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Thema: Steuerberechnung im Konzept?!

  1. #1
    TP-Junior Dawson1974 macht alles soweit korrekt
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    Question Steuerberechnung im Konzept?!

    Hallo zusammen...

    habe schon versucht die notwendigen Infos über die Suche zu finden, leider erfolglos. Also stelle ich einfach mal meine Frage in der annahme, das diese noch nicht gestellt wurde...

    Stehe an einem Punkt meines Businessplans an dem ich steuerliche Aspekte berücksichtigen muss. Da eine über 3. Jahre erstellte Liquiditätsplanung notwendig ist, muss ich ja auch meine Steuerlast (Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) mit kalkulieren. Im ersten Jahr meiner Planung liege ich mit meinem Gewinn unter 7.235 € und bin also noch nicht Einkommensteuerpflichtig. Aber wie sieht es mit meiner Gewerbesteuer aus (Einzelunternehmen mit Eintragung ins HGB)?

    Bleibt diese im Gründungsjahr unberücksichtigt?

    Wie berechnet sich die Gewerbesteuer? Wird einfach der Gewinn mit dem Hebesatz multipliziert?

    Ich kann ja bei der Umsatzsteuer meine gezahlte MwSt verrechnen. Aber wie sieht das beim Finanzamt aus, wenn diese die Vorrauszahlung berechnen (im 1.Jahr)? Dem Finanzamt liegt doch nur mein geschätzter Umsatz vor, nicht aber meine Investitionen...

    Fragen über fragen... hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

    Schöne Grüße
    Marcus

  2. #2
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    Hi,

    hab' mal gegoogelt

    unter 24.500,- € Betriebsgewinn fällt überhaupt keine Gewerbesteuer an, darüber gibt's dann ne Staffel.

    Dann kommt noch der individuelle "Hebesatz" deiner Gemeinde als nächste Berechnungsgrundlage dazu

    http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/8-4.html

    bin aber überfragt, ob die Gewerbesteuer bundesweit einheitlich geregelt ist, oder ob sie von den Ländern festgelegt wird (glaube, dem ist so)

    Der Link gilt für NRW

  3. #3
    TP-Junior Dawson1974 macht alles soweit korrekt
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    Ja prima,

    bin gerade auch auf diese Tabelle gestoßen...

    Also wie Du schon gesagt hast ist bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € keine Gewerbesteuer fällig.

    Danach wird das ganze gestaffelt und so der Freibetrag sowie die Steuermesszahl ermittelt.

    Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag-Freibetrag)*Messzahl

    Der so zu berechnende Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt (Ort) multipliziert und ergibt die Gewerbesteuerlast.

    Trotzdem schon mal danke...

    Bleibt noch die Frage der Umsatzsteuer??!

    Grüße Marcus

  4. #4
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    zu der Umsatzsteuer:

    du kannst dich auf Antrag beim FA normal problemlos im ersten Jahr von der USt.-Pflicht befreien lassen, weil eben meist die Vorsteuer aus Investitionen höher sind als die zu zahlende USt.
    So war's zumindest "damals" zu meiner Zeit

    Wenn dem nicht mehr so ist (könnte sein, es hat sich für Neugründungen im USt.-Recht einiges geändert letzte Zeit), ist das auch nich so ein Problem:

    wenn deine Vorsteuer aus Investitionen höher ist als deine zu zahlende Umsatzsteuer, hast du halt eine sog. "negative" Umsatzsteuererklärung.
    Ist doch auch ganz nett, dann erstattet dir das Finanzamt nämlich artig und pünktlich dein Guthaben

  5. #5
    TP-Junior Dawson1974 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Thomas,

    dieser Sachverhalt ist mir klar, allerdings ist mir nicht klar, wie sich das auf Seite des Finanzamtes rechnen soll...

    Wenn ich richtig verstanden habe (korigiere mich wenn ich falsch liege), bekomme ich nach meiner Gewerbeanmeldung vom Finanzamt bescheid und muss meine Umsätze für das erste Geschäftsjahr schätzen. Anhand dieser geschätzten Umsätze berechnet doch das Finanzamt die Umsatzsteuervorrauszahlungen für mein 1.GJ.

    In meiner Finanzplanung kenne ich aber auch die Investitionen und damit die Umsatzsteuer, die ich ja erst mal bezahlt habe. Wenn ich nun das miteinander verrechne bekomme ich doch einen geringeren Wert, als das Finanzamt (da dieses nur die Umsätze aber nicht die Investitionen kennt).

    Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

    Gruß Marcus

  6. #6
    TP-Junior Dawson1974 macht alles soweit korrekt
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    Ich denke ich habe meinen Fehler gefunden. Mir war einfach nicht klar, das es ja eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist und ich aufgrund dieser Meldung auch erst den Betrag in "Rechnung" gestellt bekomme...

    Die Angaben die ich zu begin machen muss nutzt das Finanzamt ja nicht um einen Betrag fest zu setzen, sonder lediglich um mir mitzuteilen, wie oft ich eine USt.Voranmeldung einzureichen habe...

    Trotzdem danke für die Infos...

    Marcus
    Geändert von Dawson1974 (18.12.2002 um 14:28 Uhr)

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