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24.04.2003, 11:45
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2001
Ort: bei Karlsruhe
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Dringend!!! Umtauschrecht bei Hardware
Hallo Leute,
ich brauche dringend mal Euren Rat. Meinem besten Freund ist da eine Sache passiert, die ich obermäßig unverschämt finde. Irgendwie hänge ich da auch mit drin und fühle mich daher verpflichtet, ihm zu helfen. Aber der Reihe nach.
Für die Gründung seines Unternehmens war es u.a. für meinen Freund auch notwendig, das er eine IuK-Infrastruktur erhält. Meine Firma war aber mit der Erstellung der Webseiten und Druckereigeschichten genug beschäftigt und Hardware ist nicht unser Spezialgebiet. Also habe ich ihm einen Bekannten von mir empfohlen, der sich auf die Zusammenstellung und Vertrieb von Harware spezialisiert hat und bei dem ich selbst bis jetzt eigentlich ein zufriedener Kunde war (was Qualität angeht). Das Geschäft wurde direkt zwischen den beiden abgewickelt, es gab da also auch kein Subunternehmer-Verhältnis zwischen mir und dem Hardware-Lieferanten.
Mein Freund hat nun ein TFT-Display bekommen, das offensichtlich einen Fehler im Display hat (senkrechter, 1px-breiter Streifen über das ganze Bild). Diesen Fehler haben wir nach 2 Tagen festgestellt. Der Fehler tritt nicht ständig auf, sondern sporadisch. Wir vermuten einen Wackelkontakt, denn wenn das Display leicht in der Neigung verstellt wird, verschwindet der Streifen für kurze Zeit.
Also haben wir meinen Bekannten darüber informiert, das er doch bitte das Display reparieren lassen oder umtauschen soll. Doch jetzt kommts: Er behauptet nun, das mein Freund das Display im Neigungswinkel überdreht hat. Dadurch wäre im Displaygehäuse etwas abgebrochen und verursacht nun den Wackelkontakt. Er vermutet außerdem, das das Display beim Drehen falsch angefaßt wurde (oben und unten statt links und rechts).
Ich verbürge mich aber dafür, das das Display niemals überdreht wurde. Es sind auch keinerlei mechanische Beschädigungen erkennbar. Ich glaube nun, das er sich da irgendwie herausreden will. Allerdings verstehe ich nicht, warum er sich nun wegen eines so alltäglichen Vorgangs plötzlich so komisch anstellt. Es kann doch immer mal vorkommen, das ein Produktionsfehler vorkommt und der Umtausch von Hardware ist doch für den Lieferanten auch nicht mit Verlust verbunden.
Jedenfalls, nach längerem hin und her, ist er nun bereit, das Gerät reparieren zu lassen. Aaaber: Der Kunde soll die Anfahrtskosten für den Servicetechniker zahlen.
Das gibts doch nicht, oder!?!? Bevor die Beschaffung stattfand, hat mich der Lieferant informiert, das er günstig dieses Designerdisplay als Sonderangebot erstehen könnte. Es wäre ja auch eine Möglichkeit, das dies ein 2-te Wahl-Gerät war, bei dem besondere Bestimmungen gelten. Das wäre aber dann ein ganz linkes Ding, denn gesagt hat er meinem Freund und mir darüber nichts und aus den Unterlagen ist das auch nicht erkennbar.
Nun meint mein Freund, das ich dem Lieferanten mal ordentlich auf die Füße treten soll, da er sich schließlich auf meine Empfehlung verlassen hat. Rein menschlich kann ich das ja verstehen, aber rechtlich habe ich keinerlei Handhabe gegen den Lieferanten, da ich kein Vertragsverhältnis (Kaufvertrag/Subunternehmervertrag) mit ihm habe. Trotzdem möchte ich meinem Freund helfen, denn ich kann seinen Ärger verstehen. Also würde ich für meinen Freund ein Schreiben an den Lieferanten formulieren, das dann in seinem Namen versendet wird. Dazu brauche ich allerdings ein paar handfeste rechtliche Grundlagen, die ich dem Lieferanten unter die Nase halten kann. Und genau da brauche ich Eure Hilfe. Vielleicht ist ja jemand rechtlich bewandert und kann mir ein paar Paragraphen nennen, die für diesen Fall ziehen. Übrigens: AGB'en hat der Lieferant keine.
__________________
Daydreamer
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24.04.2003, 11:57
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Oct 2002
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keine AGB's? die sind pflicht!!! auch bei einem sonderangebot hast du 3 jahre garantie! und falsch angefaßt gibt es nicht! sofern von außen keine beschädigung ersichtlich ist.
ich kann das tamtam von dem lieferanten gar nicht verstehen. im normalfall schickt er das zum hersteller und bekommt ersatz.
für die reparatur bezahlen? NIEMALS. für einen herstellerfehler trägt dein freund keine schuld.
so etwas hab' ich noch nicht erlebt 
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24.04.2003, 11:58
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hi,
Paragraphen kann ich dir keine nennen, das ist das Spezialgebiet von MasterL.
AGBS braucht man auch nicht, die Gesetze regeln soetwas hinreichend, genaugenommen hat man AGBs, um als Verkäufer sich ertwas besser zu stellen.
Die Sache ist doch klar: Das ist ein eindeutiger Garantiefall, es muss repariert oder getauscht werden. Wahrscheinlich stammt das Gerät aus einer dubiosen Quelle und daher muss er einen eigenen Techniker ranholen. Das ist aber sein Problem.
Garantiefälle werden von den Herstellern nicht vor Ort erledigt, allenfalls wird das Gerät abgeholt, kostenfrei natürlich.
Sprich den Typ doch mal an, un drojhe ihm, nie wieder bei ihm zu kaufen. Wenn das auch nix nützt würde ich ein kurzes Schreiben aufsetzen ohne großes Primborium und eine knappe Frist setzen und ankündigen, da ansinsten ein Anwalt eingeschlatet wird, was erhebliche Kosten verursacht. Und dies würd ich nach Ablauf der Frist auch sofort tun, wirst sehen, wie schnell er sich drum künmmert.
Viel Glück
Hardy
P.S.: Habe keine Schuldgefühle, Dein Kumpel ist ja auch nicht auf den Kopf gefallen, wenn man ein Gerät deutlich billiger bekommt als normal, dann hat es meist einen Haken. Das ist doch aber nicht Deine Schuld.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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