Was sagt Deine regionale (I)HK dazu? Die wird sicher eine rechtsverbindliche Aussage treffen können. Ansonsten würde ich eher empfehlen durch Qualität und Service zu Punkten als durch Rabatt.
Hallo Traum-Projekt-Gemeinde,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich plane eine Rabattaktion im Ladenlokal. Es soll beispielsweise jeder 20. Kunde (am Tag) seinen Einkauf, "zum halben Preis" oder "für 1€" bekommen.
Ist dieses Rabattmodell handels- und wettbewerwebsrechtlich mit dem Gesetz zu vereinbaren, oder gibt es Gründe, warum man das so nicht machen sollte?
Gerade bei der 1€-Methode, Stichwort: Verkaufen unter Einstandspreis
Ließe sich dich Sache auch auf einen Onlineshop übertragen? Ich kenne einige Shops, bei denen jede x-te Bestellung zum halben Preis geliefert wird.
Danke im Voraus!
Viele Grüße
Stableman![]()
Was sagt Deine regionale (I)HK dazu? Die wird sicher eine rechtsverbindliche Aussage treffen können. Ansonsten würde ich eher empfehlen durch Qualität und Service zu Punkten als durch Rabatt.
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