Richtig, darf er vom Gesetz her nicht.
Ja, weil ein Geschäftsführer Organ einer juristischen Person ist - ein "1-Mann-Unternehmen" ist aber keine juristische Person. http://de.wikipedia.org/wiki/GeschäftsführungObwohl dieser jemand also die Geschäfte für sein 1-Mann-Unternehmen führt?
Allerdings:
http://www.akademie.de/fuehrung-orga...tsfuehrer.html
Jenseits der rechtlichen Ebene gibt es aber auch eine soziale - welchen Eindruck macht wohl jemand auf sein professionelles, geschäftliches Gegenüber, der sich großspurig als "Geschäftsführer" ausgibt, aber gar keiner ist?
Ich als Geschäftspartner wäre da automatisch skeptisch - ich muss annehmen, dass der Typ entweder nicht weiss, was er tut oder ein Blender ist, der sich mit einem fremden Titel schmückt ...
Die Rechtsform ist Einzelunternehmer. Wie er sich nennt, kommt ja auf den Kontext an, Selbstausbeuter, Chef, AvD, Selbstständiger, Unternehmer ...Wenn dies so ist, wie darf jemand sich in Funktion nennen?
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