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22.02.2003, 15:59
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Heilbronn
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Rechte an Bildern
Hi, ich bin Admin in einem anderen Forum. Wir haben unter anderem einen Bereich der sich mit dem Skinnen für die Boardsoftware beschäftigt. Jetzt hatte ein User gefragt ob man ihm den weissen rand an ein paar gif grafiken entfernen kann die ein anderer erstellt hat. Ich sagte ihm das dies nicht ohne die zustimmung des autors geht und man ihn erst fragen muss. Das habe ich letzenendes getan und er hat zugestimmt. Das war das erste.
zweitens:
Deweiteren hatten wir einen user der buttons die ein anderer erstellt hat einfach geändert hat und diese danach zum download zur verfügung gestellt. Als Begründung führte er an das er den Autor nicht erreichen konnte aber er davon ausgeht das es schon in Ordnung sei. Ich habe ihm dann geantwortet das es nicht in Ordnung ist so etwas zu tun.
Jetzt hat mich ein Co-Admin in unserem internen Forum hingestellt als sein ich ein überkorrekter Mensch der sich in diesen Beiträgen kindisch und lächerlich verhalten hat. Ich soll das alles nicht so eng sehen da ich am Ende noch die User vergraule.
Was meint Ihr dazu?
A.
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22.02.2003, 18:12
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Kiel
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Re: Rechte an Bildern
Zitat:
Original geschrieben von alexandergross
Was meint Ihr dazu?
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Ich mein, dass das rein gar nix mit Photoshop zu tun hat.
burned
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22.02.2003, 19:03
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Heilbronn
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Ok, dann verschiebe bitte einer der Mods oder Admins das Thema in das korrekte Forum.
A.
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22.02.2003, 19:31
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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verschoben 
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22.02.2003, 21:44
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Hi Alex
Naja, es ist durchaus eine rechtswidrige Copyright-Verletzung, doch bei Buttons würde ich das auch nicht soo eng sehen. Denn die gestalterische Freiheit ist ja relativ eingeschränkt und es gibt auf diesem Gebiet wenig, was nicht schon mal irgendwo dagewesen wäre.
In Ordnung ist es keineswegs, doch evtl. würde es hier auch weiterhelfen, wenn man etwas genauer wüsste, um welche Art Buttons es sich denn gehandelt hat und wo genau die Veränderung liegt..
Gruss Adi
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22.02.2003, 23:15
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Heilbronn
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Ich poste mal den Link von dem einen Beitrag:
Beitrag
A.
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23.02.2003, 13:04
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Ok, gut. Ich denke hier wird etwas ein zu grosser Wirbel um eine Kleinigkeit gemacht. Buttons sind eben wirklich nur Buttons und auf einer Grundfläche von 120x40 oder ähnlichem lassen sich nun einfach keine allzu grossen Unterschiede erzeugen.
Und da es ja nicht um was komerzielles geht, würde ich sagen Schwamm drüber und lasst das die Beteiligten unter sich klären. Einmischen von Unbeteiligten ist hier IMHO nicht angebracht
Gruss Adi
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23.02.2003, 13:32
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Heilbronn
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Ich versteh schon was Du meinst. Aber wenn die Leute nicht mal im kleinen begreifen was Eigentum für einen Wert hat, werden sie grade so weitermachen und denken das es schon in Ordnung geht da vorher ja auch keiner gemekert hat.
Gibt es eigentlich eine Grenze der Grösse ab der eine Grafik sicher als geistiges Eigentum des Erstellers gilt?
A.
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23.02.2003, 14:11
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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MasterL unser Paragraphenreiter (  ) hat das mal recht gut erklärt:
Zitat:
Nun zu Deinem Urheberrecht:
Nach dem Gesetz kann einer geistigen Leistung urheberrechtlicher Werkschutz nur dann zu kommen, wenn es sich bei Deinen Logos um eine "persönliche geistige Schöpfung handelt. Es muss sich also um Erzeugnisse handeln, die durch ihren Inhalt oder durch ihre Form oder durch die Verbindung von Form und Inhalt etwas neues und Eigentümliches darstellen. Diese Definition ist in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung dahingehend ausgelegt worden, das bei einem urheberrechtlich geschütztem Werk grundsätzllich vier Elemente vorhanden sein müssen:
1. persönliche Erschaffung
2. eine wahrnehmbare Form
3. Individualität
4. notwendig Gestaltungshöhe aufweisen
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aus diesem Thread
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23.02.2003, 14:26
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Heilbronn
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Danke
zu:
Zitat:
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4. notwendig Gestaltungshöhe aufweisen
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wie hoch muss die sein?
A.
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25.02.2003, 17:41
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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4. Kannst du am besten mit Studium oder ähnlichem Nachweis deiner Fähigkeiten aufweisen..denk ich
btw, zufällige gibts, hallo alex... (-> cHaOz  )
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25.02.2003, 18:04
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Heilbronn
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Hi, cHaOz, auch hier?
Du siehst, ich nehme die Kritik die mir vorgeworfen wird ernst.
A.
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26.02.2003, 14:50
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Zitat:
Original geschrieben von alexandergross
Hi, cHaOz, auch hier?
Du siehst, ich nehme die Kritik die mir vorgeworfen wird ernst.
A.
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Jau bin auch hier
Aber man hat ja zu selten Zeit...
Mein Sticky verwarlost schon...  aber was solls, muss arbeiten.
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