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mal wieder Markenrecht
Hallo ihr lieben TPler,
nächstes Jahr werde ich Abi machen und deshalb hat unsere Stufe schon jetzt damit angefangen, sich Gedanken zu machen, wie man zB. die Stufenkasse aufbessern könnte. Na klar - mit Vorabipartys. Zur "besseren Vermarktung" und "Treffpunkt für unsere Stufe" (Community) soll auch eine Homepage gemacht werden.
Da unser Schulleiter dagegen ist, dass auf den Plakaten/Flyern (etc.) das "Kürzle" unserer Schule "Kobi" zu sehen ist, wird schon seit Jahren "Ibok" geschrieben.
Da Ibok.de aber schon belegt ist, wollten wir ibok2004.de (Ibok + Abijahrgang) registrieren lassen. Vorsichtshalber habe ich bei dpinfo.dpma.de recherchiert und rausgefunden, dass "IBok" als Wortmarke geschützt ist.
Können wir jetzt ibok2004.de vergessen? Oder geht das, weil wir nicht IBok sondern Ibok oder IBOK schreiben?
Für Aufklärung wäre(n) ich/wir sehr dankbar!
mrX
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