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Thema: Rechtslage bei Arzt-Seiten

  1. #1
    jph
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    Rechtslage bei Arzt-Seiten

    Hallo,
    habe eine Frage zum Thema Arzt-Seiten: Wie sieht da die rechtliche Lage aus? was sollte man beachten? Denn es ist ja so, dass Ärzte z.b. keine Werbeanzeige in der Zeitung setzen dürfen.

    Gibt es hier was zu beachten??

    Danke

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ist reichlich kompliziert wg. dem Werbeverbot, was Ärzte (uns andere Berufsgruppen) haben

    jedes Wort vom Auftraggeber abzeichnen lassen!!!

    paar TP-Links:

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=13435

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...&threadid=6396

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...&threadid=4629

  3. #3
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Hier vielleicht ...

    aerztezeitung
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  4. #4
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    ... ich arbeite hauptsächlich für Rechtsanwälte, da ist die Situation ähnlich (sind ja beides "freie Berufe"). Mit dem Unterschied, daß sich Anwälte gerne mal gegenseitig verklagen, wenn man eine Kleinigkeit übersehen hat (beliebtes Thema dabei: Impressum...)

    Auf jeden Fall gibts spezielle Berufsordnungen und -verordnungen, eventuell gibts auch noch Regelungen auf EU-Basis... schau mal bei den Ärzteverbänden nach, die werden dir weiterhelfen können.

    Gruß
    Ratze

  5. #5
    tic
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    TP-Member tic macht alles soweit korrekt
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    vorsicht bei zahnärzten!

    vorsicht bei zahnärzten!

    die dürfen, im gegensatz zu anderen ärzten, KEINE seiten ins netz stellen. der grund dafür ist mir nicht bekannt.
    das ganze kann hier nachgelesen werden. stehen auch noch andere, sehr interessante sachen drin...

    gruß tic

  6. #6
    TP-Senior Dafman macht alles soweit korrekt
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    Ich hab leider keine "Permission" um diese Seite zu betreten

    Gilt das auch für Kieferorthopäden, dass diese keine Seiten ins Netz stellen dürfen?

    Das würde mich dringend interessieren, weil ich gerade eine Anfrage aus diesem Bereich habe

  7. #7
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Die hier haben sich spezialisiert auf Zahnarzthomepages

    http://www.zahnarzthomepage.de/

    kann ich mir also nicht vorstellen, dass da anderes Recht gilt, als bei allgemeinen Ärzten oder Fachärzten.

    Hier http://selfforum.teamone.de/archiv/2000_3/t18524.htm gabs auch 'ne Diskussion, die könnte Euch weiterhelfen.

    Grüssle
    Karl
    .
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  8. #8
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Na, die Information mit den Zahnärzten halte ich für sehr zweifelhaft... wie gesagt, diese Berufe unterliegen gewissen Berufsverordnungen, die vor allem die inhaltlichen Möglichkeiten stark einschränken.

  9. #9
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von ratze
    Na, die Information mit den Zahnärzten halte ich für sehr zweifelhaft... wie gesagt, diese Berufe unterliegen gewissen Berufsverordnungen, die vor allem die inhaltlichen Möglichkeiten stark einschränken.
    Was hier http://selfforum.teamone.de/archiv/2000_3/t18524.htm ja ausgiebig diskutiert und erörtert wird
    .
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  10. #10
    tic
    tic ist offline
    TP-Member tic macht alles soweit korrekt
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    also nach digi-info gilt das verbot nur für zahnärzte:

    link

    es wird aber in allen fällen empfohlen, die ärztekammer in solchen fällen zu befragen.

    gruß tic

  11. #11
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo,

    vor längerer Zeit bin ich hier irgendwo schon einmal auf die Problematik insbesondere von "Ärzteseiten" eingegngen (wo...?)

    Es ist generell so, das die regionalen Ärztekammern diese Problematik in den einschlägigen Regelungen zum Teil sehr unterschiedlich handhaben. Von einem generellem Werbeverbot via Internet für Ärzte zu sprechen halte ich für sehr mutig bzw sehr verkehrt.

