+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Gewerbetreibender verkauft als Privatmann?

  1. #1
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Nov 2008
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    90

    Gewerbetreibender verkauft als Privatmann?

    Hallo, ich hab ein ziemlich dringendes Problem, falls das hier schon aufgetaucht ist möge man mir verzeihen,ich hab keine Zeit zum Suchen.;-)

    Ich habe von einem privaten Anbieter ein Musikinstrument gekauft, was sich entgegen der Artikelbeschreibung und vorherigem Mailkontakt als grottig und kaputt herausgestellt hat. Nachträglich habe ich entdeckt, dass der Anbieter immer wieder mehrere Instrumente verkauft und dass er das auch unter einem 2. Account tut, da als eingetragener Kaufmann.
    Ich möchte das Instrument zurückschicken, kann ich da denn vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, auch wenn der Anbieter das natürlich weit von sich weist?
    Darf man denn die gleichen Sachen einmal privat und einmal gewerblich anbieten?

    Sorry dass mein Geschreib sicher so wirr wirkt wie ich mich fühle.;-)

    LG Annie

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.322
    Zitat Zitat von anniekosmetik Beitrag anzeigen
    Ich möchte das Instrument zurückschicken, kann ich da denn vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, auch wenn der Anbieter das natürlich weit von sich weist?
    Wenn du von privat gekauft hast und von vorneherein klar war, dass das so ist - nein. Und ja, das geht prinzipiell schon, dass jemand mit zwei getrennten Accounts privat (zum Beispiel aus der eigenen Sammlung) und gewerblich verkauft.

    Darf man denn die gleichen Sachen einmal privat und einmal gewerblich anbieten?
    Die gleichen oder die selben?

    copy

  3. #3
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Nov 2008
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    90
    Hallo Copy, danke für deine Antwort.

    Sie verkauft die gleichen Sachen, davon etliche privat. Ab wann wird ein Handler gewerblich eingestuft?
    Mag man sich wahrscheinlich streiten.
    Sie behauptet, sie wär nicht mehr gewerbetreibend, das Gewerbe hätte ihr Mann.
    Hat aber aktuelle Angebote, bei denen sie im Impressum steht. Ich find das merkwürdig.

    Mich ärgert dass ich wohl auf nem kaputten Teil sitzen bleibe, was ich nicht genommen hätte wenn die Beschreibung ordentlich gewesen wäre. Und dass sie anscheinend öfter solche Angebote eingestellt hat.

    LG Annie

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder im Gegensatz zur Beschreibung kaputt ist - kannst du das auch bei einem "privaten" Verkauf einen ebay-Fall öffnen. Wieviel das bringt? K.A. auf jeden Fall würde ich das tun und auch die Bewertung dann entsprechend ausfallen lassen.
    In Richtung Gwerbe oder nicht würde ich keine Kraft investieren, du müsstest was nachweisen etc. und wem willst du das melden?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Nov 2008
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    90
    Wahrscheinlich hast du recht und es bringt nix. Sie behautet die Schäden sind beim Transport entstanden weil das Instrument vom Förderband gefallen ist. Klar.

    Lieben Dank
    Annie

  6. #6
    baumm
    Guest
    hallo,

    behaupten kann sie viel. Fakt ist ganz klar: du hast einen Vertrag mit der verkäuferin geschlossen, sei es privat oder gewerblich(p.s. unter gewerblicher Verkauft fällt es, wenn sie die musikinstrumente mit nachhaltigkeit,selbständigkeit und gewinnerzielungsabsicht verkauft). dies wirst du unbewusst getan haben. sobald du bezahlt hast, und du das paket erhalten hast, ist der Vertrag beendet. Jedoch entsprach das Instrument ja nicht dem Zustand, den die Verkäuferin angegeben hat. und hier kommt der springende punkt: nach §§280,281 muss die verkäuferin dir die ware so überbringen, wie sie sie beschrieben hat. Dies ist hier nicht der FAll. du hast also Anspruch auf Schadenersatz statt oder neben der Leistung. Du hast also das Recht: das Instrument zurückzuschicken und dein Geld wieder zu bekommen, oder dir den Wert des verminderten Zustandes (sehr schwer zu bestimmen) erstatten zu lassen. Jeder Richter wäre auf deiner Seite. Schreibe ihr mal einen Brief/mail.. ebay Probleme klären bringt nichts, es sei denn du hast mit paypal gezahlt.sag ihr dass die ware nicht wie beschrieben ist und dass du dein geld wieder willst. OBACHT: sie ist nicht zur Rücknahme verpflichtet! Sollte Sie es nicht zurücknehmen, schalte einen Anwalt ein! das recht ist auf deiner Seite, du musst es dir nur holen

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Als Gewerbetreibender einkaufen
    Von Atranox im Forum Business allgemein
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 27.02.2009, 17:46
  2. Spendenquittung als Privatmann
    Von glowy im Forum Recht & Co
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 07.09.2006, 08:19
  3. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 14.02.2006, 16:21
  4. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 16.11.2004, 19:39
  5. Gewerbetreibender od. Freiberufler
    Von fire65 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.08.2001, 23:29

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51