eigentlich ganz einfach:
du kaufst ein Teil bei deinem Großhändler (GH) für 100 € plus 16% MWSt., zahlst also 116 € gesamt
dieses Teil verkaufst du an den Endverbraucher für 200 € inkl. 16% MWSt.
in diesen 200 € sind jetzt also 27,59 € MWSt. enthalten, diese möchte der Hans gerne von dir haben - das nennt sich dann Umsatzsteuer
du hast aber schon 16 € an deinen GH zusammen mit dem Einkauf der Ware bezahlt.
Da wir davon ausgehen, dass dein GH diese 16 € auch artig an das Finanzamt zahlt, kannst du diese von deiner Steuerschuld als die sog. Vorsteuer abziehen - weil GH zahlt die ja schon
also:
27,59
-16,00
_____
=11,59 € die du in diesem Fall noch zahlen musst
(genau genommen zahlt du die ja sowiso nicht, sondern der Endverbraucher, für Händler ist MWSt. eigenlich nur ein durchlaufender Posten, bzw. eine Steuer, die vom Handel für den Staat erhoben wird. Dir "gehört" immer nur der Nettowarenwert deiner Waren, deswegen wird innerhalb der Handelsstufen auch immer nur mit Nettobeträgen kalkuliert. Lediglich - der letztendlich diese Steuer bezahlende - Endverbraucher bekommt einen Preis inkl. MWSt. "serviert")
alles klar?


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
