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Thema: Fragebogen Finanzamt

  1. #1
    TP-Member Desi macht alles soweit korrekt
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    Fragebogen Finanzamt

    Hallo,

    ja ich weiss das Thema gab es schon öfter hier und vor ein paar Tagen hab ich den gesamten Nachmittag verbracht mir hier Themen durchzulesen, bin auf Websiten gewesen etc, aber das war doch schon sehr viel. Trotzallem habe ich noch ein paar Fragen.

    Situation: Ich habe letztes! Jahr im April ein Gewerbe angemeldet. Am ende des Jahres habe ich das Finanzamt angeschrieben, da sie mir bis zu diesem Zeitpunkt noch immer keinen Fragebogen zugesandt hatten. Nun gut, Mitte März diesen Jahres!! kam der Bogen dann endlich. Nun soll ich diesen bis 22 April zurücksenden.

    Nun zu meinen Fragen. Ich möchte keine Umsatzsteuer (MwSt.) ausweisen, also die Besteuerung nach Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen. (War mir von Anfang an auch klar).

    Nun gibt es auf dem Fragebogen zwei Punkte:

    Punkt 12, zweite Frage:
    Falls der auf ein Kalenderjahr umgerechnete Gesamtumsatz nicht mehr als 16.620 EUR betragt:
    Da habe ich jetzt angekreuzt "Besteuerung soll nach der Kleinunternehmerregelung des §19 Abs 1 UStG erfolgen.

    Ok, nun gibt es aber noch den Punkt 12, Frage 9:

    Machen Sie Umsatzsteuerbefreiung geltend? Wenn ja:

    - welche:
    - Art der Tätigkeit bzw. Umsätze:
    Ja oder Nein und bei Welche muss man nen Paragraphen angeben.

    Häää??? Ich versteh das nicht, ich dachte Punkt 12, Frage 2 klärt dies schon? Muss ich das jetzt doppelt eintragen? Fast alle Fragen vor dieser Frage 9 und nach Frage 2 beziehen sich auf Umsatzsteuer und Regelbesteuerung, was ich mit Ankreuzen der Kleinunternehmerregelung ja getrost beiseite lassen kann. Gilt das für diesen Punkt auch?


    Vielen Dank für eure Hilfe, finde das Forum hier wirklich sehr hilfreich. Ohne das Forum und die Artikel hätte ich den Fragebogen nicht mal zur Hälfte ausfüllen können.

    Gruss
    Sam

  2. #2
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    ja klar, kannst du weglassen, hier geht es um Einkünfte, die generell von der Umsatzsteuer befreit sind, was bei dir sicher nicht der Fall ist.
    Das Hauptproblem an diesen Fragebögen ist einfach, dass nicht deutlich drauf steht, dass man fragen, die einen nicht betreffen, einfach weglassen kann und keine deutlicher thematische Unterteilung stattfindet.

    Naja, dafür gibt es ja das TP
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  3. #3
    TP-Member Desi macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Da bin ich ja beruhigt und kann das Teil endlich lossenden.

    Ja eigentlich schade, dass es so viele Unklarheiten gibt. Das würde den Traffic für TP sicherlich niedriger halten

    Danke vielmals und bis zur nächsten Frage

    Gruss
    Sam

  4. #4
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Hallo

    Fülle gerade auch ein Fragebogen vom Finanzamt aus. Komme irgendwie nicht klar

    Und zwar Punkt 5.3:

    Ich berechne die Umsatztsteuer nach

    o Vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) oder
    o vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung


    Wo ist da der Unterschied?

  5. #5
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Bitte für neue Fragen immer einen neuen Thread eröffnen, das erhöht die Trefferquote über die Suchen Funktion

    vereinnahmte Entgelte: Du versteuerst dann, wenn die Einnahmen bei dir eingehen.

    vereinbarte Entgelte: Versteuerung nach Rechnungstellung.

    Grüssle
    Karl
    .
    Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
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  6. #6
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Aha, dann ist die Ist-Versteuerung wahrscheinlich besser?

  7. #7
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    nee, Soll-Versteuerung ist besser!

    sonst musst du ja schon USt. zahlen, wenn du gerade mal eine Rechnung geschrieben hast, aber noch gar kein Zahlungseingang erfolgt ist

    bei Soll-Versteuerung zahlst du erst dann, wenn das Geld auch wirklich da ist

  8. #8
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Hä???

    Bei der Ist-Versteuerung (Vereinnahmte Entgelte) zahlt man erst dann, wenn das Geld da ist ?

  9. #9
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    sorry, hast natürlich Recht

    war auf Karls Beitrag "reingefallen", der umgekehrt zur Frage geantwortet hatte

  10. #10
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von Thomas
    sorry, hast natürlich Recht

    war auf Karls Beitrag "reingefallen", der umgekehrt zur Frage geantwortet hatte
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