+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 25

Thema: Musik Recht

  1. #1
    TP-Senior Goerg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2001
    Beiträge
    134

    Musik Recht

    Hi

    Ich hab mal ne frage zu Musik Recht und zwar, wie lange darf ein Sample eines beliebigen Stückes sein, wenn man es auf der Webseite platziert.

    Ich würde aber lieber ganze Lieder drauf machen, hat bei dieser Sache die Qualität der Lieder was zu tun, ich meine z.B. im Real-Format mit einer niedrigen Kbit/s zahl.

    Möchte eine Webseite machen (Kommerzielles nutzen = 0) also ohne eine Reklame auf der Webseite, möchte aber das diese Lieder in voller Länge zu hören sein sollen.

    Gibt es da vielleicht auch ein zeitliches Limit (z.B. 1 Monat) wie Lange diese Lieder in voller Länge dann auf der Webseite auch zu hören sein dürfen?

    Hoffe habe es verständlich beschrieben.

    Grüße
    Johann

  2. #2
    TP-Specialist oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User Avatar von oliveramberg
    Registriert seit
    Mar 2002
    Ort
    Schweiz, Dinhard
    Beiträge
    2.566

    Post

    Hallo Johann
    Streng rechtlich darfst Du gar nichts als Stream oder Download anbieten. Es sein denn, Du zahlst die fälligen GEMA-Gebühren. Dies bedeutet aber erstens einen nicht zu unterschätzenden administrative Aufwand und zweitens eine immer dünner werdende Brieftasche

    Mit Samples verhällt es sich wesentlich komplizierter. So weit mir bekannt ist, kannst Du z.B. problemlos einen Snaresound sampeln und verwenden. Wenn Du aber ganze Soundbits "nimmst" wirds wieder kritisch.

    Geklaut gilt übrigens ein Song, wenn mehr als vier Takte geborgt wurden.

    Einfachste Methode (bedingt erfolgversprechend) ist es, die Künstler anzufragen.

    Gruss Oliver

  3. #3
    TP-Senior Goerg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2001
    Beiträge
    134
    Danke für die Antwort Oliver

    Wo kann man den Infos über Musik Recht finden, die auch was taugen, in den Suchmaschinen ist nicht alles zu gebrauchen.
    Wie hoch wären solche gebühren von der GEMA, habe zwar von der Musik Ahnung aber nicht vom Recht.

    Die Grundidee ist:
    Ich komme viel öfter, schneller dran an neue Musik (keine Download Seiten, alles offiziell) als die Meisten Händler oder Großhändler und zwar speziell im Black Musik Bereich.
    Möchte diese auf der Webseite Präsentieren, von mir aus dann auch kommerziell mit Werbung auf der Seite wegen den GEMA gebühren, oder am besten kostenlos ohne Werbung; und außerdem ist es nicht so viel arbeit das zu machen, im Monat wären es dann ca. 15 bis max. 30 Lieder.
    Dabei sind viele Promos und Import Platten die erst Monate später in Deutschland vielleicht auf dem Markt kommen, die meisten aber nicht weil diese eigentlich speziell für DJ´s gedacht sind und Spezis.

  4. #4
    TP-Veteran Maquita ist auf einem guten Weg Avatar von Maquita
    Registriert seit
    Aug 2002
    Ort
    Pirmasens
    Beiträge
    1.364
    Okay...nachdem ich mir das mit den Bildern mit Copyright auf meiner Website so einfach vorgestellt hab, frag ich jetzt besser mal...
    Wie ist es denn wenn ich Sound als Mouseover Effekt nehmen will...z. B: ich hab einen Marilyn Manson Button und will, dass wenn man drüberfährt ganz kurz ein Song von ihm angespielt wird...Darf ich das noch? Oder kann ich da schon wieder Ärger kriegen?!

  5. #5

  6. #6
    TP-Veteran Maquita ist auf einem guten Weg Avatar von Maquita
    Registriert seit
    Aug 2002
    Ort
    Pirmasens
    Beiträge
    1.364
    Wirklich? Wegen 5 Sekunden?

  7. #7
    TP-Specialist oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User Avatar von oliveramberg
    Registriert seit
    Mar 2002
    Ort
    Schweiz, Dinhard
    Beiträge
    2.566

    nee

    Manson ist in dieser Beziehung relativ kulant. Lass Dich aber nicht mit Eminem oder Metallica erwischen. Wenn Du nur einen kurzen Sample nimmst, wird Dir wahrscheinlich niemand einen Strick drehen, sondern allenfalls eine Verwarnung per Mail losdonnern. Aber im Graubereich bist Du trotzdem (was mir in diesem Falle wurscht wäre, das Manson sich selber auch schon reichlich bedient hat )

    Gruss Oliver

  8. #8
    TP-Veteran Maquita ist auf einem guten Weg Avatar von Maquita
    Registriert seit
    Aug 2002
    Ort
    Pirmasens
    Beiträge
    1.364
    Hm...na dann...was soll's...
    Und woher weiß ich jetzt ob Slipknot, Limp Bizkit, Staind oder was weiß ich wer da pingelig sind oder nicht?
    Limp Bizkit bestimmt net, die bekommen die Tour von Napster gesponstert!
    Und wegen ein paar Sekunden beim Mouseover...das ist ja wohl nennt der Rede wert...

