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29.04.2003, 17:01
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2002
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Rechtliches: Starbilder veröffentlichen
Schönen guten Tag!
Mal zur Abwechslung eine rechtliche Frage:
Drauf sollen Bilder/ Wallpapers von deutschen und internationalen Stars. Da ich kein Risiko eingehen will und darf stellt sich mir natürlich die Frage nach den Veröffentlichungsrechten. Darf ich einfach so ein Bild von Jennifer Lopez auf meiner Seite publizieren?
Jüngstens hat ja erst Oliver Kahn EA auf einige Millionen Schadenersatz verklagt und gewonnen. Nicht das ich jetzt ne Schwulenseite machen will  trotzdem bin ich etwas ratlos. Darf ich? Darf ich nicht? Was drohen mir für Strafen? Hat vielleicht schonmal jemand Erfahrungen damit gemacht?
Danke! Michael
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Geändert von seventyfour (08.07.2006 um 14:58 Uhr).
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29.04.2003, 17:23
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Hi Michael
Wir haben das Thema hier schon einige Male behandelt. Tatsache ist sicherlich, dass du auf keinen Fall Bilder veröffentlichen darfst, deren Copyright du nicht inne hast, oder zumindest ne Lizenz dafür gekauft hast.
Schau mal hier, da findest du einige Threads zu diesem Thema.
Gruss Adi
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29.04.2003, 17:59
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2002
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Ich frag mich dann nur wie das Seiten wie zB k-babes.de gemacht haben? Oder was ist mit den Seiten die Wallpapers veröffentlichen?
Könnte man die quasi alle vor Gericht bringen? Den es hat sich sicher niemand eine Lizenz von Britneys Manager geholt!
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29.04.2003, 18:42
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#4
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Hi seventyfour,
scheinbar hat die von dir angesprochene Site auch schon ihre Pforten geschlossen.
Aber zu deiner Frage: Wenn du Bilder von Stars veröffentlichen möchtest, dann frag doch am Besten mal bei Musikverlagen und den entsprechenden Promotionabteilungen nach. Die haben oft die Rechte an der Vermarktung ihrer Stars. So werden sicher auch diverse Fanclubs vorgehen. Möglicherweise musst du für bestimmte Bilder auch Lizenzgebühr bezahlen. Man wird auch sicherlich abwägen, ob es sich bei der Website um eine Fanpage, oder um eine Site handelt, die Persönlichkeiten eher auf nicht gewünschte Weise präsentiert.
Was jetzt die anderen Sites betrifft: Wenn auf 100 anderen Websites, Bilder von Prominenten veröffentlicht werden, dann sollten auch die dafür nötigen Genehmigungen vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist es illegal und strafbar – für dich und für alle anderen auch!
Gruß nici
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29.04.2003, 19:02
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo 74,
die Tatsache, das andere gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte verstoßen bedeutet nicht, das Du wegen einem solchem Verstoß nicht in Anspruch genommen werden kannst. Die haben dann, sagen wir mal Glück gehabt. Allerdings zeigt die Tatsache, das es diese Seite nicht mehr gibt wohl alles.
Um Kosten zu vermeiden würde ich mich mit den entsprechenden Rechteinhabern kurzschließén. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn Du eine negative Antwort erhälst. Markenprodukte setzen oft einen bestimmten "Präsentationsrahmen" voraus.
MfG Thomas
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29.04.2003, 19:27
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2002
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Die oben angesprochene Site existierte 2 Jahre lang, gehörte zu dem Krawall-Netzwerk.
Ich selsbt kenne mich nur wenig in dem Metier aus, bin im Endeffekt eigentlich nur für die Programmierung zuständig, mein Kumpel wollte adden.
Aber ihr habt schon Recht. Die Markenrechte liegen bei den Stars, trotzdem reizt mich dieses Thema irgendwie. Ich weiß noch nicht was ich machen werde...
Vielleicht probier ichs auch einfach mal aus. Mehr als ne Abmahnung kann ja nicht kommen ... *hüstel*
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29.04.2003, 20:19
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wilhelmshaven
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hi seventyfour!
