Hallo Kollega,
das sind meines Erachtens Dinge, die in das Innenverhältnis des Auftraggebers gehören. D.h. die Stiftung sollte abklären, in wieweit z.B. auch diese URL mit zum Stiftungsvermögen gehört.
Im Vertrag würde ich sinngemäß, wenn überhaupt, schreiben:
"Die Wahrnehmung sämtlicher sich aus der Domain xy ergebender Rechte und Pflichten fallen in den Zuständigkeitsbereich des AG"
oder so ähnlich. Was sollst Du Dir deren Kopf zerbrechen?
Dazu ist das Thema an sich und insbesondere in Hinblick auf die Stiftung/Stiftungsrecht viel zu komplex. Das kann schon sehr hakelig werden ....
Beschränke Dich einfach auf das Design, liefere ein ordungsgemäßes Werk ab, kassiere die Kohle und ansonsten: "Nach Dir die Sintflut"![]()
Thomas


LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren