Hallo Siggi,
das urheberrecht an einem Werk entssteht automatisch an diesem Werk, ohne das es wie eine Marke irgendwo angemeldet werden muss.
Allerdings ist Voraussetzung für ein Urheberrecht, das das zu schützende Werk eine "gewisse Gestaltungshöhe" erreicht. Dieses ist ohne das Logo zu kennen schwer zu beurteilen. Allerdings ist es auch meistens Interpretationssache, wann die Gestaltungshöhe erreicht ist. Dieses kann letztenendes nur im Gerichtsverfahren z.B. aufgrund eines Gutachtens festgestellt werden. Fraglich ist natürlich, ob Du diesen teuren Weg gehen willst ...
Es könnte natürlich auch sein, das die betr. Oberligamannschaft sich ihren Namen und Logo als Marke gesichert hat. z.B. wegen späterer Vermarktungsmöglichkeiten wenn sie in der 1. oder 2. BL spielen. Dann wurde der Begriff "Copyrightrechte" den es im Deutschen eh eigentlich nicht gibt, falsch verwendet.
Aber lange Rede kurzer Sinn: raus damit.
MasterL


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