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Alt 18.07.2001, 15:16   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Regensburg
martinR macht alles soweit korrekt

Steuerberaterkosten


Tach!
Nachdem in einem anderen Thread mal der Begriff des Steuerberaters gefallen ist, würde es mich mal interessieren, was man denn für so einen auf den Tisch blättern muß?
Ich denke da an USt-Erkärung einmal im Jahr. Also Kleinstgewerbe ...

Und - Woran erkennt man einen "guten" Steuerberater ?

cu

Martin
martinR ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.07.2001, 15:30   #2
Jan
TP-Member
 
Benutzerbild von Jan
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Duisburg
Jan macht alles soweit korrekt
Rechne mal bei nem Umsatz von ca. 25.000 DM mit 800 bis 1000 DM.

Das ist so ungefähr der Kurs, nach meinen Erfahrungen.
__________________
Never touch a running system.
http://www.hs-netconcept.de
http://www.stadtinspektor.de


Jan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2001, 17:25   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
hallo,

die abrechnung der steuerberater richtet sich nach der gebührenordnung für steuerberater.

kann man in wesentlichen auszügen z.b. hier finden:
http://www.hms-ag.de/gebuehren.html

allerdings ist zu beachten, das sich die gebühren oft aus "mehreren" 10teln zusammensetzt. allerdings hat man da wenigstens einen gewissen rahmen als vorgabe.

gerade bei einer neugründungsberatung ist ja man auch die frage wie der stbr den beratungswert festsetzt. das ist so weit ich weiß häufig verhandlungssache, da die m.e. einen ähnlichen spieraum wie RAe haben.

thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2001, 17:41   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Hi,

Masterlamer hat recht.
Alle sogennanten "freien Berufe" (RAe, Notare, Stb ...) arbeiten mit einer Gebührenordnung. Darin sind für definierte Leistungen Entgelte "von ... bis" festgelegt. Darum ist alles Verhandlungssache in diesem Rahmen.
Ist insofern prima, wenn man vorher die Gebührenordnung kennt, dann weiss man, um was man feilschen kann.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2001, 18:38   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

feilschen - nicht direkt


wenn ich z.b. mit einem umsatz von 20000 tacken zum stbr gehe und er mir die notwendigen erklärungen und beratungen macht, orientiert er sich in erster linie an dem gegenstandswert von 20000tacken und den vorgben in der gebührenordnung.

"feilschen" ist nur bei beratungen möglich denen noch kein gegenstandswert zugrunde liegt. z.b. neugründungsberatung. nimmt er da nen fiktiven umsatzbewtrag und wie hoch ist der. oder bedient er sich der spannbreite von 50 - 500 dm, wie es z.b. rechtsanwälte machen?. bei rae haben die oft nen beratungssatz der nicht unbedingt verhandelbar ist.

ne andere sache ist es, wenn ich mit meinem stbr oder ra nen rahmenberatungsvertrag schließe - aber ich glaube mal das kommt für die meisten von uns nicht in frage, bzw die stbr lassen sich da wegen geringem umsatz nicht unbedingt drauf ein.

hilfreich ist es m.e. wenn man zu neu gegründeten oder kleinen büros geht, die sind oft noch ganz heiß auf kohle....

(meine ausführungen beruhen auf kenntnissen der brago und ich vermute mal, das diese auf die steuerberater gebührenordnung wegen vieler ähnlichkeiten analog anzuwenden sind)

vielleicht is hier ja auch nen/ne (ehemalige/r) steuerfachgehilfe/in im board unterwegs.....

thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
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