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Thema: Ebay und Steuern - was kommt auf mich zu

  1. #1
    TP-Newbie
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    Ebay und Steuern - was kommt auf mich zu

    Hallo und guten Tag.

    Ich habe folgende Frage:

    Hab letztes Jahr bei Ebay Eigenproduzierte Waren mit einem Erlös von ca. 350,-€ verkauft, über einen Zeitraum von 2 Monaten. Dieses Jahr waren es Waren mit einem Erlös von ca. 280,-€ und weitere wollte ich auch nicht verkaufen. Lohnt sich nicht wirklich.

    Nun möchte ich anfragen, was mich nach Abzug der Ebay-Gebühren und dem Eigenaufwand von ca. 60,- an Steuernachzahlung, Säumniszuschlag und Strafe erwartet, sollte sich das FA melden.

    Hab was von Kleinunternehmung gelesen, die brauchen keine Steuern abführen. Meine Bewertungen bei Ebay liegen auch deutlich unter 100 Sterne.
    Bin übigens nicht als Unternehmer gemeldet.

    Was kann mich erwarten? Ungefähre Zahlen wären schon nicht verkehrt.

    Ach ja - Einkommen lag bei unter 1300,- mtl.


    Mfg

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von maik26 Beitrag anzeigen
    H
    Nun möchte ich anfragen, was mich nach Abzug der Ebay-Gebühren und dem Eigenaufwand von ca. 60,- an Steuernachzahlung, Säumniszuschlag und Strafe erwartet, sollte sich das FA melden.
    Gib es doch einfach bei der nächsten Steuererklärung mit an und zahl' die paar Euro Steuern mehr, um die sich deine Einkommensteuer eben erhöht. Wie viel das ist, kannst du mit jedem Brutto-Netto-Rechner im Web rausfinden.

    Hab was von Kleinunternehmung gelesen, die brauchen keine Steuern abführen.
    Nein, so etwas gibt es nicht. Bei der Kleinunternehmer-Regelung geht es ausschließlich (!) um die Umsatzsteuer, aber das ist hier ja völlig irrelevant, da deine Verkäufe ja in der Vergangenheit liegen. Gib es in der nächsten Steuererklärung an und gut is.

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  3. #3
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    Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.

    Habe ich eigentlich irgendeine Strafe zu erwarten? Ich mein - Steuererklärung hab ich noch nie gemacht...
    Wird die dann fällig?

  4. #4
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    Zitat Zitat von maik26 Beitrag anzeigen
    Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.

    Habe ich eigentlich irgendeine Strafe zu erwarten?
    Wenn du es in der Steuererklärung angibst - nein, wieso?

    Ich mein - Steuererklärung hab ich noch nie gemacht...Wird die dann fällig?
    Die Steuererklärung wird dann fällig, ja.

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  5. #5
    TP-Newbie
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    Ich frag nur. Schließlich habe ich kein Gewerbe angemeldet, die Waren aber selbst mit gewinnbringender Absicht produziert und bei Ebay als Pribatverkäufer angeboten - wusste es leider nicht besser zu dem Zeitpunkt.

    Ein Bekannter meint, wenn ich schnell bin, könnte ich sogar noch für 2009 die Erklärung nachreichen. Ist das korrekt?

    Was muss ich denn in dem Fall noch alles angeben? Denn ich hab bei Ebay auch andere Sachen ohne gewinnbringende Absicht aus meinem privaten Altbestand veräußert. Will ja nicht, dass das mit dazu zählt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von maik26 Beitrag anzeigen
    Denn ich hab bei Ebay auch andere Sachen ohne gewinnbringende Absicht aus meinem privaten Altbestand veräußert.
    Wäre auch zu schön gewesen, wenn es da nicht noch einen Haken geben würde.

    Will ja nicht, dass das mit dazu zählt.
    Wie willst du das denn jetzt sauber gegeneinander abgrenzen? Sorry, aber da bin ich raus ... vielleicht weiss jemand anders, was hier sinnvollerweise zu tun ist.

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  7. #7
    TP-Newbie
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    Naja, den zu versteuernden Artikel habe ich im Grunde ausschließlich immer mit gleicher Bezeichnung und als Neuware verkauft. Meine privaten Altbestände hingegen waren quasi Mischwaren und auch als gebraucht veräußert. Für mich ist dies eine klare Abgrenzung. Nur wie werden Andere das sehen.
    Waren dann solche Sachen wie alte Subwoofer und Endstufen, dir ich vor Jahren mal gekauft und nun wieder verlauft hatte - Zwischenzeitlich selbstverständlich in Benutzung. Die Sachen waren ja nicht für den Wiederverkauf gedacht.


    Mfg

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