moin auch
nee, ohne Gewerbeanmeldung würde ich das nicht machen
Gewerbeanmeldung ist aber recht unklompiziert, kostet - je nach Gemeinde - 15 bis 25 € Gebühr und ist in 15 Min. auf dem Amt erledigt
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Meine Mutter ist künstlerisch sehr begabt und stellt (Hobby) Keramik her. Ihre Sachen gehören in Liebhaberhände aber sie traut sich nicht, aus Angst vor dem Ordnungsamt, ihres Sachen zu verkaufen. Zumal sie schonmal vor der Wende ein Gewerbe hatte und nach der Wende alles hinfällig war. Nun hat sie mich gefragt, ob ich nicht ein paar besonders schöne Stücke im Internet verkaufen könnte. Ich fürchte aber, das diese Handwerkskunst bei Ebay nicht genug gewürdigt werden. Wäre es möglich ihr eine eigene Webseite aufzubauen, ihre Kunstwerke sozusagen ausstellt, ohne ein Gewerbe anzumelden?
moin auch
nee, ohne Gewerbeanmeldung würde ich das nicht machen
Gewerbeanmeldung ist aber recht unklompiziert, kostet - je nach Gemeinde - 15 bis 25 € Gebühr und ist in 15 Min. auf dem Amt erledigt
Dann soll sie es halt auf rechtlich saubere Füße stellen. Ist ja nicht so das Problem. U.U. käme sogar eine Anerkennung als Freiberuflerin in Betracht, ist aber per Ferndiagnose kaum möglich. Einfach mal mit dem Finanzamt sprechen.
Verstehe ich nicht. Womit hat das was zu tun?Zumal sie schonmal vor der Wende ein Gewerbe hatte und nach der Wende alles hinfällig war.
Vermutlich nicht, aber da gibt es ja auch geeignetere Plattformen wie dawanda.Nun hat sie mich gefragt, ob ich nicht ein paar besonders schöne Stücke im Internet verkaufen könnte. Ich fürchte aber, das diese Handwerkskunst bei Ebay nicht genug gewürdigt werden.
Ausstellen ja, verkaufen nicht.Wäre es möglich ihr eine eigene Webseite aufzubauen, ihre Kunstwerke sozusagen ausstellt, ohne ein Gewerbe anzumelden?
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Ja!
Möchte ich ebenfalls zustimmen.
So kompliziert ist das wirklich nicht.
Wichtig dabei ist auf JEDEN Fall dass man seine Rechnungsablage usw. immer
ordentlich pflegt und für den Fall einer Prüfung alles parat hat und sich vorher
gut informiert wie, wo, an wen und wieviel man verkaufen darf.
... habe sowas von Bekannten schon öfter mal gehört dass es da schnell zu
Problemen kommen kann wenn man da nicht aufpasst.
LG und viel Erfolg wünsche ich![]()
ich würde dir von der Gründung eines Gewerbes abraten, worunter deine Mutter definitiv fällt, da sie nachhaltig selbständig ist und gewinn mit den bildern erzielen will. Trag sie als Freiberuflerin(künstler) ein, hat diverse steuerliche vorteile und vieeeeeeel weniger Verwaltungsaufwand!
Abgesehen davon, dass du nicht tote und halbtote Threads wiederbeleben musst, um hier selbst (in einem anderen Bereich) eine Frage zu stellen, ist dein Ratschlag auch kein guter. Erstens nehme ich an, dass du sowohl die angeblichen steuerlichen Vorteile über- und den Aufwand unterschätzt - de facto unterscheidet sich der Aufwand von Gewerbetreibenden und Freiberufler kaum - kann auch keiner per Ferndiganose bestimmen, ob ihre Mutter "definitiv" Freiberuflerin ist. An die Freien Berufe werden nämlich bestimmte Anforderungen gestellt, die mit 'mein Hobby ist Keramik machen' nicht erfüllt sind.
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ruhig brauner, ich wollte nur helfen da meiner meinung nach die vorgehenden kommentare nicht optimal waren. Wenn du mich kritisieren möchtest, tu dies gerne dann aber per pm.
ich habe nicht behauptet dass sie eine Künstlerin ist, sondern das es besser ist sie als Freiberuflerin zu melden. Ob das klappt? kann ich dir aus der ferne genauso wenig sagen. Warum freiberuflerin? 1. keine Gewerbesteuer 2. keine Bilanz... und wenn das keine steuerlichen/verwalterischen vorteile sind weiß ich ja auch nicht...
.. ich bin gewerbetreibend und muss nicht bilanzieren .. und von der Gewerbesteuer bin ich umsatz- und gewinntechnisch soweit entfernt, daß ich mir keine Sorgen machen muss.. und bei "Hobbykeramik" und "ein paar schöne Stücke verkaufen" gehe ich jetzt erstmal davon aus, daß es beim TE vermutlich nicht viel anders wäre
Gut, kann natürlich auch anders sein, vielleicht verkauft sie die Stücke ja für hunderte von Euronen oder bastelt davon 20 am Tag. Man weiß es nicht, aber so pauschal kann man dann halt nicht sagen, daß sie da so wahnsinnig viel Aufwand einsparen könnte...
Sonst noch Wünsche? Du bezeichnest hier andere Antworten als "nicht optimal", möchtest aber hier nicht lesen, dass dein Beitrag das nicht ist? Schalt' mal 'nen Gang runter, Brauner.
Um sich (!) als Freiberuflerin anzumelden und so Keramik zu verticken, muss sie aber Künstlerin sein. Und zwar nach Maßgabe des Finanzamts und § 18 EStG sowie § 1 PartGG.ich habe nicht behauptet dass sie eine Künstlerin ist, sondern das es besser ist sie als Freiberuflerin zu melden.
Gewerbesteuer wird erst ab 24.500 Euro Gewinn fällig - da muss die Mutter viel Keramik verkaufen, wenn sie das je erreichen will. Bilanzierung ist gar erst ab einem Gewinn von 50.000 Euro oder einem Umsatz von 500.000 Euro vorgeschrieben. Du erkennst vielleicht jetzt, dass in o.a. Grenzen keinerlei Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf besteht. Also genau das, was ich vermutete.Warum freiberuflerin? 1. keine Gewerbesteuer 2. keine Bilanz... und wenn das keine steuerlichen/verwalterischen vorteile sind weiß ich ja auch nicht...
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