Gute Frage, würde mich auch interessieren.
Wir haben letztens in einem anderem Forum über dieses neue "Button-Gesetz" (Zitat: "Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss die Beschriftung dieser Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen." - http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile ) diskutiert, und sind als Laien erstmal zu dem Schluss gekommen, daß das in unserem Fall (T-Shirt-Shops) nicht greift. Eben aus dem Grund den Du genannt hast: Der Vertrag inkl. Zahlungspflicht kommt nicht mit Abschicken der Bestellung zustande, sondern erst später. Aber wie gesagt, ist ne Laienmeinung - wäre schön, wenn es hier jemand sicherer weiss
EDIT: Öhmm .. ist das Gesetz überhaupt schon durch? .. *kratzamkopp* .. egal, man kann sich ja vorsorglich erkundigen^^


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