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Thema: Beginn der gewerblichen Tätigkeit Gewerbeamt/Finanzamt

  1. #1
    TP-Member Colin Schlüter ist auf einem guten Weg
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    Beginn der gewerblichen Tätigkeit Gewerbeamt/Finanzamt

    Hallo!

    Ich möchte jetzt auch ein Gewerbe anmelden und habe dazu noch eine Frage:

    Hier steht folgendes:
    Frage 7: Beginn des Gewerbebetriebes/der freiberuflichen Tätigkeit
    In der Regel der Tag, der auch in der Gewerbeanmeldung erscheint. Hatten Sie allerdings schon vorher Ausgaben (Büroeinrichtung usw.) können Sie auch einen früheren Termin eintragen. Starten Sie erst später (Gewerbeschein nur zur Recherche), dann tragen Sie diesen späteren Termin ein.
    Heißt das, ich kann jetzt schon Software etc. kaufen und erst später (in 1-2 Wochen) mein Gewerbe anmelden, aber trotzdem die Software-Kosten als Betriebsausgaben abrechnen, dafür die Umsatzsteuer erstattet bekommen etc. ganz genauso wie bei Ausgaben die NACH der Gewerbeanmeldung enstehen, wenn ich dann auf dem Fragebogen vom Finanzamt ein früheres Datum als auf der Gewerbeanmeldung angebe?
    Ist es also möglich beim Gewerbeamt und beim Finanzamt verschiedene Daten für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit anzugeben, ohne dass das lästige Fragen nach sich zieht?

    Colin

  2. #2
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Was hindert dich daran das Gewerbe gleich anzumelden? Dadurch hast du weder zusätzliche Gebühren bzw. höhere Kosten. Ganz im Gegenteil, wenn du noch in diesem Jahr dein Gewerbe anmeldest, kannst du die MWSt aller Ausgaben vom Finanzamt zurückholen, ggf. ensteht sogar ein steuerlicher Verlust, denn du in der Einkommensteuer 2002 geltend machen kannst.

    Für das Finanzamt gilt der Betriebsbeginn, der in der Gewerbeanmeldung definiert wird. Die Vorgehensweise ist immer die gleiche. Du meldest dein Gewerbe bei Stadt/Gemeinde an. Die schicken eine Durchschrift deiner Gewerbeanmeldung an das Finanzamt, und diese beglücken dich dann mit einem schönen Fragebogen zu deiner Gewerbeanmeldung

    Grüssle
    Karl
    .
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  3. #3
    TP-Member Colin Schlüter ist auf einem guten Weg
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    93
    Hallo!

    Danke erstmal für deine Antwort ...

    ...aber widerspricht das nicht dem Link, den ich oben gepostet hatte?
    Für das Finanzamt gilt der Betriebsbeginn, der in der Gewerbeanmeldung definiert wird.
    In der Regel der Tag, der auch in der Gewerbeanmeldung erscheint. Hatten Sie allerdings schon vorher Ausgaben (Büroeinrichtung usw.) können Sie auch einen früheren Termin eintragen.
    ??? Was stimmt denn nun?

    Colin

  4. #4
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von Colin Schlüter
    Hallo!

    Danke erstmal für deine Antwort ...

    ...aber widerspricht das nicht dem Link, den ich oben gepostet hatte?



    ??? Was stimmt denn nun?

    Colin
    So wie ich das lese, heißt das, dass der zurückdatierte Geschäftsbeginn vom Finanzamt anerkannt wird. Was sollen sie auch anderes machen, du warst ja bereits tätig, auch wenn du dein Gewerbe später angemeldet hast.

    Das Gewerbe beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, an dem du deine Leistungen zum ersten Mal anbietest. Das kann auch vor deiner Gewerbeanmeldung sein.

    Gruß
    Karl
    .
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  5. #5
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Die Gewerbeanmeldung sollte spätestens zwei Wochen nach Geschäftsaufnahme sein, das ist das Gewerberecht.

    Das Finanzamt erkennt alle im Vorwege angefallenen Kosten an.
    Das kann auch noch früher sein, da man ja häufig schon sehr viel früher Kosten hat (z.B. bei der Erstellung von Businessplänen usw.).

    Man kann auch einen bisher Privat genutzten PC in den Betrieb überführen und Anteilig AfA kassieren. Alles kein Problem mehr.
    Sind sie nicht, die Finanzbeamten

    Gruß

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  6. #6
    TP-Member Colin Schlüter ist auf einem guten Weg
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    OK, danke für eure Antworten, das Problem hat sich damit dann endgültig geklärt.

    Colin

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