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Thema: zu viel gezahltes Verpflegungsgeld

  1. #1
    TP-Supporter chorn bringt sich richtig ein Avatar von chorn
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    zu viel gezahltes Verpflegungsgeld

    Hi,

    meine Frau ist Arbeitnehmerin, seit Februar 2010 angestellt. Auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung hat sie nun gesehen, dass als Posten "Verpflegung Voll" mit rund 200€ von ihrem Nettogehalt abgebucht wurde. Blöderweise ist das aber nicht erst seit diesem Monat, sondern wohl schon immer so gewesen. Zahlen müssen hätte sie es von Anfang an nicht, der Arbeitgeber stellt die Abbuchung auch ab sofort ein, dass sie es nicht wahrgenommen hat geht natürlich in Richtung PP (Persönliches Pech).

    Insgesamt läuft das also auf einen Betrag von rund 4200€ hinaus; Der Arbeitgeber will ihr davon 600€ (die letzten drei Monate) erstatten, Leistungen hat sie dafür - entsprechend dem, dass sie ja prinzipiell garkein Verpflegungsgeld zahlen muss, was der Arbeitgeber auch einsieht - nicht in Anspruch genommen, sprich, das Geld ist ohne Gegenleistung auf das Konto des Arbeigebers geflossen.

    Jetzt stehen für mich als Rechtslaie zwei Faktoren gegenüber: sie hat ggf. ihre Sorgfaltspflicht verletzt, das hätte ihr klar schon früher auffallen müssen. Auf der anderen Seite ist der Fehler des Arbeitgebers, der ggf. auch seine Sorgfaltspflicht in der Buchhaltung vernachlässigt hat und durch die Rückzahlung auch einräumt, dass dieser Fehler gemacht wurde. In den Arbeitsvertrag muss ich nochmal reingucken.

    Klar gibt es hier wie immer keine Rechtsberatung, der Fall mag auch etwas verzwickt sein, ggf. einigen sich die beiden Parteien auch noch, aber kennt jemand Urteile zu ähnlichen Fällen? Hat schonmal jemand etwas ähnliches erlebt? Bekannte oder Kollegen, bei denen sowas schon vorgekommen ist?

    Gruss, Christian.

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Hmm .. ich hatte mal einen Fall von dauerhaft zu wenig gezahltem Gehalt im Bekanntenkreis. Meines Wissens hieß es da, daß es eine 3jährige Verjährungsfrist für Ansprüche gibt, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Aber: der Arbeitgeber hatte in dem Fall eine Ausschlussfrist (?) im Arbeitsvertrag, so daß das Gehalt nur für die letzten 6 Monate nachgefordert werden konnte. So habe ich es zumindest im Kopf ..
    Aber ob das in diesem Fall mit dem Verpflegungsgeld auch so ist .. *kratzamkopp* .. vielleicht doch besser mal einen Anwalt fragen. Ist ja doch ne Stange Geld, da lohnt es sich, mal genauer zu gucken ..

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