?

    Genau wie z.b. Eis Laden. Wenn man seinen laden nun einfach Eis Laden nennt, da kann doch der ladeninhaber der in der gleichen stadt lebt nicht sagen "hey, mein laden heißt schon Eis Laden" nenn dich wieder um."
    Aber auch nur deshalb nicht, weil "Eis Laden" für einen "Eis Laden" zu generisch ist - hätte er den Eisladen "Regenwurm" genannt, könnte er das durchaus.

    z.b. Fön ist ein geschützter name...aber Haartrockner nicht. Haartrockner kann jeder benutzen wenn er Haartrockner herstellt.
    Aber er kann das Unternehmen, das Haartrockner herstellt, nicht Haartrockner nennen.

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