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Thema: Werkvertrag

  1. #1
    TP-Junior Consystor macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Werkvertrag

    Hallo zusammen!

    Ich bin Student, der neben dem Studium arbeiten möchte.
    Bisher habe ich das immer als HiWi an Lehrstühlen in einem Werkstudentenvertrag.
    Nun habe ich von einer Firma das Angebot erhalten, für diese auf Basis eines Werkvertrages im Bereich der Softwareentwicklung zu arbeiten. Der Verdienst läge anfangs bei etwas über 800EUR im Monat.

    Ich stellte fest, dass ich der Firma gegenüber dann wohl nicht als Arbeitnehmer zur Verfügung stehen würde, sondern doch als Werkunternehmer, was man mir bejahte. Weiterhin stellte ich fest, dass ich dann doch ein Kleingewerbe anmelden müsse aber der Firmenchef sagte, dass dies nicht der Fall sei und ich gar kein Unternehmen o.ä. anzumelden bräuchte. Ich müsse lediglich Rechnungen (als Privatperson) einreichen.

    Nun stellen sich mir Fragen, wie das rechtlich aussieht:
    • Bin ich dann also ein Unternehmer (da Werkunternehmer), obwohl ich kein Unternehmen (ala Gewerbe) habe und nur als Privatperson mit meinem Vor- und Nachnamen auftrete?
    • Wie ist das mit den Sozialversicherungen? Derzeit bin ich als Student privat krankenversichert. Wären wichtige Änderungen zu erwarten?
    • Bin ich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und wo müsste ich diese anmelden? Wie errechnen sich die Beiträge?
    • Als Kleinunternehmer kann ich mich doch von der Abfuhr von Umsatzsteuer befreien lassen und führe diese auf meinen Rechnungen dann nicht gesondert auf. Wie sieht das beim Werkvertrag aus?
    • Wie ist das mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung: Sinnvoll oder gar notwendig?

    Wie Ihr seht habe ich Fragen über Fragen, die das Merkblatt zum Werkvertrag der IHK nicht behandelt.
    Und auf diversen Internetseiten finde ich nur Infos in Bezug auf (Klein-)gewerbe.
    Über Antworten und Links zu anderen Seiten würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Consystor Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!

    Ich bin Student, der neben dem Studium arbeiten möchte.
    Bisher habe ich das immer als HiWi an Lehrstühlen in einem Werkstudentenvertrag.
    Nun habe ich von einer Firma das Angebot erhalten, für diese auf Basis eines Werkvertrages im Bereich der Softwareentwicklung zu arbeiten. Der Verdienst läge anfangs bei etwas über 800EUR im Monat.

    Ich stellte fest, dass ich der Firma gegenüber dann wohl nicht als Arbeitnehmer zur Verfügung stehen würde, sondern doch als Werkunternehmer, was man mir bejahte. Weiterhin stellte ich fest, dass ich dann doch ein Kleingewerbe anmelden müsse
    Gewerberechtlich gibt es kein "Kleingewerbe", die Kleinunternehmer-Regelung ist nur umsatzsteurlich relevant und auch für Freiberufler zu nutzen, hierzu bitte die FAQ lesen: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    aber der Firmenchef sagte, dass dies nicht der Fall sei und ich gar kein Unternehmen o.ä. anzumelden bräuchte. Ich müsse lediglich Rechnungen (als Privatperson) einreichen.
    Ein Werkvertrag impliziert immer eine Selbstständigkeit. Das kann bei Softwareentwicklung auch eine freiberufliche Selbstständigkeit sein - das können wir her aber nicht klären, das musst du mit dem Finanzamt klären, dieses muss dich nämlich als Freiberufler anerkennen.

    Nun stellen sich mir Fragen, wie das rechtlich aussieht:[*] Bin ich dann also ein Unternehmer (da Werkunternehmer), obwohl ich kein Unternehmen (ala Gewerbe) habe und nur als Privatperson mit meinem Vor- und Nachnamen auftrete?
    Du trittst nicht als Privatperson auf, eine Privatrechnung könnte der Auftraggeber auch nicht als Betriebsausgabe geltend machen, du trittst als Einzelunternehmer auf, nachdem du ein Gewerbe an- oder dich dem Finanzamt als Freiberufler gemeldet hast (siehe oben).

