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Thema: Rechtsanwalt für Verbraucherschutz hat im Shop bestellt.

  1. #1
    TP-Junior
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    7

    Rechtsanwalt für Verbraucherschutz hat im Shop bestellt.

    Hallo und schönen Abend,

    bei mir hat heute ein Rechtsanwalt im Shop bestellt. Nachdem ich googlete fand ich heraus das er für das Fach Verbraucherschutz spezialisiert ist.

    Also ich noch mal die AGBs durchgelesen und die Widerrufsbelehrung. In der Widerrufsbelehrung fiel mir da ein Fehler auf:


    Ich habe die Musterwiderrufsbelehrung hergenommen. In meiner stand folgendes:

    Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

    Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes folgender Satz einzufügen:

    Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

    Leider habe ich Punkt eins nicht beachtet, den vorhergehenden Satz nicht gelöscht und leider so in meiner Widerrufsbelehrung geschrieben wie es oben steht.

    Was blüht mir jetzt? Der Rechtsanwalt hat bestellt und ich habe noch nicht geliefert und noch keine Auftragsbestätigung an ihn geschickt. Kann ich stornieren noch irgendetwas tun um eine Abmahnung abzuwenden?

    Viele Grüße, Markkk
    Geändert von Markkk (25.03.2012 um 23:59 Uhr)

  2. #2
    TP-Senior
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    Wenn ich mich nicht täusche, bedeutet eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nur ihre Unwirksamkeit. Das heißt, Dein Kunde ist noch nicht über seine Widerrufsrechte belehrt und damit ist die Frist noch nicht begonnen.

    Meiner Ansicht nach kannst Du ihm jetzt einfach mit Hinweis auf die Unwirksamkeit eine neue Widerrufsbelehrung schicken, mit der dann auch die Frist beginnt.

    Aber ich bin kein Anwalt. Wenn Du sicher sein willst, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen.

  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Wäre die Frage inwieweit "Verbraucherschutzgesetze" greifen wenn ein Rechtsanwalt in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine "Testbestellung" abgibt....
    Im B2B gelten ja nun doch ein paar andere Regeln.
    Geändert von dorintia (26.03.2012 um 21:54 Uhr) Grund: habe ein s gekauft :-)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wäre die Frage inwieweit "Verbraucherschutzgesetze" greifen wenn ein Rechtanwalt in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine "Testbestellung" abgibt....
    Im B2B gelten ja nun doch ein paar andere Regeln.
    sehr schöner Gedanke

  5. #5
    TP-Junior
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    11
    Moin,
    der Anwalt kann dich nicht abmahnen, wenn er selbst der Käufer ist.
    Die Abmahnung kann ein Rechtsanwalt für einen Mandanten verfassen, der Konkurrent von dir ist.

    MfG Marc

  6. #6
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von knox20 Beitrag anzeigen
    Moin,
    der Anwalt kann dich nicht abmahnen, wenn er selbst der Käufer ist.
    Die Abmahnung kann ein Rechtsanwalt für einen Mandanten verfassen, der Konkurrent von dir ist.

    MfG Marc
    Moin,
    und wo ist der Widerspruch?
    Er kann doch einen Mandanten bzw. einen Auftrag haben und testweise einkaufen.

    PS. Wobei es nicht unbedingt sinnvoll wäre, aber nichts ist unmöglich.

  7. #7
    TP-Senior
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    234
    Zitat Zitat von knox20 Beitrag anzeigen
    Die Abmahnung kann ein Rechtsanwalt für einen Mandanten verfassen, der Konkurrent von dir ist.
    Sicher, daß er nicht auch einfach im eigenen Auftrag handeln kann, also er als Privatperson beauftragt sich selbst als Anwalt mit der Verfolgung einer Täuschung von Nutzern...?

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