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Alt 29.08.2002, 23:38   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
torben kann nur besser werden
Question

rechtliche Frage zu Rechnungen schreiben


Hallo

will jetzt nicht mehr mein Steuerberater aus dem Bett klingeln ...

Wenn ich Kunden Rechnungen schreibe habe ich es bisher immer so gemacht das ich die Rechnungen als Word und PDF Dokument dem Kunden maile .... Auf der rechnung steht meine volle Firmenadresse bzw die volle Kundenadresse ...

Mir wurde jetzt aber gesagt das eine Online geschickte Rechnung im Prinzip nicht rechtskräftig wäre ....

Die Rechnung müßte per Post und von mir per Hand unterschrieben beim Kunden eingehen .....

Stimmt das ?
Wie verfahrt ihr in solchen Angelegenheiten ?
gibt es darüber irgendwelche Gerichtsurteile ?

zb. Ebay verschickt seine Rechnungen auch immer per Mail also sind die dann auch nicht rechtskräftig ?

MFG

Torben
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Alt 30.08.2002, 00:04   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Question

unterschreibst du deine Rechnungen normal???

dann würde ich einen "Betrag dankend erhalten" Stempel drüber drücken und als bezahlt zu den Akten legen
und dann schick mir mal ne Mahnung

im Ernst: wie es richtig "ernst" juristisch ist, weiß ich nicht.

Aber mein eigentlich pingeliger Stb. hat mir sogar für schlichte ausgedruckte e-mails aus ebay-auktionen grünes Licht als "ordentlichen Rechnungsnachweis" für die Buchhaltung gegeben

Alle Puretec-Rechnungen kommen nur per pdf ...

meine Bank hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass eine mir per schlichter e-mail vorliegende Einzugsermächtigung gültig ist ...

würd' mir mal keinen Kopf drum machen, schick raus den Kram
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 00:08   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
torben kann nur besser werden

ja genau meine ich auch


ja da hast du recht werde morgen nochmal meinen Steuerberater kontaktieren ...

werde morgen glaube ich ersteinmal einen öffentlich hinrichten lassen .... "g"

MFG

Torben
__________________

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torben ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 00:54   #4
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Jürgen
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Wien
Jürgen bringt sich richtig einJürgen bringt sich richtig ein
Ich schließe mich der Meinung von Thomas an. Mein Provider schickt mir alle Rechnungen per Word-Dokument, ebenso versende ich meine Rechnungen, obwohl PDF dafür sicherlich das geeignetere Format ist. Ich habe auch schon per email ein Bankkonto aufgelöst, da hab ich selbst gestaunt - hoffentlich ist das Online-Banking sicherer

Bis jetzt sind die Beträge meiner Rechnungen auf mein Konto eingegangen, also was solls. Falls ein Kunde partout nicht bezahlen will, kannst du (falls das rechtlich notwendig ist) immer noch eine unterschriebene Rechnung per Post nachschicken. Aber in so einem Fall hast du wahrscheinlich nicht nur dieses eine Problem am Hals...

Würde mich aber interessieren, wie die rechtliche Situation wirklich aussieht, vielleicht kannst du uns das nach deinem Gespräch mit dem Steuerberater verraten?

Gruß, Jürgen
Jürgen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 09:58   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
sehe ich genauso. Auch ich bekomme inzwischen von vielen Unternehmen die Rechnungen nur noch per Mail/ PDF oder sogar nur einen Link zu 'ner PDF. Darunter viele große Unternehmen, insofern sind dort keine rechtlichen Probleme zu erwarten.

Da sämtliche Rechnungen aber eh ausgedruckt werden müssen, finde ich eine schriftliche Rechnung besser. Daher schicke ich meinen Kunden die Rechnung per Post, bei Bedarf paralell als PDF per Mail.

Würde mich aber auch interessieren, was du dazu noch herausbekommst.

gruß
matthias
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 10:42   #6
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Benutzerbild von Deacon Frost
 
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Deacon Frost macht alles soweit korrekt
also gegen Word hab ich was, da man dort alles selbst ändern kann, gefällt mir das nicht so gut....dann doch lieber PDF, da kann nicht jeder hinz und kunz drin rumpfuschen
__________________
Die Intelligenz verfolgt mich ständig...aber ich bin schneller!
Deacon Frost ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 10:50   #7
TP-Specialist
 
Benutzerbild von the0bone
 
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Ort: NDS
the0bone ist auf einem guten Weg
Hast du schon einmal eine Unterschiebene Rechnung im Supermarkt, Tanke oder MediaMarkt bekommen?

Ich nicht!!!