    [*]Wie ist das mit den Sozialversicherungen? Derzeit bin ich als Student privat krankenversichert. Wären wichtige Änderungen zu erwarten?
    Das musst du mit der Krankenversicherung klären, wir kennen deinen Vertrag nicht.

    [*]Bin ich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und wo müsste ich diese anmelden? Wie errechnen sich die Beiträge?
    IMO nicht, siehe http://www.foerderland.de/2362.0.html

    Aber sicherheitshalber kann ein Anruf bei der DRV nicht schaden.

    [*]Als Kleinunternehmer kann ich mich doch von der Abfuhr von Umsatzsteuer befreien lassen
    Nicht "befreien lassen", du bezahlst die weiterhin ...

    und führe diese auf meinen Rechnungen dann nicht gesondert auf.
    ... du weist sie aber nicht aus. Steht aber alles in der FAQ.

    Wie sieht das beim Werkvertrag aus?
    Das hat mit der Vertragsart nichts zu tun.

    [*]Wie ist das mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung: Sinnvoll oder gar notwendig?
    Wie sollen wir das beurteilen können?

    copy

  3. #3
    TP-Junior Consystor macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Gewerberechtlich gibt es kein "Kleingewerbe", die Kleinunternehmer-Regelung ist nur umsatzsteurlich relevant und auch für Freiberufler zu nutzen, hierzu bitte die FAQ lesen: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
    Danke für die Info!

    Ein Werkvertrag impliziert immer eine Selbstständigkeit. Das kann bei Softwareentwicklung auch eine freiberufliche Selbstständigkeit sein - das können wir her aber nicht klären, das musst du mit dem Finanzamt klären, dieses muss dich nämlich als Freiberufler anerkennen.
    Du trittst nicht als Privatperson auf, eine Privatrechnung könnte der Auftraggeber auch nicht als Betriebsausgabe geltend machen, du trittst als Einzelunternehmer auf, nachdem du ein Gewerbe an- oder dich dem Finanzamt als Freiberufler gemeldet hast (siehe oben).
    OK, dann versuche ich es so wiederzugeben, wie ich es verstanden habe:
    Wenn ich einen Werkvertrag abschließen will, muss ich:
    - Entweder ein Gewerbe anmelden (wobei ich ggf. von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann)
    - oder ich müsste mich als Freiberufler anerkennen lassen.

    Aber ohne eines von beiden geht es nicht. Habe ich richtig verstanden?
    Das ist nämlich das, was der Chef der Firma gesagt hat. Er sagte ich muss nichts in dieser Art anmelden.
    Und ich dachte, dass ich ein Gewerbe anmelden muss, weil ich als Freiberufler nicht anerkannt werde (da ich keinen Berufsabschluss habe). Soweit ich weiß müsste es sich bei der Softwareentwicklung zudem um Systemprogrammierung handeln, damit ich überhaupt eine Chance hätte, mich beim Finanzamt als Freiberufler anerkennen zu lassen. Dies würde hier sogar zutreffen.


    Das musst du mit der Krankenversicherung klären, wir kennen deinen Vertrag nicht.
    Meinte es nur allgemein. Werde ich tun.

    IMO nicht, siehe http://www.foerderland.de/2362.0.html
    Aber sicherheitshalber kann ein Anruf bei der DRV nicht schaden.
    Vielen Dank für den Link und den Tipp!

    Nicht "befreien lassen", du bezahlst die weiterhin ...
    ... du weist sie aber nicht aus. Steht aber alles in der FAQ.
    Das hat mit der Vertragsart nichts zu tun.
    Entschuldige bitte - befreien war das falsche Wort. Ich meinte, dass ich sie nicht ans Finanzamt abführen muss.

    Wie sollen wir das beurteilen können?
    Mit der Frage nach einer betrieblichen Haftpflicht wollte ich nur allgemein wissen, wie das so ist, weil ich keine Erfahrungen habe.
    Ich meine: KfZ HP ist Pflicht. Private HP ist ratsam. Und ich dachte bei der betrieblichen gibt es vllt. Grundsätze; je nach Branche etc.

