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29.05.2003, 15:39
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Magdeburg
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Einkommenssteuererklärung
Hallo,
ich muss nun zum ersten mal meine Einkommenssteuererklärung schreiben und bräuchte Infos.
Worauf muss ich achten? Was muss ich alles ausfüllen?
Ich bin nach Kleinunternehmerregelung USt-befreit und habe nach Einnahme-Überschuss rechnung knapp 2 1/2 Tausend Euro letztes Jahr verdient.
Desweiteren habe ich einen Nebenjob auf Lohnsteuerkarte gehabt, wo ich knapp 3 1/2 Tausend verdient habe.
Dafür habe ich vom Finanzamt auch eine Anlage N erhalten.
Desweiteren habe ich eine Anlage GSE erhalten??? Ich verstehe nicht genau was ich wo jetzt ausfüllen muss :\ Hat jemand einen guten Link wo ich sehe was ich alles ausfüllen muss?
Und muss ich eigentlich Einkommenssteuer bezahlen bei meinem gesamtgewinn von 6.000 Euro?
Ich finde diese ganzen Blätter ziemlich verwirrend...
Danke schonmal!!!
Gruss
Sam
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29.05.2003, 16:25
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2003
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Nein, unter 7.200€ musst du kein Einkommenssteuer zahlen!
Besser du gehst zu einem Steuerberater, selbst kannst du viele Fehler machen.
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29.05.2003, 16:49
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
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Hi,
die Kosten fürn Steuerberater kannst Du auch als Werbungskosten abziehen.
Beachte aber: Termin für 2002 ist der 31. Mai -
Du hast nicht mehr viel Zeit oder beantrage
gleich Fristverlängerung!
Im Hauptbogen mußt Du ankreuzen, für welche Einkommensarten
Du einen Bogen abgibst, also N für die nichtselbständige, GSe für
die selbständige Tätigkeit.
1.Werte aus der Lohnsteuerkarte in die Anlage N übertragen
2.Für die selbständige Tätigkeit (Anlage GSe) rechnest Du so:
Einnahmen minus Ausgaben = Betrag x
3.Hauptbogen ausfüllen, Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnl.Belastungen eintragen. Unterschreiben und ab
dafür!
USt Erklärung brauchst Du ja nicht abgeben
Gruss
23012
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29.05.2003, 19:40
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Sam,
viele Deiner Fragen findest Du im TP bereits beantwortet, einige Tipps wurden Dir bereits zur Frage selbst gegeben.
Etwas weiter unten in der TS-Übersicht findest Du das hier.
Warum ich das eigentlich die Tage hochgeladen habe frage ich mich jetzt heute nicht .....
Schönen Tag noch
Thomas
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29.05.2003, 19:55
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
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Hallo MasterL,
Dein Link ist sehr hilfreich - wir armen Steuerknechte gell?
Bei den Formularen gehen die Links zum "Mantelbogen"
und "Anleitung zum M." ins Leere!
Von der Wiege bis zur Bahre -
Formulare, Formulare ...
Gruss
23012
PS Kennst Du den?
Die einzige abartige Veranlagung, die ich kenne, wird vom
Finanzamt verschickt.
(Wolfgang Neuss)
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29.05.2003, 21:30
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo 23012,
danke für den Hinweis - jetzt müßte es eigentlich funktionieren.
Ansonsten mal beim Hans direkt gucken. Da werden auch viele Fragen direkt durch Artikel udergl. beantwortet.
MfG Thomas
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29.05.2003, 22:52
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Magdeburg
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Hallo,
hui, vielen Dank für die Antworten. Ich werde mir den Link erstmal anschauen bevor ich fragen stelle.
Ja ich weiss. Eigentlich muss ich morgen die Erklärung abgeben, aber ich bin halt jemand der Dinge (leider  gerne vor sich herschiebt...
Vielen Dank, hier kriegt man immer schnell hilfe, das finde ich super!
Gruss
Sam
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29.05.2003, 23:04
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Desi,
Du mußt die Erklärung nicht morgen abgeben. Die Frist läuft zwar richtigerweise bis zum 31.5. Da dieser Tag aber auf einen Samstag fällt, wird sie automatisch bis zum nächsten Werktag, also Montag, den 2. Juni 24:00 Uhr verlängert .....
Es bleibt also noch genug Zeit.
Desweiteren besteht noch die Möglichkeit auf Fristverlängerung. Da genügt eigentlich ein Anruf beim zuständigem Sachbearbeiter. Allerdings ist der Satz: "Das schaff ich nicht" nicht gern gehört bzw reicht nicht aus. Aber wenn man noch auf wichtige Unterlagen wartet, dann steht dem oft nix im Wege ....
Ausserdem gibt es doch jetzt Elster. Dann mußte nur in den nächsten Tagen dennoch die Unterlagen nachreichen .....
