Gewerberechtlich gibt es kein "Kleingewerbe", die Kleinunternehmer-Regelung ist nur umsatzsteurlich relevant und auch für Freiberufler zu nutzen, hierzu bitte die FAQ lesen: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
Ein Werkvertrag impliziert immer eine Selbstständigkeit. Das kann bei Softwareentwicklung auch eine freiberufliche Selbstständigkeit sein - das können wir her aber nicht klären, das musst du mit dem Finanzamt klären, dieses muss dich nämlich als Freiberufler anerkennen.aber der Firmenchef sagte, dass dies nicht der Fall sei und ich gar kein Unternehmen o.ä. anzumelden bräuchte. Ich müsse lediglich Rechnungen (als Privatperson) einreichen.
Du trittst nicht als Privatperson auf, eine Privatrechnung könnte der Auftraggeber auch nicht als Betriebsausgabe geltend machen, du trittst als Einzelunternehmer auf, nachdem du ein Gewerbe an- oder dich dem Finanzamt als Freiberufler gemeldet hast (siehe oben).Nun stellen sich mir Fragen, wie das rechtlich aussieht:[*] Bin ich dann also ein Unternehmer (da Werkunternehmer), obwohl ich kein Unternehmen (ala Gewerbe) habe und nur als Privatperson mit meinem Vor- und Nachnamen auftrete?
Das musst du mit der Krankenversicherung klären, wir kennen deinen Vertrag nicht.[*]Wie ist das mit den Sozialversicherungen? Derzeit bin ich als Student privat krankenversichert. Wären wichtige Änderungen zu erwarten?
IMO nicht, siehe http://www.foerderland.de/2362.0.html[*]Bin ich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und wo müsste ich diese anmelden? Wie errechnen sich die Beiträge?
Aber sicherheitshalber kann ein Anruf bei der DRV nicht schaden.
Nicht "befreien lassen", du bezahlst die weiterhin ...[*]Als Kleinunternehmer kann ich mich doch von der Abfuhr von Umsatzsteuer befreien lassen
... du weist sie aber nicht aus. Steht aber alles in der FAQ.und führe diese auf meinen Rechnungen dann nicht gesondert auf.
Das hat mit der Vertragsart nichts zu tun.Wie sieht das beim Werkvertrag aus?
Wie sollen wir das beurteilen können?[*]Wie ist das mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung: Sinnvoll oder gar notwendig?
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) trotzdem darauf ansprechen (müssen). Ich meine: Wenn schon selbstständig, dann richtig.