mysqldumper
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 18.11.2007, 11:17   #16
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
Baga macht alles soweit korrekt
Question

Danke für die Hilfe im August

Ich habe allerdings wieder eine Frage bzw. nach dem Lesen dieses Topics hätte ich einfach nur gerne die Bestätigung, dass es richtig ist, ein Produkt an einen Endverbraucher in einem Drittland (Island, Schweiz) ohne MwSt. zu berechnen

Allerdings wurde mir von jemanden, der sich damit auskennt, gesagt, dass ich beim Versand in die CH trotzdem "Geschenk" auf dem Zollaufkleber ankreuzen könne oder solle, weil es eine Freigrenze von CHF 100 bei der Einfuhr gäbe. Kann das jemand bestätigen? Rechnung lege ich ins Paket.
Baga ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.11.2007, 11:43   #17
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Allerdings wurde mir von jemanden, der sich damit auskennt, gesagt, dass ich beim Versand in die CH trotzdem "Geschenk" auf dem Zollaufkleber ankreuzen könne oder solle, weil es eine Freigrenze von CHF 100 bei der Einfuhr gäbe. Kann das jemand bestätigen? Rechnung lege ich ins Paket.
Schalte mal kurz den Verstand ein und überlege ob es die richtige Deklaration ist, wenn Du verkaufte Ware als Geschenk deklarierst
.
.
.
Na, was kam bei raus? Richtig, Du machst dich strafbar wegen falscher Zolldeklaration.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 11:52   #18
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Ich habe allerdings wieder eine Frage bzw. nach dem Lesen dieses Topics hätte ich einfach nur gerne die Bestätigung, dass es richtig ist, ein Produkt an einen Endverbraucher in einem Drittland (Island, Schweiz) ohne MwSt. zu berechnen
an Endverbraucher wird immer mit USt geliefert.

EDIT
bezogen auf Dienstleistungen natürlich, insofern ist geliefert der falsche Ausdruck
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (18.11.2007 um 14:10 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 12:50   #19
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
Baga macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
an Endverbraucher wird immer mit USt geliefert.
Also stimmt nicht der Beitrag von Thomas von hier

Zitat:
...von Deutschland nach Österreich berechnest du "ganz normal" die deutsche MWST in Höhe von 16%. Zum Nachweis, dass du diese auch abführst, benötigst du eine "UmsatzsteuerIdendifikationsNummer" diese bekommst du umsonst und auch meist schnell beim Bundesamt für Finanzen Saarlois.

innerhalb der EU wird immer der im Rechnungs stellenden Land gültige USt.-Satz berechnet.

bei Handel/Dienstleistungen ausserhalb der EU (z.B. Schweiz) kannst du steuerfrei, also für netto liefern/arbeiten.

Du musst diesen Umsatz nicht "umsatzversteuern" und dein Kunde muss in seinem Land die dort gültige USt. abführen (in der Schweiz lächerliche 7% z.Zt. glaube ich )
Baga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 14:07   #20
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
vielleicht solltest du mal schreiben was für eine Leistung du überhaupt erbringst an deinen Endkunden. Handelt es sich um eine Dienstleistung (wenn ja um was für eine?) oder um eine Warenlieferung?
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 11:32   #21
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2005
Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
bei Waren weiß ich es genau:

innerhalb der EU (also in deinem Fall Niederlande zutreffend) berechnest du ganz normale deutsche MWSt.

Dein Kunde (sofern er in Holland vorsteuerabzugsberechtigt ist) kann diese dann auch ganz normal als Vorsteuer geltend machen

bei Nicht-EU-Ländern wird eine Netto-Rechnung geschrieben: du brauchst dann auch keine Umsatz´steuer hier dafür bezahlen, der Kunde muss den in seinem Land gültigen Steuersatz dort bezahlen.
Das ist nicht richtig.

Wenn beide Unternehmer die USt.-Idnr. haben werden Warenlieferungen mit 0% USt. durchgeführt.
Bei Dienstleistungen sind nur 0% möglich wenn eine "elektronische Lieferung von Texten, Bildern, Programmierung" durchgeführt wurde, d.h. wenn das virtuelle Endprodukt nicht in DE sondern im EU-Land online läuft. Auf der Rechnung muss dann "Reverse Charge - Steuerschuld beim Rechnungsempfänger" stehen.
Bei allen sonstigen Dienstleistungen muss deutsche USt. ausgewiesen haben, die EU-Firma kann sich dann über dortige Dienstleister das Geld vom deutschen Finanzamt zurückholen.

Dazu habe ich gleich mal eine Frage: angenommen man erhält Waren aus der EU mit 0% USt. ausgewiesen (beide Firmen haben USt.-IdNr.). Muss man dies in der Einkommenssteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung angeben und wenn ja: in welchem Feld???
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 12:47   #22
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Dazu habe ich gleich mal eine Frage: angenommen man erhält Waren aus der EU mit 0% USt. ausgewiesen (beide Firmen haben USt.-IdNr.). Muss man dies in der Einkommenssteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung angeben und wenn ja: in welchem Feld???
das wäre ein innergemeinschaftlicher Erwerb, der in der Anlage UR zur USt-Erklärung einzutragen ist (eine der 790er Kennzahlen).
Für die Vorsteuer wäre dann in der USt-Erklärung die KZ 761 auszufüllen.

Evtl. ist auch eine Zusammenfassende Meldung ans BZSt erforderlich.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 10:11   #23
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat:
...von Deutschland nach Österreich berechnest du "ganz normal" die deutsche MWST in Höhe von 16%. Zum Nachweis, dass du diese auch abführst, benötigst du eine "UmsatzsteuerIdendifikationsNummer" diese bekommst du umsonst und auch meist schnell beim Bundesamt für Finanzen Saarlois.

innerhalb der EU wird immer der im Rechnungs stellenden Land gültige USt.-Satz berechnet.

bei Handel/Dienstleistungen ausserhalb der EU (z.B. Schweiz) kannst du steuerfrei, also für netto liefern/arbeiten.

Du musst diesen Umsatz nicht "umsatzversteuern" und dein Kunde muss in seinem Land die dort gültige USt. abführen (in der Schweiz lächerliche 7% z.Zt. glaube ich )
Zur Vollständigkeit halber: 7,6%
Edit:Exkurs:
Im Übrigen ist zu beachten, dass bei Erbringung einer Dienstleistung eines ausländischen Unternehmers in die Schweiz, der Empfänger der Leistung (Privatperson) nicht immer die 7,6% abführen muss. Erst wenn der Empfänger der Leistung (Privatperson) im Jahr im Wert von mehr als 10.000.-- CHF Dienstleistungen bezieht, muss sich diese Person melden und die 7,6% abführen.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"

Geändert von AO Gott (26.11.2007 um 19:45 Uhr).
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
steuer ins ausland bei dienstleistungen? steuer ins ausland bei dienstleistungen?
« Durchgangszimmer als Arbeitszimmer | Sind AGBs und Preiliste ein muss auf der Webseite »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:09 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67