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Thema: steuer ins ausland bei dienstleistungen?

  1. #1
    TP-Insider pille macht alles soweit korrekt Avatar von pille
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    steuer ins ausland bei dienstleistungen?

    moin leute,
    könnt ihr mir bei folgender sache helfen?

    ich habe in einer drucksache u.a. auch holländische werbepartner.
    denen habe ich nun eine rechnung mit mwst. geschickt.

    wie ist die sachlage hier?

    muss der holländer die rechnung nun brutto oder netto zahlen.
    es handelte sich hier jedoch nicht um eine ware in dem sinne, sondern lediglich um eine anzeige. es wurde also nur eine dienstleistung nach holland verkauft.
    Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.

  2. #2
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    moin Pille,
    dazu solltest du am besten mal deinen Steuerberater fragen. Generell ist es wohl so, dass Du Dienstleistungen ins Ausland (EU) ohne Mehrwertsteuer berechnest. Das kann aber wohl von Land zu Land unterschiedlich sein. Rechnung von Deutschland nach Österreich (Dienstleistungen) werden jedenfalls ohne MWSt. geschrieben.
    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  3. #3
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    Smile

    bei Waren weiß ich es genau:

    innerhalb der EU (also in deinem Fall Niederlande zutreffend) berechnest du ganz normale deutsche MWSt.

    Dein Kunde (sofern er in Holland vorsteuerabzugsberechtigt ist) kann diese dann auch ganz normal als Vorsteuer geltend machen

    bei Nicht-EU-Ländern wird eine Netto-Rechnung geschrieben: du brauchst dann auch keine Umsatz´steuer hier dafür bezahlen, der Kunde muss den in seinem Land gültigen Steuersatz dort bezahlen.


    meines Erachtens kann das bei Dienstleistungen nicht viel anders sein

    mein Stb. konnte mir bei diesen Fragen mal ausnahmsweise nicht sonderlich weiterhelfen, die Außenhandelsabteilung der örtlichen IHK war dazu aber perfekt in der Lage

    noch 2 Threads zum Thema:

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  4. #4
    TP-Lady Mod nici bringt sich richtig ein nici bringt sich richtig ein Avatar von nici
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    Hi,
    noch ein kleiner Nachtrag zu der Antwort von nice.
    Soweit ich weiß gilt das nur, sofern der Kunde über eine Umsatzsteuer ID verfügt.
    Verkaufst du Dienstleistungen/Produkte an Privatkunden (Endverbraucher) was bei dir scheinbar nicht der Fall ist, oder halt an Firmen ohne die ID, so wird die MwSt. mitaufgeführt.

    Gruß nici

  5. #5
    TP-Lady Mod nici bringt sich richtig ein nici bringt sich richtig ein Avatar von nici
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    @Thomas

    Uops, da scheinen wir doch etwas unterschiedliche Infos zu haben, oder?
    Vielleicht hat mein Steuerberater mir ja falsche Info gegeben?
    Wäre mal nötig zu klären.

    Gruß nici

  6. #6
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    ja, grübele gerade auch ...

    was ich schrieb, gilt auf jeden Fall für meinen webshop ...

    aber das ist in aller Regel ja auch Verkauf an Endverbraucher

    beim Handel zwischen zwei Gewerbetreibenden sieht das ja schon wieder anders aus ...

    hab' den entscheidenden Thread endlich wiedergefunden:

    innerhalb der EU:

    beide Geschäftspartner haben ein Gewerbe + UST-ID: dann kann untereinander netto/netto abgerechnet werden.

    nur ein Geschäftspartner hat Gewerbe, der andere ist Endverbraucher, dann wird normale USt. des Ursprungsland berechnet

    außerhalb der EU:

    kann ich sowohl an Endverbraucher als auch an Gewerbetreibende netto berechnen.
    von hier

  7. #7
    TP-Lady Mod nici bringt sich richtig ein nici bringt sich richtig ein Avatar von nici
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    Ja, so würde ich da auch zustimmen!
    Hatte vergessen, das natürlich beide Gewerbe und UST-ID haben müssen.

