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09.02.2003, 11:47
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Steuer und Kündigungsgrund?
Hallo,
da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen habe, darf ich ja keine MwSt auf Rechnungen ausstellen. Leider haben mir die Leute vom AMT etwas falsches gesagt und ich habe extra noch zweimal gefragt, ob ich MwSt ausstellen darf und immer wieder haben sie "ja" gesagt, mich hat es ja nur gewundert da ja auf dem Fragebogen vom FA steht das man keine MwSt. einnehmen darf.
Naja nun hab ich das mit dem Finanzamt geklärt, dass ich das in dem Formular bei "unberechtigt eingenommene MwSt." eintrage und das abführen muss.
Nun scheint das klar zu sein da geht für mich wohl der eigentliche Ärger bestimmt los, denn ein paar Kunden für die ich was gehostet habe haben mich damals gefragt, ob auf den Rechnungen MwSt. drinne ist und da ich da noch in dem Irrglaube tappte habe ich ja gesagt und die haben sie auch bekommen.
Nun darf ich ja keine MwSt ausführen und habe am 01.01.2003 (was ja schon das neue Jahr ist) die letzte Rechnung mit MwSt. geschrieben da ich erst diese Woche jetzt mit der Bearbeiterin im FA gesprochen habe und habe ihr alles erklärt wie die Sachlage bei mir ist.
Ist nun der Kunde verpflichtet eine Korrekturrechnung ohne MwSt von mir anzunehmen?
Kann der Kunde kündigen, weil ich plötzlich keine MwSt. mehr ausstellen darf?
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09.02.2003, 12:26
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Burgkichen (Austria)
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fakt ist das du keine Umsatzsteuer (Mehrwertssteuer) ausweisen MUSST.
Wenn du willst kannst du das aber natürlich freiwillig! das musst du dann aber die nächsten 5 jahre durchhalten. Also überlegs dir gut.
Wenn du die Steuer abeer dann ausweist, musst du sie auch abführen! d.h. von jeder rechnung 16 % zur seite legen und die dann monatlich ans finanzamt überweisen. Außerdem musst du monatlich immer so ein voranmeldungsformular abgeben (bis zum 10. des nächsten monats)
Dann darfst du aber auch deine gestellte mehrwertssteuer mit der mehrwertssteuer von dem was du kaufst verrechnen.
jetzt zu deiner frage:
was meinst du mit kündigen?? hast du z.b. einen zweijahresvertrag gemacht oder wie?
__________________
Gruß
Tobias
Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
Ein Dummer sieht dich nur als Quäler und schnappt sofort beleidigt ein.
[Karl Heinz Söhler]
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09.02.2003, 13:58
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Burgkichen (Austria)
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Zitat:
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Das wusste ich gar nicht. Aber wenn man keine MwSt. ausweisen muss, warum sollte man es freiwillig machen wollen
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machst du bei einer webseite was du willst oder was deine kunden wollen??
besonders für geschäftskunden ist es wichtig das sie gerade große rechnungen absetzen können, das heist mit einen rechnungen verrechnen können.
und das geht halt nur mit mehrwertssteuer.
Zitat:
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Es sind ca. 13,79 Prozent vom Bruttorechnungsbetrag
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ja das stimmt die ganze rechnungssumme entspricht ja 116 prozent und nicht 100 %. Macht aber erst ab 50 Euro einen wirklcih großen unterschied - zum glück mal zu deinen gunsten!
also nicht verrechnen das gibt nur ärger vom finanzamt.
__________________
Gruß
Tobias
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[Karl Heinz Söhler]
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09.02.2003, 14:05
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Burgkichen (Austria)
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dann musst du abwägen....
__________________
Gruß
Tobias
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[Karl Heinz Söhler]
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09.02.2003, 14:13
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Naja das war so gemeint, der Kunde hat ja nur den Hostingvertrag zugestimmt, weil ich auch MwSt. auf der Rechnung drauf hatte und nun kann ich das ja nicht mehr machen. Das hat doch zu Folge das er die MwSt. af meiner Rechnung nicht gegenrechnen kann und nun könnte ich mir vorstellen das er deswegen kündigen wird und da stellt sich die Frage ob er das darf.
Aber mal was anderes mir wäre es lieber wenn ich MwSt. ausstellen dürfte wegen den Kunden und so, aber wie funzt das dann, dann kommt doch bestimmt das Finanzamt und will erstmal Geld haben, oder zahle ich wirklich nur das was ich auch eingenommen habe an MwSt. ?
Mir wurde damals mal erzählt, dass das FA dann schätzt wieviel ich Einnahmen mache und demnach Vorsteuer verlangt oder liege ich da falsch?
Also seit diesem Jahr ist ja auch der Punkt weggefallen, dass man wenn man keine Umsatzsteuerschuld größer als 1000 DM hat jährlich das abführt.
