hallo,
zu den Begriffen schaust Du am besten mal hier:
http://www.traum-projekt2.com/html/t...atzsteuer.php3
Der Punkt 5 betrifft die Frage des Umsatzsteuervoranmeldezeitraums, der nach diesen Angaben vom FA festgelegt wird. Da Du sämtliche Umsätze mit UStr. tätigen willst, müßtest du dann soweit ich weiss die 6 TDM unter "davon mit Vorsteuerabzug" einsetzen.
Eine genaue Antwort gibt Dir gerne Dein Sachbearbeiter beim FA. Die sind oft sehr hilfsbereit.
Zur Umsatzsteuervoranmeldung ein Auszug aus Teil 2:
...."Umsatzsteuervoranmeldung
Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung beim Finanzamt abzugeben, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes fällig. Gibt der Unternehmer bis zum Ablauf der Voranmeldungsfrist eine Voranmeldung nicht ab oder hat er in einer Voranmeldung die Vorauszahlung nicht richtig berechnet, kann das Finanzamt die Vorauszahlung festsetzen.
Voranmeldungszeitraum
· Kalendervierteljahr sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer weniger als 12.000 DM betrug.
· Kalendermonat sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer mehr als 12.000 DM betrug.
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 DM, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
Darüber hinaus kann der Unternehmer den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich im vorangegangenen Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 12 000 DM ergeben hat.
Neugründung im Kalenderjahr: für Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr aufnehmen, ist die zu erwartende Jahressteuer maßgebend....."
thomas