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Thema: Als Kleinunternehmer an Wiederverkäufer verkaufen

  1. #1
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    Als Kleinunternehmer an Wiederverkäufer verkaufen

    Hallo,

    ich habe folgendes anliegen:

    Ich bin Kleinunternehmer. Habe mein Gewerbe seit kurzem und nähe in Handarbeit Accessoires. Ich habe eine Webseite und AGB'S und Widerrufsrecht welches auf den Endverbraucher zugeschnitten ist.

    Nun hat mich ein Ladengeschäft angesprochen und möchte gerne einige meiner Artikel anbieten, was mich natürlich sehr freut. Nach einigen Preisverhandlungen (ich habe meine Preise ja für Endverbraucher gemacht und habe nicht viel Spanne) sind wir uns einig geworden und wollen es einfach mal versuchen.

    Was muss ich beachten? Muss ich jetzt noch mal neue AGB'S für auf die Rechnung entwerfen? Wiederverkäufer haben ja kein 14 tägiges Rückgaberecht. Reicht das wenn ich das einfach dazu schreibe, oder ist das eh gesetzlich geregelt und ich brauche nichts zu erwähnen?

    Und meine nächste Frage wäre, der Wiederverkäufer hat mich nun gefragt ob ich ihm ein 30 tägiges Zahlungsziel einräumen könnte. Zur Zeit geht bei mir alles nur per Vorauskasse an die Endverbraucher. Da ich den Wiederverkäufer auch nicht so gut kenne, bzw. ja eigetnlich gar nicht, möchte ich das nicht unbedingt. Was ist denn üblich? Muss man so etwas machen, oder kann ich das auch erst einräumen, wenn man eine längere Geschäftsbeziehung pflegt? Ich denke Vorauskasse kann ich nicht verlangen, oder?

    Ich weiß das ich das eigentlich selber wissen muss, aber mich würde mal interessieren, wie das hier die "alten Hasen" sehen, bzw. wie man soetwas am besten händelt, ohne sich seine Kunden zu vergraulen.

    Viele Grüße

    Jacky

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Also zu den AGB solltest du um auf der rechtssicheren Seite zu sein einen Anwalt befragen. Meine AGB differenzieren schon sehr genau den Privatkunden vom gewerblichen Kunden.

    Tja, und zu den Zahlungsbedingungen... ich habe einige Großhändler da muss ich per Vorkasse zahlen, andere buchen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung ab und ich habe da noch kein einziges Stück Ware verkauft. Dann Rechnung innerhalb 10 oder 30 Tagen und auch einen mit Zahlungsziel bis zu 60 Tage (bei früherer Zahlung mit entsprechenden Skonti).

    Du solltest Feingefühl beweisen und selbst entscheiden wie hoch das Risiko ist das der Deal platzt und was er dir wert ist. Verlangst du Vorkasse wird es unter Umständen nix, versuch aber auch den Widerverkäufer zu verstehen.

    Mit alten Hasen hat das nix zu tun a) spielen deine Kleinteile wahrscheinlich in einer anderen Liga alles viele andere Geschäfte (bei meinen Einkäufen geht es bspw. um mehrere hundert Euro), b) kann man gerade solche Geschäfte wie deines sehr individuell regeln und c) wird gerade in deinem Bereich vieles auf Kommissionsbasis gemacht.

    Und persönlich möchte ich noch an dich appelieren deine Teile nicht unter Wert zu verkaufen - auch nicht an den Wiederverkäufer (lass deine Arbeitszeit vernünftig bezahlen), du kennst sicher die Problematik "Handarbeit ist nix wert" und immer wiederkehrende Diskussionen in einem anderen großen Hobby....-Forum
    Geändert von dorintia (24.09.2011 um 12:25 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    cvm
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    Vielen Dank für Deine nette Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

    Ich werde jetzt noch einen Zusatz in dei AGB's mit aufnehmen und mit dem Zahlungsziel werde ich mit ihr nochmal sprechen. ich denke ich kann ihr schon ein Zahlungsziel einrichten, aber erst wenn die Vertrauensbasis etwas aufgebaut ist. Ich werde erstmal auf Vorauskasse liefern.

    Besten Dank

    Jacky

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