Hmm .. ich hatte mal einen Fall von dauerhaft zu wenig gezahltem Gehalt im Bekanntenkreis. Meines Wissens hieß es da, daß es eine 3jährige Verjährungsfrist für Ansprüche gibt, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Aber: der Arbeitgeber hatte in dem Fall eine Ausschlussfrist (?) im Arbeitsvertrag, so daß das Gehalt nur für die letzten 6 Monate nachgefordert werden konnte. So habe ich es zumindest im Kopf ..
Aber ob das in diesem Fall mit dem Verpflegungsgeld auch so ist .. *kratzamkopp* .. vielleicht doch besser mal einen Anwalt fragen. Ist ja doch ne Stange Geld, da lohnt es sich, mal genauer zu gucken ..


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