Wichtig ist nur, dass deine Ust-Nr. auf der Rechnung steht!
__________________
the0bone

Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
the0bone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 10:54   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Deacon Frost
also gegen Word hab ich was, da man dort alles selbst ändern kann, gefällt mir das nicht so gut....dann doch lieber PDF, da kann nicht jeder hinz und kunz drin rumpfuschen
dafür gibts überschreibschutz oder auch dokumentschutz

Zitat:
Original geschrieben von the0bone
Hast du schon einmal eine Unterschiebene Rechnung im Supermarkt, Tanke oder MediaMarkt bekommen?

Ich nicht!!!

Wichtig ist nur, dass deine Ust-Nr. auf der Rechnung steht!
ich unterschreibe meine rechnungen auch, zusätzlich darf ab 01.07.2002 die steuernummer auf der rechnung nicht fehlen.

grüssle
karl
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 11:00   #9
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von the0bone
Hast du schon einmal eine Unterschiebene Rechnung im Supermarkt, Tanke oder MediaMarkt bekommen?

Ich nicht!!!

Wichtig ist nur, dass deine Ust-Nr. auf der Rechnung steht!
Unterschreibe meine Rechnungen zwar ebenfalls nicht, verschicke sie aber ebenfalls als PDF, ist doch einfach eleganter.

Aber nur so nebenbei: das mit den "Rechnungen" in der Tanke und so, ist ein wenig anders. Weil das sind nur die Empfangsbelege für das Geld, die eigentliche Rechnungsstellung geschieht dort mündlich und natürlich auch schriftlich auf der Anzeige . Und weiter, was ebenfalls sehr wichtig ist: du bist dort physisch anwesend, und deine mündliche Zusage gilt juristisch gesehen ja auch als Unterschrift. Selbiges gilt für die Person hinter der Kasse
adrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 14:28   #10
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Hallöle,

hier mal der neueste Stand der Dinge in Sachen Rechnungen:

Digitale Rechnungen sind dann rechtskräftig, wenn Sie mit einer digitalen Unterschrift (digitale Signatur) versehen sind. Da dies sehr teuer ist, fehlt sie fast immer.
Rein rechtlich gesehen, wird es also schwer eine solche Rechnung einzuklagen.
Fürs Finanzamt: Der Beamte hat es schwer, eine ausgedruckte Rechnung aus einer E-Mail zu erkennen, bzw. festzustellen ob die digital signiert ist. Um ihm die Arbeit zu erleichtern, seit ihr seit 01.01.02 verpflichtet, digitale Rechnungen zu speichern und auf verlangen vorzuweisen. Ausserdem hat der Betriebsprüfer umfangreiche Rechte bei der Einsicht in die digitale Firmenwelt erhalten.
Dieses Verfahren ist aber sehr umstritten und soll auch nicht für kleine Firmen gelten, wobei der Begriff kleine Firma nicht erläutert wurde
Ich will hier keinen falschen Tipp abgegen aber in der Regel wird es ausreichen, die gedruckte Rechnung in die Buchhaltung zu nehmen, zusammen mit der Überweisung auf dem Kontoauszug dürfte es als Beleg reichen. Wenn da aber einer pingelig ist...

Sagt übrigens das Finanzamt, dass eine Rechnung nicht rechtskräftig ist, so ist der ausstellende Unternehmer verpflichtet, eine richtige Rechnung zu erbringen. Im Klartext: Bis Ende 2001 war eine Rechnung per E-Mail überhaupt nicht zulässig und hätte gar nicht bezahlt werden müssen (Ebay, Puretec und Konsorten)

Die digitale Signatur kann man bei Firmen beauftragen, die einem dann einen rechtsgültigen Schlüssel erstellen (was das genau kostet, weiss ich nicht, soll aber net billich sein).

Hier mal ein super Link zu allen Bereichen des Internetrechtes:
http://www.internetrecht-rostock.de/

Meine praktische Erfahrung mit dem FA ist, dass da viele auch nicht so genau wissen was Sache ist, und sich daher auch nicht so anstellen. Zumal dieser Rechtsbereich in permanenter Änderung durch Urteile ist.

Um auf das Ausgangsproblem zurückzukommen: Wenn man per PDF oder Word ne Rechnung als E-Mail Anhang verschickt, wird es sicher in 90% der Fälle glatt gehen, ich persönlich verschicke sie aber mit der guten alten Post. Grund: Nachweislich hat das wesentlich mehr Gewichtung als ne mail, die man mal schnell wegdrücken kann (Hemmschwelle ne rechnung dagegen in den Müll zu werfen ist höher). Der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2002, 15:33   #11
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
super, Hardy, danke für die Info!!
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
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