|
Hallo,
Dauerfristverlängerung heisst, dass du Deine Anmeldungen immer einen Monat später abgeben kannst.
Hast Du denn überhaupt Angestellte?
Je nach Lohn, bzw. gez. Lohnsteuer muss man monatlich, viertelj. oder jährlich abgeben.
Da Du monatlich die Abrechnung machen musst, ist es doch eigentlich egal, wie man Anmedlungen abgibt, macht man es nicht monatlich, sollte man in jedem Fall die zu zahlende Lohnsteuer beiseite legen.
Die Lohnkonten führt der, der die Lohnabrechnung macht.
Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
|