    Ich danke Dir für die vielen Infos, die mich schon viel weiter gebracht haben!

  4. #4
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    Wie stellt sich der Chef das vor? Angestellt bist du nicht, selbständig aber auch nicht - also was dann?

    In dem Zusammenhang beschäftige dich bitte mit dem Thema Scheinselbständigkeit.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Hallo dorintia!

    Danke für den Hinweis auf die Scheinselbstständigkeit.
    Er meinte auch, dass es durch den Werkvertrag gegenüber einer Einstellung als Arbeitnehmer einen Vorteil bzgl. Beiträge zur Sozialversicherung gäbe. Soweit ich es verstanden habe, werden Scheinselbstständige, was Sozialversicherungspflicht angeht, als gewöhnliche Arbeitnehmer angesehen. Ich denke deshalb, dass er nicht die Scheinselbstständigkeit meinte.

    Er sagte, dass ich selbstständig wäre. Langsam glaube ich, er kann nur eine freiberufliche Tätigkeit gemeint haben, ohne das so auszusprechen. Genau weiß ich es nicht, weshalb ich hier eben gefragt habe.
    Ich dachte: Eines von beiden muss es sein und beides muss angemeldet werden. Somit ist die Geschichte für mich nicht so einfach...
    Gerade auch was den Freiberufler angeht, weil ich mich erst seit Kurzem damit befasse und dachte, dass ich für den Freiberufler einen Berufs- bzw. Hochschulabschluss brauche.
    Brauche ich einen?

    Grüße
    Geändert von Consystor (05.12.2011 um 20:57 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Consystor Beitrag anzeigen
    Brauche ich einen?
    In der Regel ja, manchmal aber auch nicht - das entscheidet das Finanzamt, setze dich morgen mit denen in Verbindung. Führt sowieso kein Weg dran vorbei.

    OK, dann versuche ich es so wiederzugeben, wie ich es verstanden habe:
    Wenn ich einen Werkvertrag abschließen will, muss ich:
    - Entweder ein Gewerbe anmelden (wobei ich ggf. von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann)
    - oder ich müsste mich als Freiberufler anerkennen lassen.
    Und ggf. auch als Freiberufler von KU-Regelung Gebrauch machen.

    Aber ohne eines von beiden geht es nicht. Habe ich richtig verstanden?
    Ja.

    Mit der Frage nach einer betrieblichen Haftpflicht wollte ich nur allgemein wissen,
    "Allgemein" gibt's nicht - allenfalls sind "allgemein" solche Versicherungen sehr teuer, vieles wird auch gar nicht versichert, Urheberrechskonflikte zum Beispiel, du musst deine Risiken einschätzen und dann ggf. individuelle Angebote einholen. Anders geht's nicht.

    copy

  7. #7
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    Hallo copy!

    Ich werde tun, was Du mir vorgeschlagen hast.
    Vielen Dank noch einmal für diese schnelle, unkomplizierte und sehr informative Hilfe!

    Grüße und noch einen angenehmen Abend/Tag!
    Lukas

  8. #8
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    Hallo nochmal!

    Heute war ich beim FA und die Fiskaldame war überaus nett. Ich weiß nicht was daraus wird, doch sie wirkte sehr zuversichtlich, was meine Anmeldung als Freiberufler angeht. Danke nochmal für die Ermutigung zum FA zu gehen.

    Nun habe ich mich noch intensiver mit der Scheinselbstständigkeit auseinandergesetzt.
    Nehmen wir also an, ich habe als Freiberufler meinen Werkvertrag mit dem Auftraggeber G und es trifft § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI auf mich zu (i.e. ich arbeite nur für ihn und beschäftige selbst keinen AN).

    Dann wäre ich doch versicherungspflichtig in der GRV und müsste mtl. meine Beiträge zahlen, nicht wahr?
    Frage: Müsste G ebenfalls Beiträge an die GRV zahlen?

  9. #9
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    Natürlich. Der Chef schickt dich doch nur in die Selbständigkeit um die Anteile an den Sozialversicherungen zu sparen. Und es dürfte ja nicht nur die Rentenversicherung betreffen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior Consystor macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Und es dürfte ja nicht nur die Rentenversicherung betreffen...
    Ohoh... Dann ist Dein Hinweis bzgl. Scheinselbstständigkeit extrem wichtig für mich!

