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16.03.2003, 17:59
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
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steuerliche Abrechnung
Hallo!
Ich habe ein paar Fragen, da ich nächste Woche mein Gewerbe anmelden werde:
1. gibt es im Internet Listen, was man alles absetzen kann?
2. Wie sieht das mit der Rechnung aus, kanns da mein Name oder muss der Firmenname (ich bin der Inhaber der Personengesellschaft) stehen? Ich brauche einen PC und Drucker usw.
3. Woher weiss ich, wie lange eine Ware braucht, um abgeschrieben zu werden (PC, Visual Studio, Windows XP)?
Danke und schönen Sonntag
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16.03.2003, 19:51
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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1. alle betrieblich bedingten Ausgaben, siehe Einkommensteuergesetz.
2. Firmenname, ansonsten könnte das Finanzamt zumindest wegen der Vorsteuer Ärger machen.
3. immer mit dem Finanzamt abklären, PC 4-5 Jahre, Software kann nach Verhandlungen schneller abgeschrieben werden, kommt auf Updatehäufigkeit an
Grüssle
Karl
__________________
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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16.03.2003, 20:24
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
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Zitat:
Original geschrieben von KarlC
Software kann nach Verhandlungen schneller abgeschrieben werden, kommt auf Updatehäufigkeit an
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Also wenn viele Updates inkl. sind, dauert's umso länger ?
__________________
der doja
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16.03.2003, 23:39
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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ne Abschreibungstabelle findet Ihr hier: http://www.hdbs.de/html/buchhaltung/tabellen.shtml
Software, wie alles andere auch, kann schneller abgeschrieben werden, wenn man sie nachweislich in kürzeren Abständen neu kaufen muss (z.B. der Architekt, der jedes Jahr die neueste CAD-Software benötigt).
Zum Firmenname bitte die Suchfunktione benutzen, es gibt dutzende Threads zum hema Firmenname. Auf der rechnug muss natürlich der Firmenname stehen.
Zu Punkt eins empfehel ich Fachlektüre oder mal ein Seminar bei IHK oder VHS besuchen, sonst setzt du ne Menge Kohle in den Sand! Oder hol dir Hilfe von Profis.
Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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16.03.2003, 23:59
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: May 2001
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Zu diesem Thema eine Frage:
Ist es nicht besser sich Einzelteile zu kaufen um es nicht als kompletten PC in so langer zeit abzusetzen zu müssen. Geht das?
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17.03.2003, 00:19
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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geht zumindest "offiziell" nicht
als GWA - und somit komplett im ersten Jahr absetzbar - gelten nur Anschaffungen "die für sich alleine" nutzbar sind.
wenn du deinem vorhandenen PC z.B. nachträglich einen Brenner spendierst, musst du diesen leider auch über 5 (?) Jahre abschreiben.
Weil ein "loser" Brenner ist ohne dazugehörigen PC nicht nutzbar.
hat mir zumindest mein Stb. so erklärt
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17.03.2003, 00:24
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: May 2001
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Hallo Thomas,
Also geht dann ne Festplatte, RAM usw. nicht so abzusetzen weil diese ja auch nicht alleine funktionieren. Sehe ich das richtig so?
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17.03.2003, 00:34
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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genau, siehst du richtig.
ich habe in meiner Bilanz immer ohne Ende so einen Kram stehen, weil ich halt ständig meine Rechner mit Einzelteilen nachrüste/umbaue 
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17.03.2003, 00:58
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: May 2001
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Aber 5 Jahre in der heutigen Entwikllung ist auch eine sehr lange zeit um PC Hardware absetzen zu können. So 2 bis max. 3 Jahre wäre noch in Ordnung, obwohl für einen Office PC langt auch ein 200MHZ Prozessor, etwas mehr RAM und fertig.
Aber wie schon vor mir gesagt so Architekten mit CAD oder Hightech Firmen haben doch auch andere Möglichkeiten das zu begründen um immer auf dem neusten stand zu sein. ODER?
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