hallo,
die abrechnung der steuerberater richtet sich nach der gebührenordnung für steuerberater.
kann man in wesentlichen auszügen z.b. hier finden:
http://www.hms-ag.de/gebuehren.html
allerdings ist zu beachten, das sich die gebühren oft aus "mehreren" 10teln zusammensetzt. allerdings hat man da wenigstens einen gewissen rahmen als vorgabe.
gerade bei einer neugründungsberatung ist ja man auch die frage wie der stbr den beratungswert festsetzt. das ist so weit ich weiß häufig verhandlungssache, da die m.e. einen ähnlichen spieraum wie RAe haben.
thomas