    ---
    Etwas zu meinem Hintergrund:
    Bisher war ich immer Werkstudent und mir wurden vom Brutto (~740EUR) lediglich ~70EUR RV-Beiträge abgezogen.
    Als Student war ich zudem KV-pflichtig (in der GKV).
    Seit Kurzem bin ich als Student nicht mehr KV-pflichtig und habe deshalb in eine für mich günstigere PKV gewechselt.
    ---

    Annahme:
    Mein Einkommen als Freiberufler aus dem Werkvertrag mit G liegt mtl. bei 401-900EUR (max. 19 Wochenstunden, weshalb ich hauptberuflich Student bin) und es liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Zudem habe ich keine weiteren Einkommen.
    Frage:
    Würde ich durch die daraus resultierende Sozialversicherungspflicht nun auch wieder KV-pflichtig in der GKV werden?
    Geändert von Consystor (08.12.2011 um 20:19 Uhr)

  11. #11
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    Geändert von dorintia (08.12.2011 um 21:52 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Junior Consystor macht alles soweit korrekt
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    @dorintia
    Das tue ich schon die ganze Zeit, wie auch bei der Scheinselbstständigkeit als solche.
    Auf diese beiden guten Seiten bin ich aber noch nicht gestoßen.
    Trotzdem hätte ich hier gefragt, denn schließlich muss ich den Chef der Firma mit dem für mich neuen Sachverhalt konfrontieren und ich würde ungerne zu Beginn an irgendwelche Scheinprobleme generieren, weil ich etwas falsch verstanden habe.
    Ich bin nicht zu faul, sondern will sicher gehen.

    Danke deshalb vielmals für Dein Verständnis und Deine Mühe!
    Da wird es dann wohl noch manches zu klären geben, ehe ich den Werkvertrag unterschreiben kann...

  13. #13
    TP-Junior Consystor macht alles soweit korrekt
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    Auf der Seite des ratgeber-e-lancer steht:
    Wieviele Auftraggeber ein E-Lancer hat, spielt für die Frage, ob seine Arbeit als scheinselbstständig eingestuft wird, keine Rolle.
    Dann habe ich § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI wohl nicht ganz richtig verstanden, denn dort steht:
    auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
    Bei dem von mir angesprochenen Werkvertrag wäre "auf Dauer" zwar zutreffend aber wahrscheinlich ist "im Wesentlichen" sehr weit auslegbar, denn was die Kriterien des Ratgebers angeht
    - Ist der Betroffene weisungsgebunden?
    - Ist der Betroffene in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden?

    wäre die erste Frage m.E. mit Nein zu beantworten.
    Im Werkvertrag steht, dass ich meine Arbeitszeit frei gestalten kann.
    Was die zweite Frage angeht, so wäre sie m.E. teilweise mit Ja zu beantworten.

    Soweit ich das aber verstanden habe, brauche ich mir keine Gedanken zu machen, sofern ich mit der Gesamtsituation zufrieden bin, da es rechtlich nur den Auftraggeber betrifft. OK, dann muss ich mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen.

    Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe!
    Geändert von Consystor (08.12.2011 um 22:05 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von Consystor Beitrag anzeigen
    da es rechtlich nur den Auftraggeber betrifft.
    Wie kommst du da drauf?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
    TP-Junior Consystor macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wie kommst du da drauf?
    Oh, ja, falsch ausgedrückt. Was ich meinte ist:
    Schwierigkeiten bekommt der Auftraggeber, wenn ein Vertrag als scheinselbstständig eingestuft wird – nicht der E-Lancer.
    Soweit ich obiges und dies und das verstanden habe, hätte eine Einstufung als Scheinselbstständigkeit keine negativen Folgen für mich.

    Ich werde den Auftraggeber (und nicht Chef ) trotzdem darauf ansprechen (müssen). Ich meine: Wenn schon selbstständig, dann richtig.
    Hast Du noch irgendwelche Tipps?
    Geändert von Consystor (08.12.2011 um 22:08 Uhr)

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