Hi,
vielleicht wird dir hier weitergeholfen.
viele Grüße
Nicole
Hallo,
Zusammen mit einem Partner habe ich eine GbR gegründet (Angebot von Internetdienstleistungen). Wir haben keine Firma ins Handelsregistar eintragen lassen. Im Moment bieten wir noch nichts an, aber in wenigen Wochen werden wir dann "anfangen".
Unsere Firmenbezeichnung, wie sie auch in der Gewerbeanmeldung steht, lautet offziell" tx-IT Triantafyllos Xylouris & Evgueni Genender GbR ".
Bei der Präsenz unseres Unternehmens (zB Webseite und Werbung) möchten wir als Logo hauptsächlich den Schriftzug tx benutzen (Beispiel ist im Anhang).
Wir würden auch immer weitere Informationen auf der Webseite/Werbung bieten, damit klar wird, dass wir eine GbR sind und damit die Geschäftsverhältnisse klar sind.
Meine Frage ist, ob ich einen Schriftzug tx auf diese Art und Weise benutzen darf ohne gegen Markenrecht zu verstoßen. Wie ich im Markenregister des DPMA gesehen habe gibt es eine Reihe an eingetragenen Marken, die die Bezeichnung TX verwenden (z.B.: TX, web TX, TX - Food, TX Consulting). Diese Marken wurden jeweils von unterschiedlichen Unternehmen regstriert.
Meint ihr ich könnte die Bezeichnung tx benutzen?
Kennt jemand eine gute Seite wo man eingeführt wird in das Markenrecht, in die Bedeutung der Klassen und die Bedeutung der angegebenen Verfahrensstände (zB. eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft) usw.?
Ich möchte mir insgesamt ein besseres Bild von der Lage machen können.
Gruß
Dafman
hier auf dem Portal gibts auch noch ein umfangreiches Tut zum Thema![]()
Die Wahrscheinlichkeit, daß die Markeninhaber etwas eurer Tätigkeit merken, halte ich für recht gering. Sollte dies allerdings doch der Fall sein (besonders wenn die Markeninhaber große Unternehmen sind), stellt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein klarer Rechtsbruch dar, dann werdet ihr kaum eine Chance haben.
Vielleicht kann dir Domainguard (www.domainguard.de) weiterhelfen, hab mit denen erst vor einigen Wochen wegen einem ähnlichen Fall gesprochen, die scheinen mir recht kompetent.
Gruß
Ratze [Matthias]
danke nice und thomas für die links - die habe ich mir jedoch schon angeschaut und durchgelesen
danke auch an ratze für den link - den werde ich mir mal genauer anschauen und versuchen ein paar spezielle informationen zu ergattern
Ich bin wie gesagt auch ein wenig verwirrt, weil so viele unterschiedliche Unternehmen ein TX in ihrem Namen im Handelsregister eingetragen haben und unter sich wohl keine Probleme haben.
Schaun wa mal...
Ich hab gerade bei domainguard.de die Definition der einzelnen Klassen gesehen für die man eine Marke registrieren lassen kann. Z.B.:Klasse 26
Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.
Ist es vielleicht so, dass man Ansprüche auf seine Marke hat nur für alle Zwecke, die in der angemeldeten Klasse definiert sind?
[Man kann eine Marke auch in mehreren Klassen anmelden]
Wenn zum Beispiel ein Laden, der künstliche Blumen unter dem Namen tx verkauft die Marke tx nur für die Klasse 26 registriert, kann ich dann die Marke für andere Branchenbereiche verwenden?
[Fragen über Fragen...]
ich sach mal soviel: ich hänge mich ganz bewußt nicht in eine dezidierte Diskussion über Markenrecht rein ........ Ich weiß auch warum ....
MasterL
@ ich weiß nicht warum - also könntest du mir es ja erklären...
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