Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Scheinselbständigkeit?

  1. #1
    TP-Member
    Registriert seit
    Apr 2011
    Beiträge
    33

    Scheinselbständigkeit?

    Hallo,

    ich habe gerade zufällig gelesen, dass Scheinselbständigkeit strafbar ist, was mir zuvor nicht bewusst war, und irgendwie ist dies bei mir auf einer Seite auch der Fall.

    Folgende Situation:
    Ich habe zum 01.02. ein Gewerbe angemeldet mit dem eigentlichen Ziel von mehreren Kunden Aufträge zu bekommen. Kurz nachdem habe ich eine Agentur kennengelernt und bekomme derzeit von dieser alle Aufträge. Ich berechne bei dieser Agentur einen relativ hohen Stundensatz. Einen solch hohen Stundensatz würde ich sonst nirgends bekomme. Daher nehme ich alle Aufträge an, bis ich meine 375€ Maximum wegen der Familienversicherung erreicht habe. Ich möchte bei dieser Agentur eigentlich keine Aufträge ablehnen und diese so möglicherweise als Kunden verlieren.

    Gelte ich hierbei schon als scheinselbständig?

    Bei meiner Arbeit handelt es sich um Programmieraufgaben. Ich arbeite natürlich von zu Hause aus und habe keine festen Arbeitszeiten, daran möchte ich eigentlich auch nichts ändern.
    Geändert von kidding (02.04.2012 um 02:36 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.696
    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen

    Gelte ich hierbei schon als scheinselbständig?
    Das entscheidet letztlich das Finanzamt, aber wenn du auf Dauer nur diesen einen Auftraggeber hast, ist das ja eigentlich offensichtlich. Die Frage ist, inwieweit das das FA interessiert, bei einer offensichtlich nur nebenberuflichen Selbstständigkeit und sehr geringfügigen Einnahmen.

    copy

  3. #3
    TP-Member
    Registriert seit
    Apr 2011
    Beiträge
    33
    Theoretisch könnte ich auch Aufträge von anderen bekommen, einzig was mich daran hindert ist die 375€ Grenze.
    Nur wieso sollte ich diese annehmen wenn die anderen besser bezahlt sind?

    Noch eine Frage, hoffe du kannst mir das beantworten.
    Bei der Gewerbeanmeldung habe ich den 01.02.2012 als Gründungstermin angegeben. Wäre es möglich diesen beim "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auf den 01.01.2012 vorzuverlegen?

  4. #4
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.696
    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Theoretisch könnte ich auch Aufträge von anderen bekommen, einzig was mich daran hindert ist die 375€ Grenze.
    Nur wieso sollte ich diese annehmen wenn die anderen besser bezahlt sind?
    Weil du damit den Verdacht den Scheinselbstständigkeit entkräften könntest...

    Noch eine Frage, hoffe du kannst mir das beantworten.
    Nein, weiss ich nicht - aber ein Anruf beim Finanzamt kann das sicher klären.

    copy

  5. #5
    TP-Veteran
    Registriert seit
    Jan 2008
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.044
    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Theoretisch könnte ich auch Aufträge von anderen bekommen, einzig was mich daran hindert ist die 375€ Grenze. Nur wieso sollte ich diese annehmen wenn die anderen besser bezahlt sind?
    Hi,
    dem Zoll / Ermittlungsbehörden ist die Theorie egal. Für die zählen nur reale Fakten.
    Wenn Du andere Aufträge aktiv suchst, Anfragen hast und nachweisen kannst.
    Und dann auch noch begründen kannst warum Du nur die Aufträge einer Agentur angenommen hast, dann sollte dies über einige Monate akzeptabel sein. Die Bemühungen andere Aufträge zu ähnlich guten Konditionen zu bekommen sollten aber auch vorhanden und dokumentiert werden.
    Und pro Jahr ein oder zwei weniger gut bezahlte Aufträge anzunehmen sollte auch nicht so schlimm sein, und das bringt Dich auf die sichere Seite.

  6. #6
    TP-Senior
    Registriert seit
    Dec 2010
    Beiträge
    234
    Ich empfehle, dazu mal ein bißchen zu lesen, beispielsweise hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...bstaendigkeit/

    Eines der wichtigen Merkmale, die zwar keine Gültigkeit mehr haben, aber trotzdem irgendwie zur Beurteilung benutzt werden, ist:
    Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
    Wenn Du bei dem Auftraggeber immer neue Aufträge annimmst und diese theoretisch auch ablehnen kannst, handelt es sich nicht um eine Tätigkeit auf Dauer. Zwar muß Dir bewiesen werden, daß Du scheinselbständig bist, aber es hilft immer, einerseits den Verdacht nicht aufkommen zu lassen und andererseits schon im Vorfeld Argumente zu sammeln, die den Verdacht entkräften können.

    Argumente können z.B. sein, daß Du aktiv nach neuen Aufträgen suchst und Dir Angebote einholst. Wenn diese Angebote deutlich unter dem Stundensatz Deines Hauptauftraggebers liegen, hast Du ein gutes Argument. Liegen sie nicht deutlich darunter, kannst Du schriftlich nachverhandeln. Den Schriftwechsel solltest Du dabei gut dokumentieren. Evtl kommt es ja doch zu einem Abschluß, welcher höher liegt. Falls nicht, kannst Du zumindest nachweisen, daß Du Dich aktiv um andere Kunden bemüht hast.

    Wenn Du Dich so vorbereitest, wird es vermutlich wirklich schwer, Dir eine Scheinselbständigkeit nachzuweisen. Je deutlicher Du tatsächlich selbständig bist, desto weniger Zweifel werden andere haben. Auf Dauer wird es sicher nicht dabei bleiben, daß ein einzelner Auftraggeber immer die besten Preise zahlt.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Scheinselbständigkeit?
    Von adler1860 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 17.06.2010, 21:23
  2. Scheinselbständigkeit?
    Von egon im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 29.06.2009, 21:25
  3. Scheinselbständigkeit?
    Von itsjustme im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 20.11.2007, 20:51
  4. Scheinselbständigkeit
    Von snowflow im Forum Recht & Co
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 28.08.2006, 13:04

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51