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Thema: Warenbeschreibung im Onlineshop - Abmahnsicher

  1. #1
    TP-Junior Großekleine macht alles soweit korrekt
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    Warenbeschreibung im Onlineshop - Abmahnsicher

    Hallo

    Ich hätte da mal eine Frage.

    Die da wäre.

    Ich habe einen kleinen Online-shop und bin grade auf der Suche nach einem Text oder eine Auflistung oder einfach nach etwas wo man sich bissel dran Orientieren kann.

    Und zwar für Beschreibungen meiner Ware sprich was man darf in der Beschreibung und was abgemahnt werden kann.
    Oder auch was man wie Anbieten kann.

    Gibt es dazu vieleicht etwas?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Grüße Claudia

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch,

    pauschal fällt mir dazu keine Antwort ein, vieles ist z.B. Produktabhängig (z.B. Buchpreisbindung bei Büchern, Batterieentsorgungshinweise bei entsprechenden Elektrogeräten usw.)
    Dazu ist vieles ständig "im Fluss", sowohl durch ständig neue Gesetze und durch ständig neue Urteile ... ist alles nicht ganz einfach

    hier findest du sehr viele Informationen, gerade zur akteullen Rechtslage sind die immer sehr aktuell: http://www.shopbetreiber-blog.de/
    auch oft hilfreich: http://www.it-recht-kanzlei.de/

  3. #3
    TP-Junior Großekleine macht alles soweit korrekt
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    Hallo

    Hm. Wäre ja auch zu schön einfach gewesen.

    Ich verkaufe hauptsächlich selbst hergestellte Halsbänder und Geschirre für Katzen und co. Aber auch kuschelsachen oder auch Fertigprodukte wie Leinen von Flexi oder Futter.

    Aber grade bei den Fertig Produkten bin ich mir halt nicht sicher wie ich das schreiben soll. Oder ob ich die Fertigprodukte mit meinen Kombinieren darf.

    Oder bei Sets wenn ich mehrer Sache anbiete muss ich dann aufführen wieviel die sonst einzeln kosten? oder nur wenn es ein Angebot ist sprich billiger.

    Dachte halt es gibt vieleicht eine Übersicht was man bei Beschreibungen beachten sollte und was sofort abgemahnt wird. usw

    Trotzdem danke für deine Antwort.

    Grüße Claudi

  4. #4
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Hallo

    1. Rechtlich

    Dazu findest Du hier eine gute Übersicht (nicht nur zu den Beschreibungen) :

    http://www.shopbetreiber-recht.de/sh...kliste-muster/

    Die Produktbeschreibungen sollten vor allem wahrheitsgemäß sein und die Eigenschaften des Produkts eindeutig beschreiben. Es darf nicht mit Eigenschaften geworben werden die das Produkt nicht hat.
    Wie schon erwähnt gibt es bei bestimmten Produktgruppen besondere Warnhinweise zu beachten.

    Die Produktbeschreibung sollte unter Umständen auch enthalten was das Produkt nicht kann, bzw. welche Schwächen es hat oder für was es nicht geeignet ist. Jedenfalls dann, wenn der Käufer aus dem restlichen Text, dem Foto oder anderen Gründen etwas anderes annehmen könnte.

    Bei Übernahme von Texten und Fotos aus Katalogen, Prospekten, Internetseiten, etc. ist das Urheberrecht zu beachten.

    Wichtig ist auch die Einhaltung der Preisangabenverordnung. Wenn Du Sets anbietest reicht die Angabe des Set-Preises. Die Einzelpreise kannst Du zusätzlich angeben, diese Einzelpreise müssen dann aber nachvollziehbar sein.

    2. Marketing-Aspekte
    Neben den rechtlichen Dingen ist auch zu bedenken, dass gute Beschreibungen wesentlich zum Verkaufserfolg beitragen. Deshalb:
    Texte fehlerfrei und gut lesbar schreiben, schöne flüssig zu lesende Texte binden den Kunden.
    Genaue Beschreibungen reduzieren die Widerruf- bzw. Rückgabequote
    Beim Schreiben der Texte auch an die Suchmaschinen denken, die sollen das Produkt auch finden.

  5. #5
    TP-Junior Großekleine macht alles soweit korrekt
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    7
    Hallo

    Oh vielen Dank. Die beiden Links haben mir schonaml sehr viel weitergeholfen.

    Wobei wenn man das so liest stellt man sich irgendwie die Frage ob man es überhaupt schafft seinen Shop 100% sicher zu kriegen. Selbst mit Anwalt...


    Achja alles sowas.

    Aber hier fühle ich mich ja gleich mal wohl. Werde noch etwas stöbern gehen.

    Vielen Dank

    Claudia

  6. #6
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Großekleine Beitrag anzeigen
    Hallo
    Shop 100% sicher zu kriegen.
    100% Sicherheit gibt es nicht!
    Autofahren ist auch nicht 100% sicher, trotzdem tun es fast alle. Heute natürlich mit TÜV, Gurt und Airbag.
    Und was der Gurt im Auto, sind solche Checklisten für den Shop.
    Sowie das Auto zur regelmäßigen technische Prüfung muss, sollte sich der Betreiber eines Online-Shop regelmäßig über neue Änderungen informieren.

    Herzlich willkommen!

  7. #7
    TP-Junior Großekleine macht alles soweit korrekt
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    7
    Hallo

    Danke.

    Naja ist ja alles eh so eine Sache. Man wird dann halt schnell unsicher.

    Aber vielen Dank schon mal für die Tipps.

    Grüße Claudi

+ Antworten

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