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Thema: Fantasienamen für eine GbR

  1. #1
    TP-Junior
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    Fantasienamen für eine GbR

    Hallo Leute,

    habe mich im Internet und auch schon in diesem Forum ein wenig durchgelesen. Leider gab es bei allen Threads über dieses Thema nicht die Informationen die ich bräuchte.

    Mein Partner und ich sind Inhaber einer GbR. Dieser würden wir gerne einen Fantasienamen geben. Öfter habe ich gelesen, dass der Fantasiename als zusatz zu unseren eigenen Namen erlaubt ist.
    Um nur einen Fantasienamen zu verwenden müssten wir uns im Handelsregister eintragen lassen. Das können wir nicht machen, weil das als Kleinunternehmen nicht geht.

    Heute bin ich auf eine interessante Seite gestoßen. Laut dieser, ist es einer GbR erlaubt, ohne jeglicher eintragungen oder sonstiges einen Fantasienamen zu verwenden. Auch ohne vor und zunamen der Inhaber.
    Link dazu: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...r-erlaubt.html

    Wir suchen eine Lösung, einen Fantasienamen zu verwenden ohne dabei unseren Vor und Zunamen hinzufügen zu müssen. Eine Handelsregister eintragung ist dabei nicht der richtige weg, da wir Kleinunternehmer bleiben möchten.

    Vielen Dank

    Gruß
    b2

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Bling2 Beitrag anzeigen
    Heute bin ich auf eine interessante Seite gestoßen. Laut dieser, ist es einer GbR erlaubt, ohne jeglicher eintragungen oder sonstiges einen Fantasienamen zu verwenden. Auch ohne vor und zunamen der Inhaber.
    Wo steht das? In dem von dir verlinkten Artikel nicht, da steht nur dass das BGH-Urteil eine "Erweiterung" ist.

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  3. #3
    TP-Junior
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    Dieser Textauschnitt hat mir das zu verstehen gegeben. Wenn dem nicht so ist, habe ich es wohl falsch verstanden.

    "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings in einem Urteil dieses Bild des Gesetzgebers erweitert. Demnach hat eine GbR das umfassende Recht, sich einen eigenen Namen zu geben. Insofern darf die GbR jeden erdenklichen Namen führen, also auch Fantasienamen. Dieses stellt insbesondere keinen Verstoß gegen das Firmenrecht der Kaufleute dar"

  4. #4
    TP-Veteran
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    Hallo,
    nach Deinem Zitat kommt aber noch:
    "Jedoch hat das Gericht auch klar gestellt, dass andere Vorschriften nicht verletzt werden dürfen"
    Da kein Link zu dem Urteil im Artikel ist und somit nicht der gesamte Text des Urteil bekannt ist würde ich den Artikel nicht so ernst nehmen. Für Impressum, Geschäftspapiere, Werbung, etc. ist eine ladungsfähige Anschrift erforderlich, das ist ohne Registereintrag nur der vollständige Vor- und Zuname. Ein Fantasiename ohne Namenszusatz würde m.E. schon mal gegen das TMG verstoßen.

  5. #5
    TP-Junior
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    Gibt es noch eine andere Möglichkeit einen Fantasienamen zu verwenden, außer mit einem Handelsregister eintrag?
    Wegen der Kleinunternehmerregelung.

  6. #6
    TP-Veteran
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    Du kannst problemlos einen Fantasienamen verwenden aber immer den richtigen Namen an den vorgeschriebenen Stellen hinzufügen. (Impressum, Anschrift, Geschäftspapiere, Bestellungen, geschäftliche emails, usw.)

    Ohne geht logischerweise nur mit einem Registereintrag.

    Was hat die Kleinunternehmerregelung damit zu tun?

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Bling2 Beitrag anzeigen
    Dieser Textauschnitt hat mir das zu verstehen gegeben. Wenn dem nicht so ist, habe ich es wohl falsch verstanden.
    Vielleicht war da der Wunsch Vater des Gedankens.

    "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings in einem Urteil dieses Bild des Gesetzgebers erweitert. Demnach hat eine GbR das umfassende Recht, sich einen eigenen Namen zu geben. Insofern darf die GbR jeden erdenklichen Namen führen, also auch Fantasienamen. Dieses stellt insbesondere keinen Verstoß gegen das Firmenrecht der Kaufleute dar"
    Es gab einen 'Vorher'-Zustand, der ja im Artikel auch erläutert wird. Namen der Gesellschafter plus Zusatz GbR. Das hat der BGH erweitert. Nach meinem Verständnis wäre es keine Erweiterung, wenn etwas wegfällt - wenn also die Namen wegfielen ...

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    Geändert von copy (08.05.2012 um 23:31 Uhr)

  8. #8
    TP-Junior Avatar von linda_w
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    Ein Fantasiename ist erlaubt, sofern die Grenzen des Wettbewerbsrechts nicht verletzt werden. Auf der Internetseite muss im Impressum der Name ersichtlich sein.
    Das steht so auf der Seite des BMWi Existenzgründerportals..
    http://www.existenzgruender.de/exper...k=9&archiv=145

    Was bei der Namensgebung zulässig und unzulässig ist, findet man ganz übersichtlich in einer kostenlosen Tabelle und zwar hier.

  9. #9
    TP-Junior
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    Auch bei einer juristischen Person muss nach � 5 TMG zwingend der Name des Vertretungsberechtigten im Impressum bzw. im Briefkopf genannt werden. Bei der GbR wird man daher nicht daran vorbeikommen die Gesellschafter im Impressum bzw. im Briefkopf mit Vor- und Zunamen zu benennen. Siehe z.B. hier oder bzgl. den Anforderungen au�erhalb des Impressums hier.

    Das Vorhaben ohne Vor- und Zunamen zu "firmieren" ist also selbst bei einen im Handelsregister eingetragenen Firma nicht direkt m�glich.

    MfG

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