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Thema: Steuerliche Frage

  1. #1
    TP-Senior Toskka macht alles soweit korrekt Avatar von Toskka
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    Steuerliche Frage

    Wie kann mein Kunde eine Rechnung verbuchen die keine MwSt. ausgewiesen hat?
    Ich weise diese nicht aus, weil ich Kleingewerbetreibender bin.

    Wißt Ihr welche buchungstechnischen Möglichkeiten er dazu hat? Er besteht nämlich darauf, dass diese ausgewiesen wird?

    Im Gegenzug möchte ich natürlich die MwSt. nicht ausweisen weil ich diese dann ja abführen muss und nicht mehr zurückbekomme, da ich das Wahlrecht nicht ausübe.

    Danke schonmal...
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  2. #2
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Buchung einfach in seinen Werbekosten: z.B. Werbekosten|Bank ... die Buchung der MWSt wird einfach weggelassen.

    Wenn du z.B. 100 € für einen Auftrag verrechnest, ist das für den Auftraggeber das gleiche, als wenn du 100 € + MWSt verrechnest. Das würde ich dem Kunden klar machen.
    .
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  3. #3
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    Aber er kann doch dann keine MwSt. verrechnen und diese auch nicht geltend machen oder?
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  4. #4
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    Aber es spielt für den Kunden keine Rolle ob du ihm 100 € netto oder 116 € brutto verrechnest, in beiden Fällen liegt der tatsächliche Aufwand für den Kunden bei 100 €, da er ja bei der Bruttorechnung die MWSt rückerstattet kriegt
    .
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  5. #5
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    Aber er bekommt doch keine MwSt. zurückerstattet wenn ich Ihm ne Rechnung ohne Mwst. schicke.
    Die kann er nicht verrechnen...
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  6. #6
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    macht Spaß, aneinander vorbeireden

    Also: Ich würde es so verkaufen, dass alle Angebotspreise netto sind. Wenn du also die MWst nicht ausweist beträgt der Rechnungsbetrag z.B. 100 €. Wenn du die MWSt ausweisen mußt beträgt der Rechnungsbetrag 100€ + 16€ MWSt. Dann kann der Kunde zwar die MWSt zurückfordern, hat aber dadurch keinen Vorteil.
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  7. #7
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    Ja ist klar.

    Aber natürlich will der Kunde für den Rechnungspreis, sind in dem Fall 1000,- EUR, die MwSt. abgezogen haben. Also die 1000 sollten dann für Ihn brutto sein.
    Aber das wäre dann für mich nicht mehr kalkulierbar. Irgendwie muss man ja auch seine Kröten verdienen.

    Gut jetzt weiß ich aber wenigstens Bescheid wie er es verbuchen kann, das war ja die Kernfrage.

    Danke nochmal.
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  8. #8
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    Das kann ich nicht verstehen, wenn ich einem Gewerbetreibenden ein Angebot unterbreite spreche ich immer vom Nettobetrag, da er die MWSt ja sowieso absetzt. Ergo sollte für dich dadurch kein Nachteil entstehen.

    Hast du das Angebot schriftlich unterbreitet? Zumindest hast du für die Zukunft Klarheit über die Vorgehensweise, dann gibts auch keine Probleme mehr für dich.
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  9. #9
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    Habe es nicht schriftlich, weil ich sowieso ein fester Kunde von Ihm bin für den ich ein monatliches Honorar bekomme. Nur das war jetzt eine zusätzliche Leistung...

    Aber normalerweise mache ich das auch schriftlich. Zumindest bei neuen Kunden.
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