Ich versteuere den Wagen mit 1% vom Neuwert und führe kein Fahrtenbuch. Sonst weiss ich nix.
dan
Hallo,
mit der Suche habe ich nix zum Thema gefunden.
Meine Frage. Wenn ich meinen Dienstwagen mit 1% versteuer, muss dann immernoch ein Fahrtenbuch geführt werden ? Oder gilt das nur, wenn der Wagen nicht versteuert wird ?
Ich versteuere den Wagen mit 1% vom Neuwert und führe kein Fahrtenbuch. Sonst weiss ich nix.
dan
Nein, kein Fahrtenbuch.
Allerdings kannst Du mal eines aufgebrummt bekommen wenn
es "Unklarheiten" gibt, z.B. Du wirst geblitzt und die Person im Wagen ist nicht zu erkennen. So beim zweiten mal oder so musst Du dann ein Fahrtenbuch führen...aber nur für diesen Wagen.
Viele Grüße
Dani
kenne das auch nur: entweder oder
ich führe Fahrtenbuch und rechne gefahrene km ab, dafür wird der Wagen komplett privat finanziert
bei teuren Autos ist die 1% - Regelung effektiver
bei älteren (Gebraucht-)Wagen bringt die Fahrtenbuchvariante mehr Geld ein![]()
Zur Info:
Es handelt sich um einen neuen Skoda Octavia, Neupreis 20.000 Euro
Es ist ja gerade der Sinn der 1% Regel, dass damit der private Anteil erledigt ist, also kein weiteres Fahrtenbuch nötig ist.
Aus steuerlicher Sicht also auf keinen Fall beides, wenn jemand anderes ständig mit dem Auto geblitzt wird...
Unsere Regierungsspezies wollen übrigens 1,5% einführen, die Mercedespartei CDU ist dagegen, schaun mer mal...
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
weiß vielleciht noch einer wie das mit geleasten pkws aussieht?
genau s.o.
dan
Danke für Eure Antworten. Sagt mal....kann man sich die §§ hierfür irgendwo ausdrucken, oder bekommst man sowas schrfitlich vom Finanzamt ?
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