Thomas
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29.05.2003, 23:42
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Magdeburg
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Hallo,
ehrlich? Na da hab ich ja noch ein paar Tage Zeit. Danke für die Info!! Ich werde morgen gleich mal zum Finanzamt gehen und ein paar Fragen stellen  Der Link war schon super!!! Habs gerade durchgelesen und habe den Hauptbogen und die Anlage N schon fertig
Aber ich bräuchte vielleicht noch ein paar Infos zur Anlage GSE...habt ihr da auch solch einen wertvollen Link?
Daaaaanke!
Gruss
Sam *dummundhektischgeboren* 
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23.08.2007, 12:39
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Trier
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Einkommenssteuererklärung noch nicht gemacht
Hallo zusammen, erstmal ein Lob an die Verantwortlichen dieses Forums, hier findet man ja echt alles.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe mir gedacht ich führe diesen Thread einfach weiter, statt ein neues Thema zu erstellen.
Also ich habe meine Einkommenssteuererklärung bis heute nicht gemacht, wegen Umzug in eine andere Stadt, Unistress (Klausuren, Hausarbeiten etc.) und wahrscheinlich auch wegen Unwissenheit über die Durchführung dieser ...
Naja, kann mir jemand vielleicht sagen, was passiert, wenn man die ESE so schleifen lässt und wie ich weiter verfahren soll. Ich habe in '06 zwischen
2 und 4 tsd. € verdient, und als Student kann man selbst das bisschen Geld was da wieder rauskommt gut gebrauchen
Ich danke schon einmal für die Hilfe.
Grüße
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23.08.2007, 12:42
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von DaNeis
und als Student kann man selbst das bisschen Geld was da wieder rauskommt gut gebrauchen 
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Dann mach die Erklärung doch einfach.
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23.08.2007, 12:51
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Trier
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Wow. Das ging ja schnell.
Geht das denn so einfach? Ich lese immer was von Stichtag 31.Mai ...
Ich meine es gibt ja nicht umsonst einen Stichtag. Sonst würde ja jeder die Erklärung irgendwann im Verlaufe des Jahres machen...
Was ich noch vergessen habe zu fragen: Ich bin von Koblenz nach Trier gezogen, die Steuern hat das FA Koblenz bekommen. Muss ich nun die Erklärung beim Koblenzer FA machen oder muss ich als "Trierer" ins Trierer FA gehen?
Gruß
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23.08.2007, 12:59
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Achso, ich dachte du hast eine Erinnerung bekommen, weil du ja auch nach Konsequenzen gefragt hast.
Ich weiss leider nicht ob man die "freiwillige" Erklärung noch nachreichen darf.
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23.08.2007, 13:05
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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der Stichtag 31.05. des Folgejahres gilt für Pflichtveranlagungen
Jeder hat in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben. Deutsches Steuerrecht wäre aber nicht deutsches Steuerrecht, wenn es nicht ein paar Ausnahmeregelungen gibt (sog. Antragsveranlagungen).
Die Antragsveranlagungen müssen keine Steuererklärung abgeben, können dies aber innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist (für 2006 also Zeit bis 31.12.2008 ). Eine Veranlagung kann unterbleiben wenn ausschließlich Arbeitslohn bezogen wird, es sei denn man erfüllt die in § 46 EStG genannten Voraussetzungen. Zudem kann eine Veranlagung unterbleiben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigt, vgl. § 56 EStDV. Dies weis das Finanzamt aber nicht immer und fordert selbstständig eine Steuererklärung an. In dem Fall ist dann auch eine Steuererklärung abzugeben bzw. es sind ausreichend Gründe vorzulegen, die das Gegenteil beweisen.
Wurde ein Steuerabzug von den Einnahmen durchgeführt, zum Beispiel Lohnsteuer beim Arbeitslohn oder Kapitalertragsteuer bei Zinseinnahmen lohnt es sich aber oftmals eine Steuererklärung abzugeben, zumal man die zuviel gezahlten Steuern erstattet bekommt. Gilt natürlich nicht für jeden. Die Leute haben aber dann aber einen Steuerberater.
So, jetzt habe ich mir einmal die Arbeit gemacht das zu beschreiben und kann in Zukunft immer wieder auf diesen Beitrag verweisen.
Gruß
Sven
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23.08.2007, 13:34
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#15
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Trier
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Ok, vielen dank für die Antwort.
Ergo habe ich theoretisch bis '08 Zeit?
Eine Aufforderung habe ich vom Fiskus nicht bekommen, also konnte ich ja theoretisch nicht wissen, wann der Stichtag ist.
Muss ich mich denn jetzt an das FA wenden, welches die damals gezahlten Steuern erhalten hat, oder an das FA, das für meinen neuen Wohnsitz zuständig ist!?
Gruß
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