Sehe das genauso wie du, kann dir aber auch mit keinem Link dienen
Schiebe dich mal in den Traum_Start, da schauen unsere Paragraphen-Kneter öfter mal rein![]()
Habe ein Frage zu Rechtslage beim Betreiben eines Forums. Es ist so, dass unsere Schule ein Forum hat (wbb 1.1.1c). Ein Lehrer sprach mich heute an und fragte, ob es möglich sei das Board unmoderiert laufen zu lassen (bisher gibt es eben Mods für jeden Bereich, wie hier auch), da so angeblich die Verwantwortung für die Beiträge bei dem jeweiligen Autor liegt. Diese Information bekam er auf einer Tagung vom Ministerium. Ich halte es für Unsinn. Zum einen ist auch mit Moderatoren der Verfasser dafür verantwortlich was er schreibt und zum anderen kann in extremen Fällen immer der Betreiber (Domain-Inhaber) für den Inhalt seiner Seite verantwortlich gemacht werden. Gerne hätte ich hierfür aber einen Beweis, irgendein Urteil oder ein Gesetz auf das ich micht stützen kann. Vielleicht liege ich aber auch falsch. Könnt ihr mir weiterhelfen.
MfG
Helge
Sehe das genauso wie du, kann dir aber auch mit keinem Link dienen
Schiebe dich mal in den Traum_Start, da schauen unsere Paragraphen-Kneter öfter mal rein![]()
Hallo Helge,
letztes jahr im sommer wurde hier ein urteil erwähnt, wonach der betreiber eines gästebuches für die inhalte verntwortlich ist. da man ein Gästebuch mit einem Forum gleichstellen kann, besteht die Verantwortung für die Inhalte dieses Forums seitens des betreibers....
Abgesehen von diesen Urteilen betreibt ihr das Forum ja quasi im Namen der Schule. Aufgrund deren Weisungsrechtes kann sie jederzeit bestimmen, das und wie ein Forum inhaltlicvh zu gestalten ist ... Schließlich unterliegen Schülerzeitungen mal ganz allgemein gesagt ja auch einer gewissen Aufsicht der entsprechenden Schule.
Von daher werdet ihr da nicht drum herum kommen ...
By the way: wo liegt da auch das problem?
sicherlich wird so ein Forum, wenn es denn überhaupt genutzt wird auch dazu benutzt werden in der einen oder anderen strafrechtlich relevanten Form (Beleidigung udergl.) Beiträge zu posten. Dementsprechend gebietet sich schon von daher eine "aufsicht" über ein solches Forum. Bedenkt man weiter, das dieses Forum bestandteil einer hp ist, die wohl eher dem mdstv als dem tdg unterliegt, ergibt sich da schon eine inhaltliche verantwortung, die sich auch auf das forum erstreckt.
ausserdem: einen "poster" kann man in den wenigsten fällen namhaft machen. dann sucht man sich eben den nächsten verantwortlichen - und das ist der forenbetreiber oder wie immer man das nennen will. Das die manchen nutzer eines forums eigenverantwortlich und bewußt handeln und schreiben wage ich immerhin zu bezweifeln. das sieht man ja, gott sei dank sehr selten, auch bei uns. und komme mir jetzt bitte keiner mit dieser abgedroschenen Phrase von der meinungsfreiheit: auch diese findet ihre grenzen in den bestehenden gesetzen...
ich kann es nicht oft genug wiederholen: auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen: das Inet ist kein rechtsfreier raum....
MasterL
Geändert von ::..Thomas..:: (15.01.2003 um 20:05 Uhr)
Danke schonmal für eure zwei Antworten.
Ich komme mit den Lehrern die das Betreuen sehr gut aus, es ist also weniger als Weisung zu verstehen als viel mehr eine hilflose Frage an mich, ob es denn tatsächlich so ist und wenn ja ob ich es ändern könnte. Da ich anscheinend schon ganz richtig gelegen haben mit meiner Vermutung, auch ich habe mich an das Gästebuch Urteil erinnert, ist letztendlich immer der Betreiber verantwortlich und Moderatoren unterstützen mehr bei der Kontrolle zur Einhaltung der Regeln, als dass sie rechtlich im Wege stehen.
MfG
Helge
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)