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11.02.2003, 06:40
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Noch ne Frage:
Wenn ich mich jetzt von der Kleinunternehmerregelung (§19 UStg.) befreien lasse (was ich vor hab) dann muss ich doch "richtige" Buchführung machen und nicht wie wenn ich keine MwSt. ausstelle nur ein Kassenbuch oder ist Kleinunternehmer nur duch die Grenzen des Umsatz, Gewinn und so geregelt, denn ich lese überall Kleinunternehmer unterliegen einer vereinfachten Buchführungspflicht und wenn das dann weitergelten würde wäre das günstig.
Ich überlege nämlich das abzuändern und auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, allerdings hält mich nur die Buchführung davon ab, vorrausgesetzt das wird dann so schlim ...
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11.02.2003, 07:51
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Burgkichen (Austria)
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ne buchführung ist gar net so schlimm. ich hab mich auch davor gefürchtet - aber wenn mans mal probiert hat (und auch fehler gemacht hat) wird das schon.
Am besten du bastelst dir eine excel tabellle dafür die dir alles ausrechnet.
__________________
Gruß
Tobias
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[Karl Heinz Söhler]
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11.02.2003, 08:58
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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@ Schweisser
Du kannst die MwSt. ja ausweisen, mußt sie dann aber ans FA abführen und bist wenn du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast nicht vosteuerabzugsberechtigt.
Aber was ist eigentlich wenn man die ausgewiesene Steuer nicht abführt. Kommt das FA da schnell dahinter?
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Life is fast, be faster...
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11.02.2003, 10:44
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Schweisser,
hab mal gerade in einen der Aufsätze im Portal nachgeguckt. (DM in € umrechnen)
Zitat:
Aufzeichnungen mit Einnahmenüberschussrechnung
Allen anderen Gewerbetreibenden steht - zumindest in der Gründungsphase - die Einnahmenüberschussrechnung als einfachste Art der Gewinnermittlung offen. In Folgejahren kann das Finanzamt bei Gewerbetreibenden die Buchführungspflicht und damit auch die Pflicht zur Bilanzierung mit Wirkung für die Zukunft anordnen, wenn der Umsatz 500.000 DM oder der Gewinn 48.000 DM jährlich übersteigt. Sollten die Gewinn- und Umsatzerwartungen von vornherein über den genannten Grenzen liegen, sollte man/frau aus Vereinfachungsgründen gleich ab dem Gründungsjahr die Bilanzierung wählen.
Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind folglich die typischen Anwender der Einnahmenüberschussrechnung. Der Gewinn ermittelt sich nach dieser Methode wie folgt:
Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben = Gewinn oder Verlust
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Du brauchst wahrscheinlich zumindestens vorerst keine richtige Buchführung zu machen. und ein "Listing" mit Kosten und Einnahmen sollte m.E. jeder Unternehmer führen ....
Darüberhinaus verstehe ich die Problematik wg. dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht. Ich vermute mal, das Du nicht pro Monat meinetwegen 300 Rechnungen hast aus denen Du die UStr. abführst. Von daher ist der Aufwand nun wirklich sehr gering. Abgesehen, das das in bestimmten Fällen auch Vorteile bringt. Du mußt nur eben halt jeden Monat pünktlich die Voranmeldungen abgeben. Aber auch das sollte nicht das Problem sein ....
MasterL
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11.02.2003, 17:53
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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erstmal danke für eure hilfe ...
Ich hab im Monat vieleicht 5 Rechnungen oder so (Kleinbeträge max 50 EUR), diese aber an Firmen und die wollen natürlich die Märchensteuer drauf sehen.
Das hab ich der Frau vom Finanzamt auch so gesagt und da wurde mir mit einem bösen Unterton an den Kopf gewurfen "was interessiert Sie was die wollen, sie sind derjenige der die Rechnung schreibt!".
Naja und außerdem kostet das Hosting (also der Server) ja auch Geld und da dachte ich das sich der Verzicht besser macht.
Das was mir Angst macht ist so ein Buch "Kaufmännisches Wissen für jedermann" und dort steht das so kompliziert und man muss das als irgendwelche Konten buchen und davon hab ich echt null Plan, da frag ich mich schon wie das abläuft und ob ich das überhaupt brauch.
Außerdem hab ich Angst das mir irgendwann mal so ne Art größere Rechnung in den Briefkasten flattert wo das Finanzamt voraus Geld will, aber das dürfte sich (wenn) bei meinen Beträgen wohl nicht in all zu große Beträge ausarten, oder?
Wie erkläre ich eigentlich den Verzicht? Per Brief oder, ich wollte gerade beim FA anrufen aber obwohl die bis 18 Uhr auf haben geht niemand ans Telefon ...
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14.02.2003, 06:49
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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... eigentlich wollte ich gerade das Posting auf erledigt stellen, aber da ist mir ja noch eingefallen das eine Frage noch offen ist.
Ist mein Kunde verpflichtet eine Korrekturrechnung anzunehmen?
Da die erste Rechnung vom Januar ja mit MwSt. ist und ich keinen Ärger haben will wollte ich ihm ne neue machen (gleiche Rechnungsnummer und so) jedoch ohne MwSt. aber er hat die schon "weiterverarbeitet".
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