    Gut, dass wir verglichen haben, hab schon nen Schreck bekommen.

    Gruß nici

  8. #8
    TP-Insider pille macht alles soweit korrekt Avatar von pille
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    so, danke erstmal für die infos.

    mein st.-berater hat sich mitlerweile auch gemeldet:

    so isses:

    beide vertragspartner müssen eine id-nr. haben und auch angeben.
    dann muss rechnung o. mwst. geswchrieben werden und auch nur bezahlt werden.
    denn der fiskus bezahlt dem holländer keine steuer zurück - ergo braucht der holländer auch keine zu zahlen.
    Zieht euch warm an, denn draussen ist es kälter als im Dunkeln.

  9. #9
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Hi,
    ich kann jetzt ja nur für meinen speziellen Fall sprechen. Ich bin Freiberuflerin und habe keine USt.-ID (nur eine Steuernummer vom Finanzamt). Meine Steuerberaterin hat mir gesagt, dass ich diese UST-ID auch nur benötige, wenn ich Waren ins Ausland verkaufe. Bei Dienstleistungen brauche ich diese nicht. In meinem speziellen Fall: Dienstleisung nach Österreich verkauft, hieß das für mich. Rechnung OHNE Mehrwertsteuer.

    ... naja aber Steuerberater wissen vielleicht auch nicht alles. *grübel*

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


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  10. #10
    TP-Newbie Baga macht alles soweit korrekt
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    Exclamation

    Hi,

    danke für die vielen Infos zu diesem Thema. Leider bin ich jetzt aber etwas verwirrt und wollte noch mal zu meinem speziellen Fall nachfragen:

    Ich bin Freiberufler, habe eine USt.-Id-Nr., mein Kunde in Holland hat sicher auch eine USt.-Id-Nr. Er meint "Normalerweise berechnet man an einen ausländischen Kunden ohne MwSt.)

    Gekauft wurde ein Foto zur Nutzung auf einem Messestand in Holland und ein Foto, das in einen Kalender gedruckt werden soll.

    Also kann ich nun eine Netto-Rechnung schreiben, nachdem ich die USt.-Id.-Nr. geprüft habe?

    Ich frage nur, weil hier oft betont wurde:

    Hatte vergessen, das natürlich beide Gewerbe und UST-ID haben müssen.
    Und ein Gewerbe habe ich halt nicht

    Vielen Dank im Voraus!

  11. #11
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Baga Beitrag anzeigen

    Also kann ich nun eine Netto-Rechnung schreiben, nachdem ich die USt.-Id.-Nr. geprüft habe?

    Ich frage nur, weil hier oft betont wurde:



    Und ein Gewerbe habe ich halt nicht

    Vielen Dank im Voraus!
    Umsatzsteuerlich kommt es nur darauf an, ob du "Unternehmer" bist und nach meinem momentanen Stand der Dinge sind auch Freiberufler Unternehmer. Außerdem hättest sonst ja keine USt-ID bekommen.

    Mit "Gewerbe" wird wohl damit gemeint worden sein, dass bei Unternehmer sein müssen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  12. #12
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von pille Beitrag anzeigen

    denen habe ich nun eine rechnung mit mwst. geschickt.

    Also wenn beide Unternehmer eine USt-ID haben, dann solltest Du mal schnell die Rechnung korrigieren, denn "wer ausweist schuldet!"
    § 14c UStG
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
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  13. #13
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Also wenn beide Unternehmer eine USt-ID haben, dann solltest Du mal schnell die Rechnung korrigieren, denn "wer ausweist schuldet!"
    § 14c UStG
    Ich glaube, das wird nix mehr ... ist immerhin schon über 4 Jahre her.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  14. #14
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Ach du Sch.....!!! Das hab ich ja überhaupt nicht bemerkt!!!!!!

    UUUUPPPSSSS!
    Gruss

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  15. #15
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    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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