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Thema: rechtliche Frage zu Rechnungen schreiben

  1. #1
    TP-Senior torben kann nur besser werden
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    Question rechtliche Frage zu Rechnungen schreiben

    Hallo

    will jetzt nicht mehr mein Steuerberater aus dem Bett klingeln ...

    Wenn ich Kunden Rechnungen schreibe habe ich es bisher immer so gemacht das ich die Rechnungen als Word und PDF Dokument dem Kunden maile .... Auf der rechnung steht meine volle Firmenadresse bzw die volle Kundenadresse ...

    Mir wurde jetzt aber gesagt das eine Online geschickte Rechnung im Prinzip nicht rechtskräftig wäre ....

    Die Rechnung müßte per Post und von mir per Hand unterschrieben beim Kunden eingehen .....

    Stimmt das ?
    Wie verfahrt ihr in solchen Angelegenheiten ?
    gibt es darüber irgendwelche Gerichtsurteile ?

    zb. Ebay verschickt seine Rechnungen auch immer per Mail also sind die dann auch nicht rechtskräftig ?

    MFG

    Torben

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Question

    unterschreibst du deine Rechnungen normal???

    dann würde ich einen "Betrag dankend erhalten" Stempel drüber drücken und als bezahlt zu den Akten legen
    und dann schick mir mal ne Mahnung

    im Ernst: wie es richtig "ernst" juristisch ist, weiß ich nicht.

    Aber mein eigentlich pingeliger Stb. hat mir sogar für schlichte ausgedruckte e-mails aus ebay-auktionen grünes Licht als "ordentlichen Rechnungsnachweis" für die Buchhaltung gegeben

    Alle Puretec-Rechnungen kommen nur per pdf ...

    meine Bank hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass eine mir per schlichter e-mail vorliegende Einzugsermächtigung gültig ist ...

    würd' mir mal keinen Kopf drum machen, schick raus den Kram

  3. #3
    TP-Senior torben kann nur besser werden
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    ja genau meine ich auch

    ja da hast du recht werde morgen nochmal meinen Steuerberater kontaktieren ...

    werde morgen glaube ich ersteinmal einen öffentlich hinrichten lassen .... "g"

    MFG

    Torben

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  4. #4
    TP-Specialist Jürgen bringt sich richtig ein Jürgen bringt sich richtig ein Avatar von Jürgen
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    Ich schließe mich der Meinung von Thomas an. Mein Provider schickt mir alle Rechnungen per Word-Dokument, ebenso versende ich meine Rechnungen, obwohl PDF dafür sicherlich das geeignetere Format ist. Ich habe auch schon per email ein Bankkonto aufgelöst, da hab ich selbst gestaunt - hoffentlich ist das Online-Banking sicherer

    Bis jetzt sind die Beträge meiner Rechnungen auf mein Konto eingegangen, also was solls. Falls ein Kunde partout nicht bezahlen will, kannst du (falls das rechtlich notwendig ist) immer noch eine unterschriebene Rechnung per Post nachschicken. Aber in so einem Fall hast du wahrscheinlich nicht nur dieses eine Problem am Hals...

    Würde mich aber interessieren, wie die rechtliche Situation wirklich aussieht, vielleicht kannst du uns das nach deinem Gespräch mit dem Steuerberater verraten?

    Gruß, Jürgen

  5. #5
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    sehe ich genauso. Auch ich bekomme inzwischen von vielen Unternehmen die Rechnungen nur noch per Mail/ PDF oder sogar nur einen Link zu 'ner PDF. Darunter viele große Unternehmen, insofern sind dort keine rechtlichen Probleme zu erwarten.

    Da sämtliche Rechnungen aber eh ausgedruckt werden müssen, finde ich eine schriftliche Rechnung besser. Daher schicke ich meinen Kunden die Rechnung per Post, bei Bedarf paralell als PDF per Mail.

    Würde mich aber auch interessieren, was du dazu noch herausbekommst.

    gruß
    matthias

  6. #6
    TP-Supporter Deacon Frost macht alles soweit korrekt Avatar von Deacon Frost
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    also gegen Word hab ich was, da man dort alles selbst ändern kann, gefällt mir das nicht so gut....dann doch lieber PDF, da kann nicht jeder hinz und kunz drin rumpfuschen
    Die Intelligenz verfolgt mich ständig...aber ich bin schneller!

  7. #7
    TP-Specialist the0bone ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE the0bone ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE the0bone ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE the0bone ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von the0bone
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    Hast du schon einmal eine Unterschiebene Rechnung im Supermarkt, Tanke oder MediaMarkt bekommen?

    Ich nicht!!!

