Wenn du bzw. die GbR keine Umsatzsteuererklärung abgebt, dürft ihr auch keine Umsatzsteuer ( = MWSt) ausweisen, da ihr sie ja auch nicht ans Finanzamt bezahlt. Das wäre dann Steuerhinterziehung.
Es ist durchaus ok in solchen Fällen, Rechnungen ohne MWSt zu schreiben (macht jede Schülerzeitung und auch viele Vereine z.B.). Für den Kunden ist trotzdem eine korrekte Absetzfähigkeit deiner Rechnung gegeben. Viele Kunden wollen das aber nicht immer gleich kapieren
