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Thema: Frage zum FA-formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

  1. #1
    jam
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    Exclamation Frage zum FA-formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

    Hi !

    Nun melde ich mich, nachdem ich eine ganze Zeit eure Beiträge nur gelsen habe, auch mal zu Wort.

    Ich habe, nachdem ich mich im Board aufführlich über die Anmeldung eines Gewerbes informiert habe, ein Gewerbe für Webdesign u.a. angemeldet (Bin Schüler und mache das nebenher ..). Soweit alles gut.
    Nun hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet mit einem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ...und jetzt kommen meine Fragen.

    Ich blick den Punkt 5 "Umsatzsteuer" überhaupt nicht. Dort soll man in einer Spalte für das Jahr er Betriebseröffnung den geschätzten Gesamtumsatz angeben. Darunter in der nächsten Zeile steht dann "Davon ohne Vorsteuerabzug" und eine drunter "Davon mit Vorsteuerabzug". Was muss ich dort reinschreiben? Bzw. was sollte ich dort nicht eintragen damit das FA nicht gleich hinter mir her ist. Den Jahresumsatz schätze ich so bei ca. 6.000 DM ein. Außerdem habe ich vor, MwSt. auszuweisen, womit für mich die Kleinstunternehmensklausel wegfällt.

    Wäre euch für nen paar Tipps total dankbar weil ichs echt nicht blick und kurz davor bin die ganze sache hinzuschmeisen.

    Ci@o

    jam

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von ::..Thomas..::
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    hallo,

    zu den Begriffen schaust Du am besten mal hier: http://www.traum-projekt2.com/html/t...atzsteuer.php3

    Der Punkt 5 betrifft die Frage des Umsatzsteuervoranmeldezeitraums, der nach diesen Angaben vom FA festgelegt wird. Da Du sämtliche Umsätze mit UStr. tätigen willst, müßtest du dann soweit ich weiss die 6 TDM unter "davon mit Vorsteuerabzug" einsetzen.

    Eine genaue Antwort gibt Dir gerne Dein Sachbearbeiter beim FA. Die sind oft sehr hilfsbereit.

    Zur Umsatzsteuervoranmeldung ein Auszug aus Teil 2:

    ...."Umsatzsteuervoranmeldung

    Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung beim Finanzamt abzugeben, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes fällig. Gibt der Unternehmer bis zum Ablauf der Voranmeldungsfrist eine Voranmeldung nicht ab oder hat er in einer Voranmeldung die Vorauszahlung nicht richtig berechnet, kann das Finanzamt die Vorauszahlung festsetzen.

    Voranmeldungszeitraum

    · Kalendervierteljahr sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer weniger als 12.000 DM betrug.
    · Kalendermonat sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer mehr als 12.000 DM betrug.

    Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 DM, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

    Darüber hinaus kann der Unternehmer den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich im vorangegangenen Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 12 000 DM ergeben hat.

    Neugründung im Kalenderjahr: für Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr aufnehmen, ist die zu erwartende Jahressteuer maßgebend....."

    thomas
    Geändert von ::..Thomas..:: (04.09.2001 um 17:28 Uhr)

  3. #3
    jam
    jam ist offline
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    Hi !
    Vielen Dank für die Antwort ! Hat mir echt weitergeholfen ! Weißt du zufällig wie die "Ist-Versteuerung" die man am Ende des Jahres machen muss genau aussieht ? Was muss da ungefähr drinstehen. Wie werden da die Ausgaben für das Gewerbe (Büromaterial etc. abgesetzt ?). Oder geht das über den Vorsteuerabzug ?

    Ci@o Jam

  4. #4
    TP-Junior
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    Hallo,

    habe auch den Fragebogen bekommen. leider muss der sich wohl geändert haben, da die Punkte nicht mehr passen.

    Ich bin Kleinunternehmer / Nebenberuflich. Umsatz unter 5,000 Euro

    Nun brauche ich hilfe bei 2 Fragen:

    Punkt 20) Es wird Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach $20 des UStG gestellt, weil.....

    a) der Gewerbeumsatz im Vorjahrbzw bei Beginn der Gesamtumsatz 125,000 Euro nicht übersteigt.
    b) Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 148 der AO besteht.
    c) nur Umsätze aus der Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs ausgeführt werden.

    Punkt 21)Es wird Antrag auf erleichterete Trennung der Entgelte gem §63 des UStG gestellt,.....
    a) nachträglich unter Berücksichtigung des Wareneingangs
    b) nach anderen Merkmalen

    Ich danke Euch für die Hilfe, bei diesen beiden Fragen

  5. #5
    TP-Junior
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    Keiner kann helfen ?

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