  9. #9
    TP-Veteran Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Butterstulle
    Registriert seit
    Jun 2002
    Ort
    Emden - Ostfriesland
    Beiträge
    1.513
    Moin Johann,

    ....ob Marion Manson nun kulanter ist oder Metallica.
    Selbst wenn es sie persönlich nicht mal stören würde.
    Fakt ist sie sind bestandteil der Musikindustrie und die macht da keine Unterschiede.
    Da ich mal beim FSK ( Freies Sendekombinat/ eine Art freier Kanal) Radiosendungen gemacht habe, weiß ich das ganz kleinlich und minotiös jedes auch nur angespielte Lied per Liste an die GEMA geschickt wird.
    Es ist einfach nicht mehr in Künstlerhand sondern bestandteil der Musikmaschine.

    Von ganzen Tracks auf deiner Seite würde ich abstand nehmen, da verstöße gegen das GEMA Recht streng geahndet werden.

    Ich habe in der Flashversion einer Seite einen 8 sek. Loop von Eryk aBadu oder wie sie nochmal heißt eingebaut.
    Ich weiß nicht ob das wirklich illegal ist, doch ich denke das Risiko kann man eingehen.
    MfG,
    Butterstulle

  10. #10
    TP-Veteran beddie macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von beddie
    Registriert seit
    Aug 2001
    Ort
    der Nähe von Saarbrücken
    Beiträge
    1.296
    Original geschrieben von Butterstulle
    Eryk aBadu oder wie sie nochmal heißt
    sie heisst Erykah Badu und sie ist fantastisch
    ::::keep a light in the window::::

    http://www.welker-artworx.de

  11. #11
    TP-Senior Goerg macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2001
    Beiträge
    134
    Tipp für Black Music: http://www.vibinmusic.co.uk unter Releases gibt es die Lieder in voller Länge zu hören.
    Eine ähnliche Seite möchte ich auch machen.

  12. #12
    TP-Veteran Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Butterstulle ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Butterstulle
    Registriert seit
    Jun 2002
    Ort
    Emden - Ostfriesland
    Beiträge
    1.513
    Original geschrieben von beddie


    sie heisst Erykah Badu und sie ist fantastisch
    Ja, das finde ich auch, ich wußte nur nicht mehr wie sie geschrieben wird.

  13. #13
    Registered User Weberknecht ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    1.170
    Übrigens, rechtlich gesehen reicht es nicht, nur die GEMA zu bezahlen. Man muß sich vom Musikverlag auch die Genehmigung zur Veröffentlichung einholen. Der Musikverlag als Rechteinhaber hat einen Anspruch auf Selbstbestimmung bei der Verbreitung seiner Werke.

    Infos:
    • Die Bereitstellung von sogenannten "Prelistenings" (bis zu 45 Sekunden eines Titels) auf eCommerce-Websites (Verkauf von Produkten und Dienstleistungen) fallen folgende Gebühren an:
      150 Euro pro Jahr bei bis zu 20 Titeln auf Webseiten mit bis zu 500.000 Page-Impressions pro Monat.
    • Die Bereitstellung von Musikwerken auf gewerblichen Websites fallen folgende Gebühren an:
      25 Euro pro Monat und Titel bei bis zu 10.000 Page-Impressions mit Musiknutzung pro Monat.
    • Die Bereitstellung von Musikwerken auf rein privaten Websites fallen folgende Gebühren an:
      25 Euro pro Jahr und Titel bei maximal 2.000 Page-Impressions mit Musiknutzung pro Monat. Ist die Zahl der Page-Impressions höher gilt sofort der gewerbliche Tarif.

    Gruß
    Martin

  14. #14
    TP-Veteran Maquita ist auf einem guten Weg Avatar von Maquita
    Registriert seit
    Aug 2002
    Ort
    Pirmasens
    Beiträge
    1.364
    Die Bereitstellung von Musikwerken auf rein privaten Websites fallen folgende Gebühren an:
    Gilt das auch, wenn der Song nur 5 Sekunden angespielt wird?

  15. #15
    TP-Specialist oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User Avatar von oliveramberg
    Registriert seit
    Mar 2002
    Ort
    Schweiz, Dinhard
    Beiträge
    2.566

    Cool no risk no fun

    ...nicht alles so eng sehen...ich wette, dass viele mit sogenannten Free-Fonts arbeiten die eigentlich gar nicht free sind und noch immer in Freiheit sind

+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51