Eine Tätigkeit über den Gewerbeschein ist dann kein 400-Euro-Job wie er allgemein verstanden wird. Du würdest damit einfach nur nebenberuflich selbständig sein - mit allen Pflichten. In dem Zusammenhang beschäftige dich bitte mit dem Stichwort Scheinselbständigkeit.
Inwieweit du wieviel in welchem zeitlichen Umfang dazuverdienen darfst solltest du direkt deine Krankenkasse fragen. Auf Einkommen muss Einkommensteuer gezahlt werden - jeder Steuerpflichtige hat einen Steuerfreibetrag.

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