Hallo Johann
Streng rechtlich darfst Du gar nichts als Stream oder Download anbieten. Es sein denn, Du zahlst die fälligen GEMA-Gebühren. Dies bedeutet aber erstens einen nicht zu unterschätzenden administrative Aufwand und zweitens eine immer dünner werdende Brieftasche
Mit Samples verhällt es sich wesentlich komplizierter. So weit mir bekannt ist, kannst Du z.B. problemlos einen Snaresound sampeln und verwenden. Wenn Du aber ganze Soundbits "nimmst" wirds wieder kritisch.
Geklaut gilt übrigens ein Song, wenn mehr als vier Takte geborgt wurden.
Einfachste Methode (bedingt erfolgversprechend) ist es, die Künstler anzufragen.
Gruss Oliver


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nun kulanter ist oder Metallica.