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Thema: Faltblattflyer-Erstellung abgebrochen u. Bildbearbeitung: wie viel bezahlen?

  1. #1
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    Faltblattflyer-Erstellung abgebrochen u. Bildbearbeitung: wie viel bezahlen?

    Hallo,
    vielleicht könnt ihr mir bei der rechtlichen Einschätzung helfen oder auch praktische Vorgehenstipps geben.

    Ich habe einen Faltblatt-Flyer, also dessen Erstellung (nicht den Druck) in Auftrag gegeben und zugleich die Bildbearbeitung von 4 Porträt-Fotos. Eines davon sollte in den Flyer, die anderen auf die Homepage, aber auf jedem musste noch was korrigiert werden. Beim 1. Telefonat habe ich ausdrücklich gefragt, ob er auch fit in Bildbearbeitung ist, weil ich das auch in einem Forum günstig in Auftrag geben könnte. Antwort: Ja. Außerdem fragte ich, wie lange er schätzt, für die Bildbearbeitung zu brauchen, nachdem ich sehr genau erklärt habe, was bei jedem Bild korrigiert werden muss. Antwort: 1 bis max. 2 Stunden.

    Dann gings los, mit beidem parallel. Sowohl beim Flyer als auch noch mehr bei der Bildbearbeitung hat er aber immer wieder recht offensichtliche Fehler gemacht, die auf meinen Hinweis dann wieder zu korrigieren waren, z.B. hatte das T-Shirt nicht die vereinbarte Farbe oder statt einen Pupillenlichtpunkt zu ergänzen hatte jedes Auge ZWEI u.v.a.m.

    Nach einiger Zeit des Hin und Hers fragte ich nach der bisher benötigten Zeit. Antwort: dreizehneinhalb Stunden! 7,5 für Bilder, 6,5 für den Flyer. Abstimmungsgespräche hat er mitgezählt und u.a. auch "Bildrecherche" genannt, obwohl er alle von mir bekommen hat.

    Ich wies in einer Mail darauf hin, dass
    -zahlreiche Fehler mitsamt deren Korrektur (lässt sich alles belegen) Arbeitszeit verursacht haben
    -er bei Überschreitung der von ihm kalkulierten max. 2 Stunden für die Bilder nichts gesagt hat
    -er einfach Abstimmungsgespräche mitberechnet (nichts davon anfangs gesagt)
    -er die Zeit für die Bilder u.a. mit Bildrecherche begründet, obwohl alle Bilder von mir sind.

    Ohne darauf einzugehen, hat er mir eine Rechnung über 10 Stunden zugeschickt und meinte, er beende die Zusammenarbeit hiermit.

    Ich bin nicht bereit, mehr als die von ihm selbst kalkulierten max. 2 Stunden für die Bilder zu bezahlen und für den Flyer 5 Stunden minus 1 = 4 Stunden, weil sein Nachfolger zwar eine optische pdf-Vorlage übernehmen kann, aber dennoch alles wieder "nachbauen" muss. Ich zahle doch nicht doppelt, wenn er den Vertrag nicht erfüllen mag.

    Wie sehr ihr das? Wer hat inwieweit Beweispflichten? Der Vertrag kam telefonisch mündlich zustande, ich hab aber danach alles noch mal in einer Mail detailliert beschrieben (Bildbearbeitungen und meine eigenen Flyer-Entwürfe als Arbeitsgrundlage mit Erläuterungen mitgeschickt).
    Grüße,

    Autor33

  2. #2
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    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Faltblatt-Flyer, also dessen Erstellung (nicht den Druck) in Auftrag gegeben und zugleich die Bildbearbeitung von 4 Porträt-Fotos. (...) Außerdem fragte ich, wie lange er schätzt, für die Bildbearbeitung zu brauchen, nachdem ich sehr genau erklärt habe, was bei jedem Bild korrigiert werden muss. Antwort: 1 bis max. 2 Stunden.
    Pro Bild. Oder für alle vier?

    Nach einiger Zeit des Hin und Hers fragte ich nach der bisher benötigten Zeit. Antwort: dreizehneinhalb Stunden! 7,5 für Bilder, 6,5 für den Flyer. Abstimmungsgespräche hat er mitgezählt
    Soll er dir die Zeit für die Abstimmungsgespräche schenken? Wenn er sie nicht explizit berechnet, muss er sie gleich in seinen Stundensatz einrechnen, der dann entsprechend höher liegt, zahlen tust du also so oder so. Der Waschmaschinenmonteur berechnet dir noch mal 'ne Pauschale dafür, dass er überhaupt kommt. Und du wirst sie anstandslos zahlen ... warum sollte da ein Grafikdienstleister nicht mal die Zeit bezahlt bekommen, die er aufwendet?

    Ich wies in einer Mail darauf hin, dass
    -zahlreiche Fehler mitsamt deren Korrektur (lässt sich alles belegen)
    Wie denn?

