Ach du Ärmste,
da hast du dir ja nen Brocken eingefangen (ich hatte schon den vorherigen Tread zu diesem Thema verfolgt).
So in dieser Art könntest du etwas in den Vertrag miteinbinden:
„Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.“
Ob man dann noch einen Satz hinzufügt, wie:
„Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Vertragsstrafe in Höhe von ...
zu rechnen ...“
finde ich dann doch etwas heftig. Ich wüsste auch nicht, welchen Betrag man dafür einsetzt und in wie weit das die Rechtswirksamkeit des Vertrags beeinflusst.
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
Gruß nici


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