    Wichtig ist nur, dass deine Ust-Nr. auf der Rechnung steht!
    the0bone

    Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts! Doch auch auch wenn man es nicht besser weiss, sollte man beim Erstellen einer Webseite auf Frames und Tabellen verzichten.

  8. #8
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von Deacon Frost
    also gegen Word hab ich was, da man dort alles selbst ändern kann, gefällt mir das nicht so gut....dann doch lieber PDF, da kann nicht jeder hinz und kunz drin rumpfuschen
    dafür gibts überschreibschutz oder auch dokumentschutz

    Original geschrieben von the0bone
    Hast du schon einmal eine Unterschiebene Rechnung im Supermarkt, Tanke oder MediaMarkt bekommen?

    Ich nicht!!!

    Wichtig ist nur, dass deine Ust-Nr. auf der Rechnung steht!
    ich unterschreibe meine rechnungen auch, zusätzlich darf ab 01.07.2002 die steuernummer auf der rechnung nicht fehlen.

    grüssle
    karl
    .
    Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
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  9. #9
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von the0bone
    Hast du schon einmal eine Unterschiebene Rechnung im Supermarkt, Tanke oder MediaMarkt bekommen?

    Ich nicht!!!

    Wichtig ist nur, dass deine Ust-Nr. auf der Rechnung steht!
    Unterschreibe meine Rechnungen zwar ebenfalls nicht, verschicke sie aber ebenfalls als PDF, ist doch einfach eleganter.

    Aber nur so nebenbei: das mit den "Rechnungen" in der Tanke und so, ist ein wenig anders. Weil das sind nur die Empfangsbelege für das Geld, die eigentliche Rechnungsstellung geschieht dort mündlich und natürlich auch schriftlich auf der Anzeige . Und weiter, was ebenfalls sehr wichtig ist: du bist dort physisch anwesend, und deine mündliche Zusage gilt juristisch gesehen ja auch als Unterschrift. Selbiges gilt für die Person hinter der Kasse

  10. #10
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallöle,

    hier mal der neueste Stand der Dinge in Sachen Rechnungen:

    Digitale Rechnungen sind dann rechtskräftig, wenn Sie mit einer digitalen Unterschrift (digitale Signatur) versehen sind. Da dies sehr teuer ist, fehlt sie fast immer.
    Rein rechtlich gesehen, wird es also schwer eine solche Rechnung einzuklagen.
    Fürs Finanzamt: Der Beamte hat es schwer, eine ausgedruckte Rechnung aus einer E-Mail zu erkennen, bzw. festzustellen ob die digital signiert ist. Um ihm die Arbeit zu erleichtern, seit ihr seit 01.01.02 verpflichtet, digitale Rechnungen zu speichern und auf verlangen vorzuweisen. Ausserdem hat der Betriebsprüfer umfangreiche Rechte bei der Einsicht in die digitale Firmenwelt erhalten.
    Dieses Verfahren ist aber sehr umstritten und soll auch nicht für kleine Firmen gelten, wobei der Begriff kleine Firma nicht erläutert wurde
    Ich will hier keinen falschen Tipp abgegen aber in der Regel wird es ausreichen, die gedruckte Rechnung in die Buchhaltung zu nehmen, zusammen mit der Überweisung auf dem Kontoauszug dürfte es als Beleg reichen. Wenn da aber einer pingelig ist...

    Sagt übrigens das Finanzamt, dass eine Rechnung nicht rechtskräftig ist, so ist der ausstellende Unternehmer verpflichtet, eine richtige Rechnung zu erbringen. Im Klartext: Bis Ende 2001 war eine Rechnung per E-Mail überhaupt nicht zulässig und hätte gar nicht bezahlt werden müssen (Ebay, Puretec und Konsorten)

    Die digitale Signatur kann man bei Firmen beauftragen, die einem dann einen rechtsgültigen Schlüssel erstellen (was das genau kostet, weiss ich nicht, soll aber net billich sein).

    Hier mal ein super Link zu allen Bereichen des Internetrechtes:
    http://www.internetrecht-rostock.de/

    Meine praktische Erfahrung mit dem FA ist, dass da viele auch nicht so genau wissen was Sache ist, und sich daher auch nicht so anstellen. Zumal dieser Rechtsbereich in permanenter Änderung durch Urteile ist.

    Um auf das Ausgangsproblem zurückzukommen: Wenn man per PDF oder Word ne Rechnung als E-Mail Anhang verschickt, wird es sicher in 90% der Fälle glatt gehen, ich persönlich verschicke sie aber mit der guten alten Post. Grund: Nachweislich hat das wesentlich mehr Gewichtung als ne mail, die man mal schnell wegdrücken kann (Hemmschwelle ne rechnung dagegen in den Müll zu werfen ist höher). Der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  11. #11
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    super, Hardy, danke für die Info!!

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