    Arbeitszeit verursacht haben
    -er bei Überschreitung der von ihm kalkulierten max. 2 Stunden für die Bilder nichts gesagt hat
    2 Stunden pro Bild oder für alle vier Bilder - das wären dann gerade mal 30 Minuten pro Bild. Oder nur 15 (siehe oben). Je nach Aufwand arg wenig. War vereinbart, dass er bei Überschreitung 'Alarm' schreit?

    -er einfach Abstimmungsgespräche mitberechnet (nichts davon anfangs gesagt)
    Siehe oben, das ist seine Arbeitszeit, wieso soll er die nicht berechnen?

    Ich bin nicht bereit, mehr als die von ihm selbst kalkulierten max. 2 Stunden für die Bilder zu bezahlen und für den Flyer 5 Stunden minus 1 = 4 Stunden, weil sein Nachfolger zwar eine optische pdf-Vorlage übernehmen kann, aber dennoch alles wieder "nachbauen" muss. Ich zahle doch nicht doppelt, wenn er den Vertrag nicht erfüllen mag.

    Wie sehr ihr das? Wer hat inwieweit Beweispflichten?
    Jeder von euch für die Behauptungen, die Ihr jeweils aufstellt.

    Der Vertrag kam telefonisch mündlich zustande, ich hab aber danach alles noch mal in einer Mail detailliert beschrieben (Bildbearbeitungen und meine eigenen Flyer-Entwürfe als Arbeitsgrundlage mit Erläuterungen mitgeschickt).
    Ziemliche Stümperei - von beiden Seiten. Kein schriftlicher Vertrag, kein Pflichten-/Lastenheft, nichts ist wirklich gerichtsfest beweisbar. Ob deine eigenen 'Entwürfe' die Arbeit wirklich erleichtert oder erschwert haben, lässt sich per Ferndiagnose nicht sagen. Einigt euch oder geht vor Gericht. Da läuft es dann wahrscheinlich auch auf einen Vergleich raus. Nur dass Ihr beide erheblich höhere Kosten habt.

    Und das nächste Mal zur Abwechslung einfach mal ein professionelles Vorgehen: Ein schriftlicher Vertrag und klare, nachvollziehbare Einigungen darüber, wer was wann zu tun und zu lassen hat.

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  3. #3
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    Die max. 2 Stunden waren für alle vier. Bei zweien war nicht viel zu machen, z.B. eine Glanzstelle der Sonne auf der Stirn und das T-Shirt bekommt ne andere Farbe. Aber egal, wie viel oder wenig, wenn er selbst eine Kalkulation abgibt, dann sollte er sich daran halten. Wenn ich explizit nach der Zeit dafür frage, dann ist m.E. klar, dass ich eine Überschreitung dann wissen will und das nicht aus Gag mache und klaglos das Vierfache (!) hinnehme. Das muss ich nicht mehr als "Alarm" extra ausmachen, deshalb fragte ich doch.

    Abstimmungsgespräche sind Zeit, aber nicht Arbeitszeit und von daher ist es m.E. nicht selbstverständlich, das stillschweigend voll miteinzuberechnen.

    Belegen kann ich die korrekturbedürftigen Fehler von ihm, weil ich sie per Mail geltend gemacht habe und die von ihm verschickten Bilder den jeweiligen Fehler zeigen. Und sie dann anstandslos korrigiert wurden und die korrigierten Bilder wieder verschickt wurden.
    Grüße,

    Autor33

  4. #4
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    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    Abstimmungsgespräche sind Zeit, aber nicht Arbeitszeit
    Was denn sonst - Privatvergnügen?

    und von daher ist es m.E. nicht selbstverständlich, das stillschweigend voll miteinzuberechnen.
    Doch, ist es. Ich weiss nicht, wie man darauf kommen kann, dass ein Dienstleister Zeit, die dafür drauf geht, über das Projekt zu sprechen, mit dem er beauftragt ist, nicht abrechnen darf.

    Alles weitere ist schon gesagt. Rechtsverbindliche Auskünfte gibt dir ein Anwalt. Verbuch es als Lehrgeld, solche Aufträge zukünftig eindeutig und nachweisbar schriftlich zu dokumentieren.

    copy

  5. #5
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    Mit "nicht Arbeitszeit" meine ich, dass es nicht die Art von Zeit ist, für die er beauftragt wurde. Es ist keine Arbeitszeit im engeren Sinne, sprich, dass er am Flyer oder den Bildern mit seinem Photoshop rumbastelt. Solche Gesprächszeit wird sicher nicht generell im Berufsleben automtisch/selbstverständlich wie ganz normale Arbeitszeit gerechnet.

    Klar "darf" er das abrechnen, aber es ist nicht selbstverständlich und daher m.E. am Anfang darauf hinzuweisen.
    Grüße,

    Autor33

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