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13.04.2003, 08:04
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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Wenn der Kunde die Rechnung mit Mehrwertsteuer will...
Netter Artikel von Mediafon.net:
Zitat:
Kleinunternehmer, die im letzten Jahr weniger als 16.620 Euro (32.500 DM) Umsatz gemacht haben, sind nach § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuerpflicht automatisch befreit. Und dabei sollten sie es in der Regel auch belassen, sofern sie überwiegend für Privatleute, kommunale Einrichtungen und öffentlich-rechtlichte Rundfunkanstalten arbeiten (siehe Ratgeber Freie, S. 336).
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Auftraggeber von solchen Freien eine Rechnung "mit Mehrwertsteuer" verlangen. Übliche Begründung: Die Buchhaltung könne das sonst nicht verbuchen.
Ein solches Ansinnen ist kompletter Blödsinn und zeigt nur, dass dieser Kunde weder von Steuergesetzen noch von Buchhaltung etwas versteht. Seine Briefmarken kann er ja schließlich auch verbuchen - und da ist auch keine Mehrwertsteuer drin.
Also sollte man solchen Kunden in aller Ruhe erläutern, dass dies nach § 19 UStG (siehe oben) ein ganz normales Vorgehen ist. Dass man die Umsatzsteuer im Zweifelsfall ja auf den Rechnungsbetrag aufschlagen müsste - so dass es für ihn auch nicht billiger würde. Und wenn ihm das noch nicht reicht, ergänzt man die Rechnung um den (eigentlich überflüssigen) Satz: "Umsatzsteuerfrei nach § 19 UstG".
Auf keinen Fall darf man in so einem Fall "ausnahmsweise" Mehrwertsteuer auf die Rechnung schreiben. Solche unberechtigt erhobene Umsatzsteuer muss nämlich an das Finanzamt abgeführt werden, ohne dass man davon Vorsteuer abziehen darf. Und wenn das Finanzamt das erst mal gemerkt hat, darf auch der Kunde diesen Betrag nicht als Vorsteuer abziehen. D.h. für ihn wird es nur teurer, wenn er auf diesem Unsinn besteht. Wenigstens das sollte er doch verstehen.
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hier die
Quelle des Artikels
Ich weiss zwar net ob das jemanden von euch helfen kann - ich fands aber ziemlich nuetzlich, da der artikel ein fuer alle mal festlegt wie man mit dieser situation umgehen sollte.
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14.04.2003, 18:36
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Kleine Anmerkung:
Ich weiss ja nicht, wer der Autor ist, aber die meisten verlangen einen USt-Ausweis, da sie selbst die Vorsteuer abziehen können und hier einen Verhandlungsspielraum sehen. Aus buchhalterischen Gründen habe ich noch nie gehört.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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14.04.2003, 19:01
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Bitte den Auszug verlinken und verlinkte Quellenangabe...
Danke
Robert
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Traum-Projekt.com "Klick zum Know-how"
Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com
"Die neue TP Galerie für unsere Fotografen" >>>
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14.04.2003, 23:08
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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14.04.2003, 23:21
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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danke preyz für den link,
ich denke, am besten ist du fügst ihn gleich im obigen thread (thread bearbeiten) beim zitat irgendwo mit ein, damit der link gleich neben dem zitat steht
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14.04.2003, 23:37
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Dafman
du fügst ihn gleich im obigen thread (thread bearbeiten) beim zitat irgendwo mit ein
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habe das mal eben erledigt
und zur Erklärung dieser "Erbsenzählerei"
copy'n'paste ist in Zeiten digitaler Medien zwar einfach wie nie, aber trotzdem nicht ok
deswegen am besten nur Ausschnitte posten und die Quelle auf jeden Fall immer per Link mit angeben
siehe auch hier
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