Mir stellt sich folgende Frage:
Ist jemand mit folgenden Daten bereits ein Istkaufmann und somit zur Buchführung verpflichtet?
- Jahresumsatz: 200.000
- Gewinn: 40.000
- Mitarbeiter: 0
- Eintragung im Handelsregister: nein
- Betriebsart: Onlinehandel ohne Ladenlokal, aber mit vorhandenem Lager
Nach Steuerrecht wäre ein Händler mit o.g. Daten nicht buchführungspflichtig, aber wie sieht es mit dem Handelsrecht aus? Würde eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben gem. § 4 Abs. 3 EStG ausreichen?
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