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass du gute chancen zur veröffentlichung hast, wenn eure seite einen gewissen werbeeffekt für den jeweiligen star darstellt. wo wollt ihr ihr die bilder hernehmen? wollt ihr die wallpapers selber erstellen?
nachfragen bei den plattenfirmen bzw. produktionsgesellschaften mit seitenreferenz lohnt eigentlich immer. kann aber auch manchmal sehr frustig sein ;-)
hatte das thema auch schon mit einigen fotos die wir von schauspielern gemacht haben.
lg,
keen
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Gute Menschen schlafen besser,
schlechte haben mehr Spaß wenn sie wach sind! ;o)
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29.04.2003, 20:57
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2002
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Zitat:
Original geschrieben von keen
wo wollt ihr ihr die bilder hernehmen? wollt ihr die wallpapers selber erstellen?
nachfragen bei den plattenfirmen bzw. produktionsgesellschaften mit seitenreferenz lohnt eigentlich immer. kann aber auch manchmal sehr frustig sein ;-)
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Also mein Kumpel hat 1200 Bilder. Wo er die her hat weiß ich net! Aber ich denk ma von anderen Seiten! Selbst fotografiert hat er sie sicherlich net
Naja, aber das mit den Plattenfirmen nachfragen ist mir ehrlich gesagt etwas stressig. Dann frag ich lieber nicht, bekomm ne Abmahnung und kann sagen, dass ich nicht wußte das sie MArkenrechte haben, anstatt ich sie frag, sie untersagen es mir und ich veröffentliche die Bilder dann verbotenerweise doch... 
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29.04.2003, 21:19
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2002
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Naja, kann dann aber echt teuer für Dich werden.
"Naja Herr Richter, ich wusste nicht das Kokain verboten ist" ...
Spaß beiseite, die Anwälte interessiert es nicht, ob man es wusste oder nicht.
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29.04.2003, 21:35
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2002
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ACHJA! Ich sach euch nur wenn ICH erstma mit MEINEN ANWÄLTEN aufkreuze, dann ham die doch alle KEINE chance
Also wie gesagt, ich werd ma schaun. Muss nochma ein paar Nächte drüber schlafen...
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29.04.2003, 21:35
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
Original geschrieben von seventyfour
..... Mehr als ne Abmahnung kann ja nicht kommen ... *hüstel*
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Das finde ich eine gesunde und sehr optimistische Einstellung. Ich will dir ja Deinen Elan als Fan nicht nehmen und Dir auch nicht den Tach versauen:
z.B. bei einer Abmahnung wegen fehlendem Impressum wird in der Regel von einem Streitwert von 10 - 15.000 € ausgegangen. Das macht dann an zu zahlender Gebühr an den abmahnenden RA ca. 700 € .....
Bei Stars wird der Betrag noch höher sein, was man zumindestens so in den Gazetten liest, geht ja oft in den 6stelligen Bereich - je nach Bekanntheit und Art der Persönlichkeitsverletzung - von daher ist der og Betrag echt noch harmlos.
Allerdings können in den meisten Fällen, den meisten wohlgemerkt, nur Domains abgemahnt werden die in den Läandern registriert sind, wo man den Inhaber zweifelsfrei feststellen kann. Wie das bei de.vu oder .ru Domains ist weiß ich nicht. Aber da kommt dann vielleicht ein Abgesandter von dieser Firma  . Da weiß man ja nicht was schlimmer ist .....
Thomas
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29.04.2003, 21:37
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wilhelmshaven
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spielkinder! :-(
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Gute Menschen schlafen besser,
schlechte haben mehr Spaß wenn sie wach sind! ;o)
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29.04.2003, 23:59
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Landeshauptstadt Düsseldorf
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By the way: Olliver Kahn hat nicht x Millionen Euro an Schadensersatz bekommen, sondern bekommt bei Zuwiderhandlung EA's nur lächerliche 250000 Euro.
Doch Kahn's Anwalt, lässt nun prüfen, wie oft das Spiel "Fifa Fußball Weltmeisterschaft 2002" verkauft wurde und erhofft nun in einer möglichen Berufung den Schadensersatz in den Millionenbereich zu treiben...
(Quelle: Rheinische Post 29.4.2003)
mrX
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30.04.2003, 00:01
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#14
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2001
Ort: München
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Zitat:
Original geschrieben von mrx
Doch Kahn's Anwalt, lässt nun prüfen, wie oft das Spiel "Fifa Fußball Weltmeisterschaft 2002" verkauft wurde und erhofft nun in einer möglichen Berufung den Schadensersatz in den Millionenbereich zu treiben...
(Quelle: Rheinische Post 29.4.2003)
mrX
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Kann ich verstehen, er verdient ja schließlich auch kaum was bei Bayern ... 
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30.04.2003, 00:11
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Landeshauptstadt Düsseldorf
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[OT]Vielleicht wird die Scheidung teurer als befürchtet oder will er sich jetzt doch nicht von seiner Frau trennen und braucht das Geld um ihr ein Wiedergutmachungsgeschenk zu kaufen - wer weiß, wer weiß???[/OT]
mrX
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