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Thema: Steuer-Frage als Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior Garturi macht alles soweit korrekt
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    Steuer-Frage als Kleinunternehmer

    Hallo
    ich hab folgenen Fall.
    Bin seit Oktober 2010 Selbstständig, als Kleinunternehmer.
    Gehe ab dem 14.09. wieder zur schule, Beurfskolleg zum erwerbe der Fachhochschulreife.

    Wenn ich mein Gewerbe im September abmelde, wie hoch ist dann die Grenze, dass ich keine Steuern zahlen muss?

    Kann ich dann wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln und über die Eltern versichert sein oder geht das nicht mehr??

    Mfg

    Artur Konrad

  2. #2
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    Zitat Zitat von Garturi Beitrag anzeigen
    Wenn ich mein Gewerbe im September abmelde, wie hoch ist dann die Grenze, dass ich keine Steuern zahlen muss?
    Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt immer bei 8004,- Euro im Jahr.

    Kann ich dann wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln und über die Eltern versichert sein oder geht das nicht mehr??
    Das müsste eigentlich gehen, kläre das aber am Montag direkt mit der Krankenkasse deiner Eltern.

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  3. #3
    TP-Junior Garturi macht alles soweit korrekt
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    War das nicht irgendwas mit ca 17800???
    Umsatzsteuer lass ich mir nicht auszahlen.

  4. #4
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    17500 € jährlich ist der Grenzbetrag für die Kleinunternehmerregelung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Garturi macht alles soweit korrekt
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    genau den meinte ich.
    Und das spielt dann keine Rolle ob ich das Gewerbe jetzt abmelde oder nicht?

    Die Zweite frage wäre noch, wenn ich das Gewerbe jetzt abmelde, damit ich aus der Privaten Krankenversicherung rauskomme.

    Dann ein Nebengewerbe als Schüler anmelde.

    Klappt das ohne Probleme, oder muss ich da was beachten?

  6. #6
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    Ggf. ist natürlich der Umsatz anteilig zu berechnen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ggf. ist natürlich der Umsatz anteilig zu berechnen.
    Sprich bis Ende September zu 1/9 von der Obergrenze. Nur damit ich das richtig verstanden habe.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Garturi Beitrag anzeigen
    genau den meinte ich.
    Dann solltest du das vielleicht auch schreiben.

    Und das spielt dann keine Rolle ob ich das Gewerbe jetzt abmelde oder nicht?
    Doch - die 17.500 Euro sind monatsanteilig zu berechnen.

    Die Zweite frage wäre noch, wenn ich das Gewerbe jetzt abmelde, damit ich aus der Privaten Krankenversicherung rauskomme.
    Dadurch, dass du das Gewerbe abmeldest, kommst du nicht aus der PKV raus.

    Dann ein Nebengewerbe als Schüler anmelde.
    Klappt das ohne Probleme, oder muss ich da was beachten?
    Du musst dabei einiges beachten, zum Beispiel die Einkommensgrenze von 365, Euro. Aber wie gesagt - du kommst nicht aus der PKV raus, nur weil du das Gewerbe abmeldest - du kannst es also auch bestehen lassen und eben als Nebengewerbe weiterbetreiben.

    copy

  9. #9
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    Zitat Zitat von Garturi Beitrag anzeigen
    Sprich bis Ende September zu 1/9 von der Obergrenze. Nur damit ich das richtig verstanden habe.
    Nein - bis September 9/12 von 17.500.

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  10. #10
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    hmm mir wurde gesagt.
    Wenn ich kein Gewerbe mehr habe und Schüler bin, dann hab ich das recht die PKV vorzeitig zukündigen.

    Erst danach würde ich ein Nebengewerbe anmelden.

  11. #11
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Du musst dabei einiges beachten, zum Beispiel die Einkommensgrenze von 365, Euro. Aber wie gesagt - du kommst nicht aus der PKV raus, nur weil du das Gewerbe abmeldest - du kannst es also auch bestehen lassen und eben als Nebengewerbe weiterbetreiben.
    copy
    365€ im Nebengewerbe im Monat? Ist das nicht ein wenig, wenig?

    -->Nein - bis September 9/12 von 17.500.

    Meint ich doch

  12. #12
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    Zitat Zitat von Garturi Beitrag anzeigen
    365€ im Nebengewerbe im Monat? Ist das nicht ein wenig, wenig?
    Das ist nunmal die Grenze, mehr darfst du eben nicht zuverdienen, wenn du familienversichert sein willst. Wenn du mehr verdienst, bleibt in der PKV und nimm' nicht die Solidarleistung der kostenlosen Familinemitversicherung in Anspruch.

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  13. #13
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    Wenn es dir nur drumgeht aus der PKV rauszukommen und du die Selbständigkeit dann unter dem Mäntelchen "Nebengewerbe" im gleichen Umfang weiterführst... ich denke nicht das das funktionieren wird... um es freundlich auszudrücken.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Ne das ganze reduziert sich dann auf 1-2 Tage im Monat als Springer wenn ein Promoter ausfällt, nur komm ich dadurch auf 400-500€ und damit lege ich drüber...

    Oder kann man die 365€ auch auf ein Jahr Rechnung und einfach nur schauen das man da nicht drüber kommt?

  15. #15
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    Nein, kannst du nicht. Erlaubt ist wohl ein- oder zweimaliges leichtes Überschreiten, mehr nicht.

    Wenn du nur für eine Firma arbeitest bist du eh scheinselbständig.
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