 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
18.11.2007, 11:17
|
#16
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2007
|
Danke für die Hilfe im August
Ich habe allerdings wieder eine Frage bzw. nach dem Lesen dieses Topics hätte ich einfach nur gerne die Bestätigung, dass es richtig ist, ein Produkt an einen Endverbraucher in einem Drittland (Island, Schweiz) ohne MwSt. zu berechnen
Allerdings wurde mir von jemanden, der sich damit auskennt, gesagt, dass ich beim Versand in die CH trotzdem "Geschenk" auf dem Zollaufkleber ankreuzen könne oder solle, weil es eine Freigrenze von CHF 100 bei der Einfuhr gäbe. Kann das jemand bestätigen? Rechnung lege ich ins Paket.
|
|
|
18.11.2007, 11:43
|
#17
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Allerdings wurde mir von jemanden, der sich damit auskennt, gesagt, dass ich beim Versand in die CH trotzdem "Geschenk" auf dem Zollaufkleber ankreuzen könne oder solle, weil es eine Freigrenze von CHF 100 bei der Einfuhr gäbe. Kann das jemand bestätigen? Rechnung lege ich ins Paket.
|
Schalte mal kurz den Verstand ein und überlege ob es die richtige Deklaration ist, wenn Du verkaufte Ware als Geschenk deklarierst
.
.
.
Na, was kam bei raus? Richtig, Du machst dich strafbar wegen falscher Zolldeklaration.
|
|
|
18.11.2007, 11:52
|
#18
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Ich habe allerdings wieder eine Frage bzw. nach dem Lesen dieses Topics hätte ich einfach nur gerne die Bestätigung, dass es richtig ist, ein Produkt an einen Endverbraucher in einem Drittland (Island, Schweiz) ohne MwSt. zu berechnen
|
an Endverbraucher wird immer mit USt geliefert.
EDIT
bezogen auf Dienstleistungen natürlich, insofern ist geliefert der falsche Ausdruck
Geändert von Sven (18.11.2007 um 14:10 Uhr).
|
|
|
18.11.2007, 12:50
|
#19
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2007
|
Zitat:
Zitat von Sven
an Endverbraucher wird immer mit USt geliefert.
|
Also stimmt nicht der Beitrag von Thomas von hier
Zitat:
...von Deutschland nach Österreich berechnest du "ganz normal" die deutsche MWST in Höhe von 16%. Zum Nachweis, dass du diese auch abführst, benötigst du eine "UmsatzsteuerIdendifikationsNummer" diese bekommst du umsonst und auch meist schnell beim Bundesamt für Finanzen Saarlois.
innerhalb der EU wird immer der im Rechnungs stellenden Land gültige USt.-Satz berechnet.
bei Handel/Dienstleistungen ausserhalb der EU (z.B. Schweiz) kannst du steuerfrei, also für netto liefern/arbeiten.
Du musst diesen Umsatz nicht "umsatzversteuern" und dein Kunde muss in seinem Land die dort gültige USt. abführen (in der Schweiz lächerliche 7% z.Zt. glaube ich )
|
|
|
|
18.11.2007, 14:07
|
#20
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
vielleicht solltest du mal schreiben was für eine Leistung du überhaupt erbringst an deinen Endkunden. Handelt es sich um eine Dienstleistung (wenn ja um was für eine?) oder um eine Warenlieferung?
|
|
|
24.11.2007, 11:32
|
#21
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
|
Zitat:
Zitat von Thomas
bei Waren weiß ich es genau:
innerhalb der EU (also in deinem Fall Niederlande zutreffend) berechnest du ganz normale deutsche MWSt.
Dein Kunde (sofern er in Holland vorsteuerabzugsberechtigt ist) kann diese dann auch ganz normal als Vorsteuer geltend machen
bei Nicht-EU-Ländern wird eine Netto-Rechnung geschrieben: du brauchst dann auch keine Umsatz´steuer hier dafür bezahlen, der Kunde muss den in seinem Land gültigen Steuersatz dort bezahlen.
|
Das ist nicht richtig.
Wenn beide Unternehmer die USt.-Idnr. haben werden Warenlieferungen mit 0% USt. durchgeführt.
Bei Dienstleistungen sind nur 0% möglich wenn eine "elektronische Lieferung von Texten, Bildern, Programmierung" durchgeführt wurde, d.h. wenn das virtuelle Endprodukt nicht in DE sondern im EU-Land online läuft. Auf der Rechnung muss dann "Reverse Charge - Steuerschuld beim Rechnungsempfänger" stehen.
Bei allen sonstigen Dienstleistungen muss deutsche USt. ausgewiesen haben, die EU-Firma kann sich dann über dortige Dienstleister das Geld vom deutschen Finanzamt zurückholen.
Dazu habe ich gleich mal eine Frage: angenommen man erhält Waren aus der EU mit 0% USt. ausgewiesen (beide Firmen haben USt.-IdNr.). Muss man dies in der Einkommenssteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung angeben und wenn ja: in welchem Feld???
|
|
|
24.11.2007, 12:47
|
#22
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Dazu habe ich gleich mal eine Frage: angenommen man erhält Waren aus der EU mit 0% USt. ausgewiesen (beide Firmen haben USt.-IdNr.). Muss man dies in der Einkommenssteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung angeben und wenn ja: in welchem Feld???
|
das wäre ein innergemeinschaftlicher Erwerb, der in der Anlage UR zur USt-Erklärung einzutragen ist (eine der 790er Kennzahlen).
Für die Vorsteuer wäre dann in der USt-Erklärung die KZ 761 auszufüllen.
Evtl. ist auch eine Zusammenfassende Meldung ans BZSt erforderlich.
Gruß
Sven
|
|
|
25.11.2007, 10:11
|
#23
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
|
Zitat:
Zitat:
...von Deutschland nach Österreich berechnest du "ganz normal" die deutsche MWST in Höhe von 16%. Zum Nachweis, dass du diese auch abführst, benötigst du eine "UmsatzsteuerIdendifikationsNummer" diese bekommst du umsonst und auch meist schnell beim Bundesamt für Finanzen Saarlois.
innerhalb der EU wird immer der im Rechnungs stellenden Land gültige USt.-Satz berechnet.
bei Handel/Dienstleistungen ausserhalb der EU (z.B. Schweiz) kannst du steuerfrei, also für netto liefern/arbeiten.
Du musst diesen Umsatz nicht "umsatzversteuern" und dein Kunde muss in seinem Land die dort gültige USt. abführen (in der Schweiz lächerliche 7% z.Zt. glaube ich )
|
Zur Vollständigkeit halber: 7,6%
Edit:Exkurs:
Im Übrigen ist zu beachten, dass bei Erbringung einer Dienstleistung eines ausländischen Unternehmers in die Schweiz, der Empfänger der Leistung (Privatperson) nicht immer die 7,6% abführen muss. Erst wenn der Empfänger der Leistung (Privatperson) im Jahr im Wert von mehr als 10.000.-- CHF Dienstleistungen bezieht, muss sich diese Person melden und die 7,6% abführen.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Geändert von AO Gott (26.11.2007 um 19:45 Uhr).
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:09 Uhr.
|
 |