Wie es genau gehandthabt wird solltest du mit deinem Lieferanten und ggf. auch dem Hersteller vor dem gewerblichen Handel klären und schriftlich festhalten.
Und du willst dem Kunden eine Garantie einräumen?
Hallo,
ich habe schon viel im Internet gesucht und mitlerweile herausgefunden, dass die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers ist. Allerdings ist mir der genaue Ablauf nicht klar, wenn jemand tatsächlich ein defektes Gerät z.B. kurz vor Ablauf der zwei Jahre einschickt.
1. Muss ich das Gerät selbst prüfen und den Garantiefall bearbeiten oder kann ich als Zwischenhändler das Gerät auch an den Hersteller weiterleiten?
2. Wenn ja, woran erkennt der Hersteller, wann das Gerät gekauft wurde? Zählt das Kaufdatum des Kunden oder das Kaufdatum von mir? Eventuell steht das Gerät ja einige Zeit länger in meinem Laden und meine Garantiezeit vom Hersteller ist abgelaufen wobei der Kunde noch Garantie bei mir hätte.
3. Muss ich explizit angeben bei welchen Arten von Defekten es ein Garantiefall ist? z.B. in den AGB.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen etwas Licht ins Dunkeln zu bringen. Über zusätzliche Tipps bin ich auch sehr dankbar.
Gruß atc
Wie es genau gehandthabt wird solltest du mit deinem Lieferanten und ggf. auch dem Hersteller vor dem gewerblichen Handel klären und schriftlich festhalten.
Und du willst dem Kunden eine Garantie einräumen?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hi,
danke für die schnelle Antwort. Was du mit dem letzten Satz meinst musst du mir bitte etwas genauer erklären.
Jetzt hast du mir erklärt worauf sich deine Antwort bezieht, aber nicht was du damit meinst. Ich nehme mal an du meinst, dass ein Zwischenhändler normalerweise niemals Garantie auf seine Ware gibt sondern ausschließlich der Hersteller?
Naja, was heißt niemals. Das musst du selbst wissen ob du das machen willst und deshalb habe ich nachgefragt, so nach dem Motto "bist du sicher das du das willst".
Ich würde ja meinen eine Garantie des Herstellers läuft erst mit dem Verkauf los... anders kann es im Einzelhandel ja auch nicht funktionieren.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo,
die gesetzliche Gewährleistung ist eine Sache des Händlers.
Die darüber hinausgehende freiwillige Garantie ist als freiwillige Leistung natürlich auch frei gestaltbar. Der Händler darf natürlich auf freiwilliger Basis ebenfalls eine Garantie geben.
Die freiwillige Herstellergarantie läuft üblicherweise ab dem Kaufdatum (Rechnungsdatum / Kassenzettel), dies entspricht auch der Werbeaussagen. Denn wenn die Werbung 2 Jahre verspricht kann der Käufer auch volle zwei Jahre für sich erwarten. Ob das Ding schon 3 Monate beim Händler im Regal stand, kann dem Endkunden egal sein.
Es kommt jedoch vor, dass Hersteller, Importeure oder Distributoren einen Teil der Garantieleistung auf den Händler abwälzen. Zum Bsp. Vorab-Prüfung ob wirklich ein Defekt vorliegt, oder nur Fehlbedienung bzw. Verschleiss (Akku).
Andere haben eine eigne Hotline / Servicecenter für den Endkunden, etc.
Natürlich darf ein serviceorientierter Händler seinem Kunden (falls er ihn als solchen behalten will) im Garantiefall immer helfen. Dazu muss er natürlich seinen Markt und dessen Gepflogenheiten kennen. Zu welchen Bedingungen er einkauft erst recht.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Danke für die detailreiche Antwort. Haltet ihr es für empfehlenswert, dass man sich bevor man etwas von einem bestimmten Hersteller verkaufen möchte mit dem Hersteller in Verbindung setzt, um die Vorgangsweise bei einem Garantiefall schon im Vorfeld abzuklären?
Wenn sich darüber nichts auf der Internetseite des Herstellers finden lässt, ist das bei technischen Geräten sicher nicht verkehrt.Haltet ihr es für empfehlenswert, dass man sich bevor man etwas von einem bestimmten Hersteller verkaufen möchte mit dem Hersteller in Verbindung setzt, um die Vorgangsweise bei einem Garantiefall schon im Vorfeld abzuklären?
Nur um Sicher zu gehen: Frangulus schrieb von gesetzliche Gewährleistung im unterschied zu Garantie.
Du schreibst immer (noch) von Garantie, scheinst aber eher die Gewährleistung zu meinen. Bist du sicher, dass du den Unterschied erkannt hast?
Gerade beim oben als Beispiel genannten Notebook, würde ich dem Kunden zunächst empfehlen, wenn möglich eine Garantieabwicklung direkt mit dem Hersteller vorzunehmen, da dies in der Regel schneller geht. Fast alle Hersteller bieten diesen Weg heute an.
Entscheidet sich der Kunde jedoch lieber die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, ist es deine Aufgabe den Fehler zu beseitigen.
Dies gilt auch dann, wenn du dabei nicht auf den Hersteller zurückgreifen kannst. Mir sind durchaus schon Notebooks aufgefallen, deren Garantiezeit kürzer als die gesetzliche Gewährleistung war.
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