    Nur: Es kann und darf wegen der dahinterstehenden Haftungsproblematik nicht die Aufgabe des WDers sein, den Arzt in dieser Hinsicht zu beraten. Wenn da etwas in die Hose geht, sind die klagefreudigen Ärzte die ersten, die den WDer dafür in Anspruch nehmen werden. Aufgrund der Höhe der dann eintretenden Streitwerte kann dieses Sache sehr schnell sehr teuer werden. Darüberhinaus sind wohl die meisten hier mit diesen juristischen Fragen zu Recht völlig überfordert.

    Ich halte folgendes Vorgehen für das Beste ( natürlich ohne Gewähr):

    Der Arzt hat abzuklären was er kann, was er darf. Laßt euch alles schriftlich absegnen (Vertrag/Plichtenheft) Die Verantwortung für die innere/inhaltliche Gestaltung - aber auch für die Reihenfolge der Links - die sind nach einigen Ärzteverordnungen auch gewissermaßen vorgegeben - muß beim Arzt als Auftraggeber selber liegen. Ich halte es für sehr gefährlich da einfach drauf loszumachen.

    Normalerweise muß der Arzt da Verständnis für haben, denn er kennt oder sollte:-) sein Standesrecht kennen.

    Wenn ein Dottore sich da nicht drauf einlassen will, würde ich wegen irgendwelcher Haftungsproblematiken da die Finger von lassen - auch wenn es schwer fällt. (Ärzte und Rechtsanwälte sind sehr schnell dabei ihre Kollegen wegen Verstößen gegen die diversen Ordnungen abzumahnen). Der "Schwarze Peter" kann ja irgendeinem RA zugeschoben werden, der gegen das entsprechende Honorar natürlich diese Dinge abklopft ....

    Beim Impressum sind die besonderen Regelungen für Kammerberufe bzgl der aufzunehmenden Sachen peinlichst zu beachten.

    Vielleicht geben ja auch die Seiten der jeweils zuständigen (regional und fachlich) Ärztekammern was dazu her....

    Eine gewisse (!!!!) Hilfestellung gibt vielleicht (!!!) anfänglich diese Seite hier.

    MasterL

  12. #12
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    wenn ich mich recht erinnere, gibt es in einem der ganz oben von mir geposteten TP-Threads zum Thema auch einen Link zu einer Zahnarzt-Site.

    Da stand damals irgendwas wg. besonderer Einschränkungen von Zahnärzten im Vergleich zu anderen Ärtzten, hab' das aber nicht mehr genau auf dem Schirm gerade.

    aber prinzipiell sind auch Zahnarzt-Sites machbar.

    vielleicht noch mal die TP-Suche nach den Begriffen Arzt, Ärzte, Zahnarzt, Heilpraktiker, freie*Berufe und so checken.
    Wir hatten die Thematik schon mal ab und an und teilweise waren da echt supergute weiterführende Links in den Antworten

    greets
    the elephant-brain

  13. #13
    TP-Veteran Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nina
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    Ach verflixt, gibt ja grad zwei Themen zu Arztseiten ^^
    *geht das Post ins andere Thema verschieben*
    Geändert von Nina (29.09.2004 um 10:11 Uhr)

  14. #14
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    Hallo zusammen,

    interssantes Thema

    Wie siehts denn z.B aus, wenn man für einen Rechtsanwalt nur das Layout entwickelt und die Texte komplett vom Auftraggeber kommen ?!

    Für die Texte kann ja im Grunde das Unternehmen dann nicht haftbar gemacht werden oder gibts dabei auch etwas zu beachten ?

    Gruß

    Bart
    creativbox.net:
    Internet Lösungen

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  15. #15
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Und wie ist es bei Tierärzten? Habe derzeit den Fall dass ein Tierarzt eine Page von mir möchte. Aber ich finde nirgends irgendwelche Bestimmungen die Tierärzte beachten müssten ...

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