Wieso eine UG haftungsbeschränkt, wenn ihr die Hälfte des STammkapital einer GmbH in bar habt?
Hallo Community,
vorweg sei gesagt ich führe bereits ein Unternehmen seit 7 Jahren, entsprechend weiß ich was ich tuh, nur möchte ich einige fragen geklärt haben.
Wir haben vor ein kleine Tochter Firma zu gründen als UG.
Nun meine wichtigen Fragen vorweg.
- Wir haben Geschäftseigentum, was derzeit für die kleine Tochter in einer e.K unter gebracht ist.
Das Eigentum soll mit in die Masse der UG verschwinden.
Kann man einfach so Eigentum übernehmen? Wird dieses Eigentum dann als Kapital angesehen?
- Ich habe die IHK bereits gefragt ob es möglich ist eine befreiung für die UG der Mitgliedsgebühr.
Das Unternehmen wird in dem ersten Jahr möglicherweise unter 10000€ einnehmen.
Die Gebühren für die IHK betragen 475€ Jährlich.
Die Antwort steht noch aus.
Was wisst Ihr?
- Die Gründung der UG ist mit unserem RA größtenteils schon besprochen.
An was für Hintertüren denkt man bei der UG?
- Reichen für eine GmbH auch hier 12500€ einlagen sowie 12500€ Geschäftseigentum?
Vielen Dank!
Wieso eine UG haftungsbeschränkt, wenn ihr die Hälfte des STammkapital einer GmbH in bar habt?
Gruss
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