
Zitat von
stylo-arts
Guten Tag,
ich hoffe, ich habe den richtigen Präfix gewählt.
Folgende Situation:
Meine Firma hat für einen Kunden einen Banner bestellt. Der Kontakt lief rein per Email. Der Kunde hat uns schriftlich (per Email ) den Auftrag erteilt, den Banner zu erstellen. Dies taten wir auch. Der Kunde war zufrieden und wollte bereits die PayPal-Adresse für die Zahlung haben. Diese habe ich den Kunden gesendet.
Dann bekam ich heute folgende Email:
"Hat sich soweit erledigt danke.
Nehme vom neuen Widerrufsrecht 2011 gebrauch."
Ist das so recht? Kann der Kunde eine abgeschlossene Dienstleistung einfach so mit dem neuen Widerufsrecht kündingen?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
J.Fischer