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26.07.2003, 13:23
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Rechtliche Fragen zur professionellen Seitenvermarktung aus Sicht eines Studenten
Hallöchen,
ich habe eine Seite über Hannover 96 und werde sie in Kürze vermarkten lassen. Einen Vermarkter habe ich bereits gefunden. Allerdings werfen sich für mich zahlreiche Fragen auf, die ich der Übersicht halber gerne alle in diesem einen Thread hier abhandeln würde.
Ich habe gemeinsam mit meinem Vermarkter mal überschlagen, dass ich monatlich momentan auf 1.000 - 1.500 Euro kommen würde. Ganz schön viel, nur leider bringt das für mich Probleme mit sich.
Ich werde die kommenden Tage ein Gewerbe anmelden, doch damit ist es ja sicherlich nicht getan. Was muss ich noch alles beachten?
Aus der Gründungs-FAQ ( http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=21650) ergeben sich für mich persönlich folgende Fragen:
- Gelte ich als Selbstständig? (Ich bin Student, falls das wichtig ist!)
- Bleibe ich bei meinen Eltern kostenlos krankenversichert?
- Mein Vermarkter sagte mir, ich könnte mit oder ohne Umsatzsteuer arbeiten. Ist das richtig? Was ist ratsam? Bis zu welcher Summe kann ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen?
- Ab einem Gewinn (oder Einkommen??) von 7.426 € muss ich laut der Gründungs-FAQ Einkommensteuer zahlen. Gilt hier als Zeitraum das Kalenderjahr oder ab Gewerbestart? Was kann ich alles vom Umsatz abziehen? Spritgeld, Telefonkosten, Honorar für freie Mitarbeiter etc?
Zitat:
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Wenn du mehr als 7.188 €/ Jahr verdienst bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr.
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- Ist das auf den Umsatz oder auf den Gewinn bezogen? Zählt das Kalenderjahr oder ein Jahr ab Gewerbestart? Wenn es als Kalenderjahr zählen würde, würde ich in diesem Jahr vermutlich unter dieser Grenze bleiben und meine Eltern würden noch das komplette folgende Jahr Kindergeld bekommen. Ist das korrekt?
Könnte ich das Gewerbe einfach über meine Eltern laufen, sodass sie "offiziell" die Einnahmen haben? Oder könnte das Probleme geben?
Habe ich noch irgendetwas wichtiges vergessen, was ich unbedingt beachten muss?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
PS: Brauche ich einen Steuerberater oder kriege ich das alles noch alleine hin?
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26.07.2003, 15:03
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Nils,
zunächst mal Herzlichen Glückwunsch! Das zeigt das mit einem gutem Konzept immer noch mit WS Geld zu verdienen ist.
Die meisten Fragen werden eigentlich in den Artikeln im Portal sachkundig beantwortet.
Zum Thema Student und Gewerbe habe ich hier im Forum mal irgendwann einen Link zu einer Studentenwerksseite gelegt. . War das nicht sogar mal im Zusammenhang mit Dir?
Student und Gewerbe schließen sich nicht aus. Allerdings gerade in dieser Einkommensklasse gibt es da bestimmt Probleme mit Krankenkasse und evt. BaFög. Ist aber in diesem genanntem Artikel alles beantwortet.
Zum Thema Kleinstunternehmerregelung: Ich persönlich sehe den Verzicht darauf nicht unbedingt als Nachteil an. Eher im Gegenteil. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei (?) Jahren ist auch nicht problematisch.
Die Beantwortung der Frage zu der "Strohmanneigenschaft" der Eltern verkneife ich mir. Diese könnte locker als Beihilfe zur Leistungserschleichung, Betrug udergl. zu einem strafrechtlich relevantem Verhalten meinerseits führen. Nur soviel: Es kommt ja auch auf die Einkommenssituation Deiner Eltern aus steuerlicher Sicht an.
Auf alle Fälle, gerade bei der Höhe der voraussichtlichen Einnahmen ist ein Besuch beim StrBer. dringend angeraten. kostet auch nicht die Welt, sondern erspart bestimmt so manchen Euro ....
MfG Thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (26.07.2003 um 15:08 Uhr).
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26.07.2003, 15:25
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Hallo Thomas, vielen Dank so weit.
Zitat:
Original geschrieben von MasterL
Zum Thema Student und Gewerbe habe ich hier im Forum mal irgendwann einen Link zu einer Studentenwerksseite gelegt. . War das nicht sogar mal im Zusammenhang mit Dir?
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Nicht, dass ich mich erinnern kann.
Zitat:
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Zum Thema Kleinstunternehmerregelung: Ich persönlich sehe den Verzicht darauf nicht unbedingt als Nachteil an. Eher im Gegenteil. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei (?) Jahren ist auch nicht problematisch.
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Sorry für meine Unwissenheit, aber auf welche Frage ist das bezogen? Was meinst Du mit Kleinstunternehmerregelung?
Zitat:
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Auf alle Fälle, gerade bei der Höhe der voraussichtlichen Einnahmen ist ein Besuch beim StrBer. dringend angeraten. kostet auch nicht die Welt, sondern erspart bestimmt so manchen Euro ....
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Hmmm, dann werde ich das wohl mal tun müssen. Das ganze ist ja mit mehr Aufwand verbunden, als ich dachte...
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27.07.2003, 00:04
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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-> http://www.traum-projekt.com/html/tr...t/selbstst.php
Verstehe ich das richtig, dass ich erstmal nur das Gewerbe anmelden muss und das Finanzamt sich dann bei mir meldet und mich sozusagen über meine Pflichten aufklärt?
Ab wann darf ich Geld verdienen? Direkt ab dem Zeitpunkt, ab dem ich mein Gewerbe angemeldet habe?
Wozu brauch eich eienn Steuerberater? Ist der wirklich nötig?
Ein paar Fragen aus meinem ersten Posting sind noch offen. Wäre super, wenn jemand darauf einginge. 
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27.07.2003, 11:41
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Verstehe ich das richtig, dass es sinnvoll ist, sich von der Umsatzsteuer nicht befreien zu lassen, wenn man mehr Einnahmen als Ausgaben hat?
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27.07.2003, 12:49
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#6
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Zitat:
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Wozu brauch eich eienn Steuerberater? Ist der wirklich nötig?
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Ich würde schon sagen, dass ein Steuerberater nötig ist. Viele deiner jetzigen und zukünftigen Fragen lassen sich nun mal nicht pauschal beantworten, sondern sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Da ist es gut, wenn man individuell vom Fachmann beraten wird.
Und soooo teuer ist der Steuerberater nun auch nicht.
Gruß nici
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27.07.2003, 14:34
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Verstehe ich das richtig, dass es sinnvoll ist, sich von der Umsatzsteuer nicht befreien zu lassen, wenn man mehr Einnahmen als Ausgaben hat?
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Denkfehler von mir! Genau anders herum, oder? Ich sollte mich befreien lassen, wenn es geht. Oder?
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27.07.2003, 14:38
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Was bin ich jetzt eigentlich, wenn ich das Gewerbe angemeldet habe? Bin ich wirklich selbständig? Das hieße ja, ich müsste Rentenversicherung et cetera zahlen.
Zitat:
Zum Thema Student und Gewerbe habe ich hier im Forum mal irgendwann einen Link zu einer Studentenwerksseite gelegt. . War das nicht sogar mal im Zusammenhang mit Dir?
Student und Gewerbe schließen sich nicht aus. Allerdings gerade in dieser Einkommensklasse gibt es da bestimmt Probleme mit Krankenkasse und evt. BaFög.
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Ich habe den Link gefunden, nur leider ist er nicht mehr gültig. 
Es ist ja so, dass ich ein schwankendes Einkommen haben werde. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Dann müsste ich ja jeden Monat einen anderen Betrag abführen...
Menno!
Und das ganze muss ich der Krankenkasse ja erst bekannt geben, wenn ich die erste Kohle auf meinem Konto habe, oder? Denn ich weiß ja vorher nicht, wieviel es sein wird und ob ich evtl unter einer gewissen Grenze bleibe...
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27.07.2003, 16:35
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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So, ich habe mich nochmal weiter schlau gemacht. Einen Steuerberater brauche ich nicht, denke ich. Denn ich werde voraussichtlich weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer zahlen müssen, da ich innerhalb des Freibetrages bleiben werde. Außerdem reicht bei mir eine Einnahmen-, Ausgabenrechnung und ich muss keine Bilanzen führen.
Das einzige, was mir momentan noch Kopfzerbrechen bereitet, ist folgendes: Ich muss höchstwahrscheinlich Einkommsteuer zahlen. Wie genau schaut das aus? Muss ich auch Rentenversicherung etc zahlen? Brauche ich eine Lohnsteuerkarte?
Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!
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27.07.2003, 19:02
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Ich habe zur Sicherheit nochmal drei Fragen. Ich habe folgendes "recherchiert":
Einkommensteuerfreibetrag: Gewinn unter 7.426 Euro pro Jahr
Gewerbesteuerfreibetrag: Gewinn unter 24.500 Euro pro Jahr
Umsatz
Umsatzsteuerbefreiung: Gewinn musste im Vorjahr unter 16.620 Euro liegen und wird im laufenden Jahr 50.000 Euro wahrscheinlich nicht überschreiten.
Sind diese drei Punkte korrekt? Wäre super, wenn das jemand verifizieren könnte!
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20.08.2003, 12:16
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Warum antwortet mir niemand? ;(
Ich habe übrigens noch immer keine Post ("Fragebogen zur steuerlichen Erfassung") vom Finanzamt bekommen. Ist das normal? Ich hoffe, das gibt keine probleme, denn mein gewerbe betreibe ich nun schon seit dem 01.08.
Dafür hatte ich heute aber Post von der IHK Hannover im Briefkasten. Muss mir gleich ertsmal durchlesen, was die wollen...
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